Ab wann gilt man als alleinerziehend?

Den Vater meines Kindes und mich trennen grad 800 Kilometer und es ist nicht absehbar, wann und wie er zu mir ziehen wird. Ich hab schon die ganze SS alleine verbracht; mich um alles gekümmert und das wird auf nicht absehbare Weise nach der Geburt auch erstmal so sein.

Sollte nicht ein Wunder geschehen und er einen passenden Job finden.

Ich frag mich nun, ab wann man de facto als allein erziehend gilt? Ich habe gelesen, wenn man nicht mit dem KV im selben Haushalt lebt? Ich möchte mich nicht finanziell bereichern, aber für mich wäre es bezüglich der Elternzeit interessant, da ich nach einem Jahr wieder arbeiten muss, aber die Kita Eingewöhnung auch selbst tragen muss.

Ich kann in meinem Beruf kein Home Office oder Ähnliches machen und hätte durch die Eingewöhnung dann zwei Monate kein Einkommen. Ich würde das natürlich nur nutzen, so fern mein Partner weiterhin nicht hier ist.

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Du musst dich in erster Linie immer an den Vater wenden. Egal ob alleinerziehend oder nicht, ist er dir und dem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.

Viele Grüße

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Das heißt wr wäre sozusagen verpflichtet mich in der Elternzeit finanziell zu unterstützen? Ich habe nämlich hier extra ne größere und teuere Wohnung gemietet, damit wir zu dritt dann mehr Platz haben.


Ich möchte mich garnicht finanziell ,,bereichern‘‘ oder so, aber da ich ja komplett 14 Monate aus meinem Beruf rausfalle und jeden Monat 1200 Euro Miete zahle bleibt vom Elterngeld nicht viel übrig. Und ich möchte auch nicht die ganzen Ersparnisse aufbrauchen.

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Natürlich muss der Kv ran! Wer soll dir das sonst finanzieren? Etwa wir Steuerzahler? Weil du von ihm nichts willst und nicht an deine Ersparnisse?Du bist lustig. Wird im Übrigen auch vom Amt geprüft, was er dir und dem Kind zahlen muss.

Bearbeitet von Sabbaton
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Auch meines Wissens ist der Vater dir und seinem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig. Dir zumindest, bis das Kind 3 ist.

Unterstützt er dich echt gar nicht finanziell? Ich meine, ihr seid ja scheinbar ein Paar und es war eine gemeinsame (?) Entscheidung fürs Kind, er wird deine finanzielle Situation doch zumindest grob kennen? Und deine Einschränkungen bezüglich eures (!) Kindes?

Er kann sich schon nicht persönlich einbringen, kommt er echt nicht auf die Idee, wenigstens finanziell seinen Beitrag zu leisten?

Musst du deinen Partner (!) da echt erst auf deine rechtlich festgelegten Rechte aufmerksam machen, ggf mit einem Anwalt?!

Das würde mich… sprachlos machen. Zumindest wenn man noch ein Paar ist. Er schiebt ja scheinbar jetzt schon jegliche Verantwortung von sich?! Bist du sicher, dass er ein engagierter Vater ist, wenn er bei dir wohnt?

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"Allein­erziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebens­partner/-innen mit minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mit Lebenspartner/-innen im Haushalt zählen zu den Lebens­gemeinschaften mit Kindern."

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Glossar/alleinerziehende.html#:~:text=Alleinerziehende%20sind%20M%C3%BCtter%20und%20V%C3%A4ter,Kindern%20in%20einem%20Haushalt%20zusammenleben.

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So lange du den Kindesvater nicht in deine Wohnung aufgenommen hast, bist du alleinerziehend. Das bedeutet, dass du Elterngeld für 14 Monate (abzüglich Mutterschutz) bekommen kannst. Daneben steht dir Unterhalt für das Kind nach Düsseldorfer Tabelle zu und für dich bis zur Höhe der Differenz zwischen Elterngeld und deinem alten Netto (während der Elternzeit)

Diese Darstellung ist vergröbert, soll nur ein erster Einstieg sein.

Bearbeitet von TaxusBaccata
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Wenn er nicht mit dir zusammenwohnt (da würde auch der selbe Ort gehen Hauptsache nicht in der selben Wohnung).
Du kannst somit 14 Monate Elternzeit nehmen und bekommst da Elterngeld:)

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Steuerlich giltst Du als alleinerziehend, wenn kein weiterer Erwachsener im gleichen Haushalt gemeldet ist.

Aber worum geht es Dir denn genau? Möchtest Du Hilfen beantragen?

Grundsätzlich ist der Vater Deines Kindes Euch ja zum Unterhalt verpflichtet. Trägt er nichts bei?

Alles Gute
Andrea

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Ich wette, er wird bestimmt bei ihr einziehen wollen, sobald sie Unterhalt für sich und das Kind von ihm fordert.

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Seid ihr ein Paar mit Distanzbeziehung, weil er für Euch des Geldes wegen auswärts arbeiten geht oder seid ihr getrennt?

Innerhalb eines Paares sollten sich andere Lösungen finden als zwischen Getrennten. Wozu auch ein Plan gehört, wie, wo und ab wann ihr als Familie zusammen lebt, damit euer Kind euch beide hat.

Seid ihr dagegen getrennt ist die Frage nach dem Geld durchaus wichtig. Persönlich fände ich aber noch wichtiger zu klären, wie der Vater ins Leben eures Kindes kommt.