Das zahle ich nicht!

Guten Abend!

Jetzt muss ich schon nochmal fragen bzgl. meines Threads mit dem PS4 Download.
Einige User meinten, das würden sie nicht bezahlen, da meine Freundin ja selbst schuld wäre, wenn Sie Ihre Daten nicht schützt.

Unabhängig dieses Falles hat mich das doch etwas erschreckt.

Wenn mein Kind jemanden Schaden zufügt, auch wenn es ein Versehen war, versuche ich doch den Schaden auszugleichen und nicht schulterzuckend darauf hinweisen, dass der Geschädigte ja wohl selber schuld ist!

Ein User hat ein gutes Beispiel mit einem Geldbeutel gebracht, selber schuld, wenn man den Geldbeutel liegen lässt und ein Kind sich froh daran bedient.

Ich wäre wirklich entsetzt, wenn mir ein Besucherkind etwas kaputtmacht und die Eltern nicht mal ansatzweise zur einer gemeinschaftlichen Lösung beitragen wollen, da ein Kind per se ja immer unschuldig ist( wobei ich da schon wieder eine altersmäßige Grenze habe....;-)).

Eure Meinung bitte!

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Es ist aber ein gewaltiger Unterschied, ob ein Kind aus dem Geldbeutel etwas klaut, oder ob es auf Kreditkarte Spiele runterlädt. Ich denke für Kinder ist das Zahlen auf Kreditkarte kein reelles Geld und die Hemmschwelle ist da wesentlich geringer, als an den Geldbeutel zu gehen.

Trotz allem würde ich (schon allein der Freundschaft zuliebe) versuchen, eine Lösung anzustreben. Fair wäre es auch, wenn Hälfte/Hälfte bezahlt wird. Die eine Hälfte zahlt euer Kind (Taschengeld etc.) und die andere Hälfte dient als Lehrgeld für die erwachsene Person, die ihr PS4 Konto nicht ausreichend geschützt hat ;-)

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so haben wir es auch gehandhabt, aber ich finde diese Haltung: Ne, ich zahl da nichts! nicht in Ordnung!

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Hallo,

sehe ich genauso. Würde mein Sohn etwas beschädigen, würde ich selbstverständlich dafür aufkommen. Ich bin für mein Kind verantwortlich, also auch dann wenn es Mist baut.

Sollte er absichtlich etwas kaputt machen/Schaden verursachen, müsste er sich in angemessenem Rahmen nach seinen Möglichkeiten beteiligen - bei aktuell einem Euro Taschengeld pro Woche kann das aber nicht allzu viel sein :-)

Zum Glück hatten wir so eine Situation aber noch nie.

Liebe Grüße

Tatjana

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Hallo
Zwar wäre für mich auch klar das wir den Schaden zusammen begleichen aber ich finde auch das mit dem Geldbeutel ist kein angemessener Vergleich.
Auch Kinder die sich vermeintlich auskennen können wohl auch auf der Playstation ausversehen auf irgendeinen Download kommen, Freunde die sich nicht auskennen erst recht,...
Ich finde also durchaus das auch deine Freundin eine Mitschuld trägt.

LG

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Ich würde aber auch nicht gleich zahlen. Ich würde erstmal versuchen Sony zu schreiben und den Fall zu schildern ob die nicht die Spiele sperren können oder. So stell dir mal vor jemand klaut die Kreditkarte und kauft sich Spiele auf der PS 4 und dann? Bei sowas muss Sony doch auch reagieren.

Auch wenn Sony nicht reagiert, deine Freundin hat die Spiele auf der PS4 und ihr Sohn kann dann schön damit spielen. Und ich kann mir nicht vorstellen das dein Sohn das alles alleine war und ihr Sohn nicht wusste was sie da machen.

Und zwischen kaputt machen und etwas kaufen mit dem das andere Kind dann fröhliche spielen kann ist doch mMn ein gewaltiger Unterschied.

Würde deine Freundin dann die Spiele sprerren, dann finde ich 50/50 auch wieder fair, da ja schließlich beide Kids dran beteiligt waren.

