Arbeitsamt fordert geld von meinem kind zurück...

Vorweg- ich weiß nicht, ob das das richtige forum ist, hab aber irgendwie kein passendes gefunden.

Mein erstes Kind ist jetzt 5 jahre alt. Ich selbst hab nie Geld vom Amt bezogen. Sein Erzeuger, als wir noch zusammen waren schon, h4. Mit jezügen für den kleinen,damals 8-10 monate alt. Benutzt hat er das Geld zur eigenen bespaßung.

Nun bekomme ich das 3. Jahr in folge(1xjährlich) die zahlungsaufforderung, dieses Geld zurückzuzahlen. Bzw. Adressiert ist es an meinen Sohn, die adresse,die draufsteht, ist die meiner Mutter, bei der wir vor 3 Jahren gemeldet waren. Jedes Jahr habe ich diesen Brief artig beantwortet, dass die Adresse nicht stimmt und die stimmige dazu geschrieben. Dass das Geld auf das Konto vom KV geflossen ist und das Kind nie was davon gesehen hat und dass das Amt sich eben bitte an den KV wenden soll.

Eine Antwort bekam ich noch nie darauf. Telefonisch wurde ich immer wieder an irgendwelche weiteren leute verwiesen, verantwortlich hat sich da nie jemand gefühlt.

Der KV hat nie ein solches schreiben erhalten. Laut seiner aussage. Ob das stimmt weiß ich nicht, wir haben insgesamt ein sehr schlechtes verhältnis.

Nun zu meiner frage. Können die mir deswegen was? Ich seh ganz ehrlich nicht ein, dass ICH was zurückzahlen soll, was nie auf mein konto floss und wovon weder mein kind noch ich jemals was gesehen haben....

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Also vorweg ich bin kein Experte ich schildere jetzt nur mal meine Gedanken dazu. Damals habt ihr, als ihr zusammen gelebt habt, quasi eine Bedarfsgemeinschaft gebildet. Demnach haben der Vater und das Kind Geld vom job Center bezogen, da dein Geld alleine nicht ausreicht. Da das Amt im voraus zahlt findet bei einer Arbeitsaufnahme eine überzahlung des job Centers statt. Das heisst es wurde zuviel an euch bezahlt. Denn das job Center überweist zum Beispiel Geld zum 1.Dez für den Monat Dezember. Der Arbeitgeber wieder Rum zahlt erst am Ende des Monats den Lohn für den man den Monat gearbeitet hat. Wenn also dein ex eine Arbeit aufgenommen hat und der Lohn noch im selben Monat auf dem Konto gelandet ist wie die Zahlung des job Centers hat diese überzahlung stattgefunden und das job Center kann das Geld zurück fordern. Darin ist auch das Kind mit eingeschlossen.

Jetzt ist die frage ob der Vater in der Lage ist diese Forderung zu begleichen. Sprich Zahlungsfähig ist. Dann könnte er auch eine Ratenzahlung vereinbaren.

Ich würde aber an deiner Stelle, die Zeiträume notieren, wo sie das Geld zurück fordern, deine Kontoauszüge kopieren um zu zeigen das du das Geld nie erhalten hast (auf deinem konto) und damit das persönliche Gespräch mit einem Sachbearbeiter dort suchen. Aber höflich bleiben solltest du schon diese Menschen machen ja auch ihren Job.

Das dass Geld nicht bei eurem Kind angekommen ist und dein Ex das Geld ausgeben hat, ist zwar schade wird das job Center aber nicht interessieren. Es ist eben die Aufgabe der Eltern das Geld für entsprechende Zwecke einzusetzen.

Alles gute

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Ich musste einmal einen Monat überbrücken. Ich bekam Geld vom Amt. Wer so eine Auflistung schon mal in den Händen gehalten hat der stellt fest, dass das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss dem Kind als Einkommen angerechnet wird. Somit erzielt das Kind quasi "einkommen".

Generell werden Kinder egal welchen Alters als bedürftige Person in einem Haushalt angesehen. Ich musste damals als ich dann einen Job Annahm und noch im selben Monat Lohn bekam, das Geld aufgrund einer überzahlung zurück zahlen. Und ja, auch meine 4 Jährige Tochter wurde dazu angeschrieben. In zwei raten war die Sache vom Tisch, aber ich musste bei den Überweisungen zwei verschiedene Kunden Nr angeben, weil wir eben zwei verschiedene Personen sind. Das hat nix mit dem Alter zu tun. Das heisst auch nicht dass das Kind schulden hat.

Entweder kann der ex nicht zahlen, oder er ignoriert das ganze und deshalb wendet sich das job Center an die kindsmutter. Da hilft nur ein Gespräch um das ganze zu klären.

Auch das job Center verfügt über ein Forderungsmanagment das wie ein Inkasso unternehmen agieren kann. Deshalb würde ich es lieber nicht so sehr auf die lange Bank schieben.

