Nachteilsausgleich bei ADHS am Gymnasium

Hallo,

mein Sohn ist 15 Jahre alt, hat ADHS, geht in die 10. Klasse eines Gymnasiums und nimmt seit ca. 1,5 Jahren kein Ritalin mehr. Leider kann er sich ganz schlecht konzentrieren. Wir alle (Elternhaus, Ärzte) sind der Meinung, ohne Medikament ist es ganz schwierig mit ihm, aber wir respektieren auch absolut seinen Wunsch, keine Medis mehr nehmen zu wollen.

Nun habe ich nach 5 Jahren zum 1. Mal gehört, dass er Anspruch auf Nachteilsausgleich hat. Gestern habe ich deshalb mit der Schulleitung telefoniert. Sie hat mir mitgeteilt, dass dieser Nachteilsausgleich nur noch in der 10.Klasse geht, da das Abitur sonst nicht anerkannt wird! Stimmt das? Wir wohnen in Sachsen-Anhalt.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen, herzliche Grüsse, bujakka

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Hallo bujakka,

Ihre Frage betrifft einen landesspezifischen Bereich der Schulpolitik, den ich für ihr Bundesland nicht beantworten kann, da die Schulpolitik in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt. Auch gibt es längst noch nicht in allen Bundesländern einen Nachteilsausgleich für Kinder mit besonderem Förderbedarf. Richtig ist, dass solche Regelungen meist vorsehen, dass sie im Fall ihrer Inanspruchnahme bis zum Schulabschluss auch in die entsprechenden Zeugnisse eingetragen werden. In diesem Fall müssen Sie als Eltern gemeinsam mit Ihrem Kind abwägen, was Ihnen wichtiger ist bzw. was Sie für weniger nachteilig erachten: die weitere Begünstigung durch den Nachteilsausgleich einschließlich des Vermerks im Zeugnis oder aber den Verzicht auf den Nachteilsausgleich und damit ein Zeugnis ohne Hinweis auf Besonderheiten Ihres Kindes.

Dass ein Schulabschluss, der unter Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs erworben wurde, nicht gültig sein soll, halte ich hingegen für unwahrscheinlich, denn das würde die Idee eines solchen Ausgleichs nachgerade ins Absurde führen. In der Vielfalt der deutschen Schulpolitik sind jedoch auch absurde Regelungen nicht auszuschließen …

Viele Grüße nach Sachsen-Anhalt,
Johannes Streif