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ich sehe es genauso. auch wenn mein 3jähriger beispielsweise mit einem stock ein fremdes auto zerkratzt, KÖNNTE ich mit den schultern zucken und sagen "mir doch egal, kind ist unter 7" - würde ich aber nie tun. es wäre für mich eine selbstverständlichkeit, für den schaden aufzukommen!
von daher: ich würde den schaden übernehmen und meinen sohn einen teil davon abstottern lassen - nicht ohne aufklärung über die gefahren beim zocken (sofern nicht längst erfolgt)!

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Es ist ein gewaltiger Unterschied ob ein Kind etwas kaputt macht... oder ob es spiele frei herunterladen kann, weil der Eigentümer 1. das Kind scheinbar längere Zeit ohne Aufsicht lässt und 2. keine Kindersicherung aktiviert hat. 3. Kinderschutz bzgl. Jugendgefährdende Spiele lag scheinbar auch nicht vor.
Genauso gut hätte deine Freundin die Haustür offen lassen können und den Tag nicht anwesend sein.
Ich denke gerade bei solchen virtuellen Geschichten gibt es für Kinder keinen reellen Geldwert. Deine Freundin hat 2 grobe Fehler gemacht.... und ganz ehrlich... sie hat die Spiele zwar ungewollt erworben... aber sie kann sie nutzen. Dein Sohn nicht.

Wenn mein Kind etwas kaputt macht ersetze ich das. Aber wenn man jemand so grob fahrlässig handelt obwohl doch selbst beim letzten Menschen hinter den sieben bergen mittlerweile angekommen sein müsste, Sicherungen und Passwörter bei diversen Medien zu verwenden (auch für den Kinderschutz!), der kann kein Entgegenkommen erwarten.
Wäre ich deine Freundin wäre es mir hochgradig peinlich und ich hätte es wahrscheinlich garnicht weiter erzählt.

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Sorry, aber das verstehe ich nicht.....
Es passiert soviel in der Welt ob der menschlichen Blödheit, warum soll sie jetzt auf dem Schaden sitzen bleiben? Sie ist ein großzügiger Mensch, hat schon viel für Söhnchen spendiert und gemacht und getan. Soll man jetzt sagen, tjach, Pech gehabt?
Warum soll sie mir das nicht erzählen? Sie weiß auch, dass es von ihr blöd war, aber trotzdem hat mein Söhnchen Mist gebaut(und wir hat selber eine PS 4 und wir haben schon viel geredet, auch vor diesem Vorfall).

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Hallo,

seine Bank- bzw. Kreditkartendaten so zu hinterlegen, dass Kinder unabsichtlich etwas herunterladen können (mein Sohn hat mit 4, bevor er lesen konnte - mal mit meinem Handy In-App-Download "Fische" für ein Spiel gekauft, das ursprünglich kostenlos war) ist Dummheit des Eigentümers und er muss damit leben.

Mein Sohn bekam damals keinen Ärger, ich hab nicht versucht, das Geld zurückzuholen und hab von da an meine Kreditkartendaten mit Paswort gesichert.

Liegt der Fall so, würde ich an die andere Mutter nicht zahlen.

Bei älteren Kindern, die lesen können und ihr Handeln erkennen können, finde ich, sollte für den Mist eine gute Regelung zwischen den Eltern gefunden werden bzw. die Kinder müssten den Schaden vom Taschengeld ersetzen.

Hätten sie es nicht oder nicht richtig erkennen können (Transaktionen auf englisch beispielsweise) muss abgewägt werden. Ich würde mir genau zeigen lassen, wie das abgelaufen ist und anhand dessen entscheiden.

Grundsätzlich haben aber Gerichte solche Verfahren bereits entschieden. Fazit: Wer seine Bankdaten hinterlegt oder auch an andere weitergibt, die diese dann rechtswidrig (also sogar mit Vorsatz!) nutzen, muss blechen.

Hier wird also ganz klar dem Kontoinhaber der schwarze Peter des Datenschutzes zugeschoben - zu recht.

Wenn ich mein Kind zu einem Spielbesuch bringe, erwarte ich, dass solche Dinge nicht passieren können und mir durch die mangelnde Beaufsichtigung und offene Bankdatenhinterlegung keine Rechnung im dreistelligen Bereich entsteht.