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Hallo liebes

Mir stellt sich gerade die Frage wer der Antragsteller war dein Ex oder du. Klar ihr bildet eine bedarfsgemeinschaft aber normalerweise wendet sich das Amt erstmal an den Antragsteller. Ich würde an deiner Stelle einen Termin bei dem Sachbearbeiter machen der die Briefe an euch schickt und dort mit deinen Kontoauszügen beweisen das nicht du das Geld erhalten hast sondern dein EX. Dann sollte sich das eventuell als erledigt erklären. Sollte dein EX nicht zahlen können könnte es sein das du es zahlen musst allerdings wäre das die letzte Instanz.

VG

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"normalerweise wendet sich das Amt erstmal an den Antragsteller"

Quark.

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Du scheinst ja voll der Experte zu sein dann gib doch mal was vernünftiges von dir. Und nicht so ein "Quark"

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Hallo,

das liest sich ein bisschen so, als habt ihr nicht zusammen gelebt und demzufolge keine Bedarfsgemeinschaft gebildet habt?

Notfalls empfehle ich dir, die Eingangszone des entsprechenden Jobcenters aufzusuchen und dort vorzusprechen.

Viel Glück!

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Hallo!

Was mich wundert, ist, dass das Jobcenter das Geld von einem 5jährigen fordert. Als Kind hat der Kleine doch gar kein Einkommen geschweige denn ein Vermögen. Wenn es tatsächlich überhaupt rechtmäßig ist, dass das Jobcenter Leistungen, die für eine Person gezahlt wurden, als diese ein Baby war, von dieser selbst zurückfordert, kann diese Rückforderung frühestens dann erfolgen, wenn diese Person auch über eigenes Geld verfügt. Ich meine sogar, dass man Kinder für Schulden, die in ihrem Namen gemacht wurden, erst belangen kann, wenn sie volljährig sind.
Ich hab irgendwie das Gefühl, dass hier ein Fehler im System beim Jobcenter vorliegt. Und da Behörden i.d.R. nicht gerade willig reagieren, wenn ein kleiner Bürger vorstellig wird, würde ich mich hier zumindest einmal juristisch beraten lassen. Ich hätte hier offengestanden Bedenken, dass der Kleine in 13 Jahren womöglich von seinem ersten Gehalt die Schulden abstottern muss, die sein Vater im Grunde in seinem Namen gemacht hat, als er selbst noch ein Baby war. Ich weiß nicht, wie lange es dauert, bis solche Ansprüche verjähren.

LG

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Normalerweise steht zwar der Name des Kindes auf dem Umschlag aber es steht auch darauf an die Erziehungsberechtigen des Kinds XY.

So wie auch bei Schreiben zur Einschulung oder Co. Dort steht auch nie der Name vom vater oder Mutter, da vom Amt nicht geprüft wird wer Erziehungsberechtigt ist

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Nein, die können dir nix, keine Sorge.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-behoerde-treibt-schulden-bei-kindern-ein-9001185.php

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Hallo,

Es verstößt gegen das Gesetz Schulden von Kindern zu verlangen.

Gruß Sol

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"Sein Erzeuger, als wir noch zusammen waren schon, h4"

Ich nehme an, du meinst Arbeitslosengeld II, denn "h4" oder "Hartz 4" gibt es als Sozialleistung nicht. Da ih damals noch zusammen wart, galt das wohl als Bedarfsgemeinschaft. Rückforderungen von ALG II müssen immer aufgeschlüsselt gegenüber den jeweiligen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft erfolgen, also auch gegenüber den Kindern - respektive in deren Namen den Sorgeberechtigten.

"Ich seh ganz ehrlich nicht ein, dass ICH was zurückzahlen soll, was nie auf mein konto floss und wovon weder mein kind noch ich jemals was gesehen haben.... "

Aber es ist offenabr auf das Konto des Kindsvaters für das Kind geflossen und ob der das Geld verjuxt hat, interessiert leider keinen.

http://www.anwalt-maurer.de/aktuell/Artikel_Okt_2006.html

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Das nennt man Individualprinzip. Aber laut BSG-Rechtsprechung muss ein Kind nur zurückzahlen was es an seinem 18 Geburtstag an Vermögen hat.

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Danke erstmal für die Antworten.

Wir hatten damals zusammen gelebt. Aber ich dachte eben, dass sich dann wenigstens an den empfänger der leistungen gewendet wird. Alg II ist übrigens das selbe wie h4. Wenns kein h4 gibt, woher kommt denn sonst der begriff...

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Der offizielle Name ist Alg 2.

Der Name hartz 4steht für die 4 Stufe der des Hartz Konzeptes was 2002 in kraft getreten ist. Es ist also nur der Name der Reform und nicht der Leistung. Die Leistung selber heißt wie "früher" Arbeitslosengeld 2.

Ihr werdet ja gemeinsames Sorgerecht gehabt haben, also warst auch du Antragssteller. Empfänger war immer dein Sohn. Der Vater war "nur" Kontoinhaber.

Ob die Forderung noch bereichtig ist oder nicht solltest du schnellstmöglich beim Anwalt klären lassen, denn sonst zahlt ihr richtig Zinsen und Gebühren. Ihr könnt natürlich auch warten bis das Kind eigenes Einkommen hat, dann zahlt dein Kind aber aber mehr zinsen und Verwaltungsgebühren wie die Forderung war.

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