12

Und wie sieht es bei dir selber aus? Du selber stellst hier ein Foto rein! Was hat dich dazu bewegt? Ich denke jeder kann sich vorstellen, wie das aussieht. Sorry, da fällt mir auch nix zu ein.

Eure Aktion fällt wohl eher unter die Kategorie: "Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen." und ist aus meiner Sicht überhaupt nicht mit einem richtigen Verkehrsunfall zu vergleichen. Niemand hat sensationsgeil auf verletzte Menschen gestarrt.

Euer "Unfall" fällt schon ziemlich unter Kategorie "grobe Fahrlässigkeit", somit könnten sich die Versicherungen entspannt zurücklehnen und ihr dürft zahlen. Vielleicht auch noch Schadensersatz....da könnte einiges zusammenkommen. Eigentlich kannst du froh sein, das da noch jemand sein Handy zücken konnte im Vorbeifahren, zumindest habt ihr so nicht nicht den kompletten Verkehr lahm gelegt.

Und warum hat das 5 Stunden gedauert#kratz?

13

Ich gehe davon aus, dass die TE verdeutlichen wollte dass das ganze nicht sehr spektakulär aussah.

Und natürlich sorgt so etwas für Spott.

Allerdings würde ich das nicht als grob fahrlässig sehen. Vielen ist es nicht bewusst dass es sehr wohl Unterführungen gibt bei denen nicht jeder Lastwagen durchpasst.
Auch Berufskraftfahrer lösen oft genug eine Höhenkontrolle auf der Autobahn aus. Das ist wirklich fahrlässig.

Und während der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr zu filmen geht gar nicht. Davon abgesehen ist es zwar nicht wirklich nett sich über den Schäden der TE zu amüsieren, wirklich schlimm finde ich aber wenn es um Personenschäden geht und das Handy gezückt wird.

Ich kann mir schon vorstellen dass es fünf Stunden dauern kann damit der Schaden nicht noch größer wird.

17

Aber sicher ist es fahrlässig, nicht zu checken, ob man mit einem LKW unter einer Brücke durchpasst oder nicht!

weiteren Kommentar laden
14

Hallo,

ich unterscheide da mal zwischen Unfall mit verletzen Personen und Zwischenfall wegen ...naja... wie kann man das nett ausdrücken?

Als Fußgänger hätte ich evtl auch ein Foto gemacht. Glaubt einem sonst ja keiner.

Das Verhalten der Autofahrer die jedoch selbst beim fahren Fotos machen ist natürlich unglaublich.

Aber mir kann niemand sagen dass er ohne genauer hinzusehen bei einem Fall wie eurem vorbei fährt.

Mona

16

OK, da ist keiner persönlich zu Schaden gekommen also kann ich auch ein bisschen darüber lachen. Foto hätte ich wahrscheinlich auch gemacht, sicher aber nicht aus dem fahrenden Auto.
Fast genau so lustig ist die Tatsache, dass es 5 Stunden gedauert hat, bis der Wagen wieder frei war.

Ein wenig Luft aus den Reifen zu lassen dauert doch keine 5 MInuten....

Und überhaupt: warum ist der LKW eigentlich erst bei der letzten Fahrt dort stecken gebllieben ? Die anderen Male hat er durchgepasst #gruebel

Und ja, bei den EUR 1000 Selbstbeteiligung dürfte es bleiben.

18

Dann war er bei der letzten Fahrt vielleicht nicht ausreichend überladen :)

weitere Kommentare laden
25

Hallo!

Ich frage mich immer, wer die schlecht gemachten, beschissenen Fotos hinterher anguckt?
Ich hätte da weniger Interessse dran, als an Darm-Grippe!

Lg Sportskanone

26

"Aber mal eine wirkliche Frage. Selbstbeteiligung liegt bei 1000€, mehr muss nicht bezahlt werden, oder?"

Hallo,
die Missachtung einer Durchfahrtshöhe die niedriger als die Fahrzeughöhe ist, ist regelmäßig als grobe Fahrlässigkeit einzustufen.

Als Fahrzeugführer hat man sich regelmäßig VOR Fahrtantritt über die Fahrzeugmaße zu informieren. Die Fahrzeugmaße stehen grundsätzlich in den Fahrzeugpapieren.
Das dies groß fahrlässig ist, wird von den Gerichten regelmäßig bestätigt wenn nicht besondere Umstände hinzukommen.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4214.php
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4935.php
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4801.php

Das steht auch schon so in den Mietbedingungen von buchbinder.de
Seite 3 von 7 https://www.buchbinder.de/fileadmin/user_upload/buchbinder.de/de/documents/Rest/Allgemeine_Vermietbedingungen.pdf
XI. Nutzung des Fahrzeugs/Reparaturen
(1) Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nur in
der vertraglich vereinbarten Art zu nutzen,
insbesondere sich vor Fahrtantritt selbständig mit den Abmessungen des Fahrzeugs genügend vertraut zu machen, um Durchfahrtshöhen und Vorbeifahrtsbeschränkungen ordnungsgemäß beachten zu können.

Zur groben Fahrlässigkeit in den Mietbedingungen (Seite 5und6 von 7):
XIV. Haftung des Mieters
... Wurde in zuzurechnender Weise
ein in Absatz 1 genannter
Schaden vom Mieter/Fahrer grob fahrlässig herbeigeführt oder ein nicht durch die für das Fahrzeug bestehende Haftpflichtversicherung gedeckter Schaden an einer sonstigen, der Vermieterin gehörigen Sache grob fahrlässig verursacht oder eine vom Mieter bzw. Fahrer zu
erfüllende vertragliche Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, ist die Vermieterin berechtigt, die Haftenden in einem der Schwere ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis über die vereinbarte Haftungsreduzierung hinaus in Anspruch zu nehmen,...

Zu Deutsch, es kann sein dass es nicht bei den 1000,-€ Selbstbeteiligung bleibt, sondern der Mieter darüberhinaus wegen der groben Fahrlässigen herbeifühung des Schadens mehr bezahlen muss als die 1000,-€

Wie viel es wird und ob buchbinder von der Regressmöglichkeit überhaupt gebrauch macht kann niemand hier genau sagen.

Gruß
Demy