Da mein Bub ein pfiffiges Kerlchen ist, würde ich aber den Schaden ersetzen, wenn er hätte erkennen können müssen, dass er da etwas kauft (wo ja klar ist, dass er das nicht darf).

In allen anderen Fällen, wo die Kinder in eine "Falle" getappt sind, würde ich den Schaden nicht ersetzen. Ich kenne auch keine Eltern, die das verlangen würden.

Ich selbst würde es auch nicht verlangen. Meine eigene Sorglosigkeit im Umgang mit empfindlichen Daten geht auf meine Rechnung.

jg

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Hallo!

Ganz grundsätzlich: wenn man einen Schaden erleidet, für den niemand haftbar gemacht werden kann, dann bleibt man drauf sitzen. Typisch wäre da etwa der Wildunfall mit dem Auto - niemand ist dran Schuld, dass Dir ein Reh vors Auto hüpft, und wenn Du nicht teilkasko versichert bist, dann hast Du eben pech. Zahlt kein Mensch.

Jetzt gibt es die Möglichkeit, sich zu versichern, etwa in diesem Falle eine Haftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung, da könnten die Eltern des Freundes mal ihren Versicherungsmenschen befragen.

Oder man sagt eben aus purem Anstand, dass man eben doch wenigstens einen Teil des Schadens übernimmt. Das finde ich gut und richtig und der Freundschaft sicher zuträglich. Ich würde aber zumindest gut überlegen, ob 50:50 wirklich ok ist. Schließlich waren es ja wohl beide Kinder zusammen, oder hat Dein Sohn extra gewartet bis sein Kumpel am Klo ist, um für dessen Minecraft-Account einen Haufen Kram zu kaufen? Noch dazu hat der Kumpel ja auch einen Nutzen davon, die Käufe kommen ja seinem Spiel zu Gute. Und die Mutter war schon echt Extra-Dämlich, kein Passwort einzubauen. Ich vermute daher, dass es eigentlich "gerechter" wäre, den Schaden zu Dritteln - ein Drittel die Mutter weil sie keine kindersicherung und kein Passwort genutzt hat. Ein Drittel der Freund, der ja wohl eher daneben saß und zumindest nicht verhindert hat, dass Dein Sprössling da munter shoppt. Und ein Drittel Dein Filius.

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Hab es oben schon geschrieben, wir machen 50:50. Und so fatal es ist, Sohn von Freundin hat mit der Oma telefoniert, ist irgendwann mal zu seiner Mutter und hat gemeint, irgendwelche Sachen laden da, was tun wir jetzt?

Mein Sohn hat das alles bestätigt, ja, der X. war draußen, hat telefoniert und ich habe gespielt#schwitz
Siehst, selbst für viel Mühe kann ich die Schuld außer meiner Freundin und Sohn nicht in die Schuhe schieben#aerger
Und mein Filius ist wenigstens so ehrlich und steht dazu, er liebt meine Freundin mit Sohn und Katze und weiß selbst, dass das in die Hose ging

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Ok, wenn er da wirklich alleine an der PS4 war, dann gehe ich auch von 50:50 als gerechter Verteilung aus. Ist schon echt Mist, wie es gelaufen ist.

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Hallo,
nun, so aus der Distanz heraus war mein erster Impuls auch: die Frau ist selbst schuld, ich würde nix zahlen.

Aber, sie ist ja deine Freundin und dein Sohn war beteiligt. Also würde ich schon nach einem Kompromiss suchen.
Hälfte - Hälfte, würde ich machen.

Sie die Hälfte wegen ihrer Fahrlässigkeit und du die Hälfte weil es dein Sohn war.
Gruß

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Hi

Generell sehe auch ich es so das deine Freundin nicht ganz unschuldig ist. Mein Sohn zB. kennt sich absolut nicht mit Konsolen aus und er wäre definitiv ein Kandidat der ganz ausversehen, und wirklich unbewusst, irgendwo drauf kommt und dann etwas kauft.

Entsteht durch mein Kind ein Schaden stehe ich dafür natürlich gerade, offene Einladungen wie ungesicherte Konten würden mich da aber in der Tat etwas angefressen machen.

Liebe Grüße