Vater verschweigen-strafbar?

Hallo :)

Ich habe in vier Wochen Entbindungstermin. Seit Ostern habe ich keinen Kontakt mehr zum Kindsvater, da dieser den Kontakt komplett abgebrochen hat und auch keinen Kontakt zum Kind möchte.

Ich möchte und werde keinen Unterhalt geltend machen, auch bin ich finanziell unabhängig und werde außer Elterngeld und Landeserziehungsgeld keine weiteren Leistungen beziehen/beziehen müssen.

Das Kind hat ein Recht darauf zu erfahren, wer sein Vater ist. Das wird es auch, dafür brauche ich aber keine Urkunde. Das übernehme ich bei Zeiten persönlich.

Wenn ich nun wissentlich am Standesamt den Vater verschweige- welche Konsequenzen habe ich zu befürchten? Habe ich überhaupt Konsequenzen zu erwarten?

Ich befürchte wenn ich einen Vater angebe, muss ich ja eine Vaterschaftsannerkennung(welche ich nicht habe) oder eine Vaterschaftsfeststellung(welche ich nicht anstoßen möchte) vorweisen.

Liebe Grüße,
Lola

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Liebe Lola,

ohlala, das ist eine schwierige Frage. Da bewegen wir uns in einer rechtlichen Grauzone.

Bitte sehe es mir nach, wenn ich hierzu keine Empfehlung abgeben kann.

Ich verstehe Dein Anliegen. Grundsätzlich musst Du beim Standesamt angeben, ob der Vater Dir a) bekannt oder b) unbekannt ist. Wenn er bekannt ist, ihr aber nicht verheiratet seid, muss die Vaterschaft festgestellt werden. Ja das stimmt. Wenn er unbekannt ist, weiß ich nicht genau, was passiert. Das sagt Dir das Jugendamt oder der VAMV:

Hier ist ein Link zu einer kostenlosen Broschüre des Bundesverbands Alleinerziehender Mütter und Väter e.V., in der Du eine Vielzahl von Beratungsstellen aufgelistet findest,

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/allein-erziehend-tipps-infos-broschuere,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

Ich empfehle Dir dich ausreichend zu informieren und bei der Entscheidung auf dein #herzlich zu hören.

Alles Gute #klee
Anja

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Danke für deine Antwort.

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Hallo Lola ,

im Grunde können sie Dir nix, wenn du *Vater unbekannt* angibst.( Solange du kein Geld bekommst wie z.B. Unterhaltsvorschuß)

Allerdings nimmst du damit deinem Kind das Erbrecht und wenn du deinem Kind iwann sagst wer der Vater ist, dann erklärst du deinem Kind das es richtig ist zu lügen.
Eine Vaterschaftsanerkennung bekommst du im Grunde vom Vater unterschrieben, außer er streitet es ab. Dann wird es zu einem Vaterschaftstest kommen. Nichts desto trotz musst du ihn ja nicht zu Unterhalt verpflichten. Es bleibt dir ja freigestellt ob du Geld von ihm nimmst oder nicht. ABER es gibt im Leben Situationen die nicht vorhersehbar sind und wenn du evtl. doch mal auf Unterhalt angewiesen bist, dann sind wir beim ersten Punkt.

Ich würde mir das auch gut überlegen, denn dein Kind hat ein Recht auf seine Herkunft.

Viele Grüße #winke

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Danke für deine guten Denkanstöße! Das bringt mich weiter :)

-Erbrecht ist irrelevant.

-ist es gelogen? Junior wird wissen, wer sein Vater ist. Wie oft zeigt man schon seinem Kind die Geburtsurkunde? Als junger Erwachsener wird er diesen "Makel" in der Urkunde sehen und hoffentlich verstehen.

- zukünftiger Unterhalt... es sind ein paar weitere Unterhaltspflichtige Kinder vorhanden. Ich werde mich wohl darum kümmern müssen, nicht darauf angewiesen zu sein.

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Hallo mama-lola,

den KV bewusst nicht angeben kann eine Personenstandfälschung sein:

http://dejure.org/gesetze/StGB/169.html

Wenn ich richtig liege bist du auch verpflichtet einen möglichen Unterhaltsanspruchs deines Kindes gelten zu machen.

Freundliche Grüße

blaue-Rose

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Hallo,

das Recht Deines Kindes auf Herkunft kann höher bewertet werden als Dein Recht auf Privatsphäre. Rein rechtlich könnte Dein Kind Dich später auf Herausgabe des Namen des leiblichen Vaters verklagen. Hier ein Artikel dazu:

http://www.iww.de/fk/archiv/kindschaftsrecht-der-anspruch-des-kindes-gegen-die-mutter-auf-nennung-seines-leiblichen-vaters-f30051

Auch wenn der Vater kein Interesse hat, solltest Du dem Kind später die Möglichkeit geben ihn zu kontaktieren. Auch steht rechtlich Deinem Kind Unterhalt zu. Aus falschen Stolz oder egoistischen Gründen den Kindsvater zu verschweigen finde ich unmoralisch. Er ist keine Gefahr für Dich oder das Kind (außer Du verschweigst es hier). Eher habe ich das Gefühl Du nutzt die Machtstellung als zukünftige Mutter zu bestimmen, ob das Kind jemals vom Vater erfährt.

LG
Manu

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Deine Behauptungen entbehren jeder Grundlage aus einer der von mir getroffenen Aussagen. Bitte ordentlich lesen.

Danke für deine Mühe

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Ich schrieb, daß ein Gericht dem Kind recht geben kann, daß die Mutter den Namen des Vaters nennen soll. Es werden die Interessen der Mutter und die des Kindes gegeneinander abgewogen. Im Fall der TE sehe ich keinen hinreichenden Grund den Vater zu verschweigen.

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Hallo,

ich will eigentlich keine Schreckensszenarien beschwören, aber da Du schon weißt, daß Du alleinerziehend sein wirst, hast Du Dir sicher auch schon Gedanken gemacht, wer im allerschlimmsten Fall für Dein Kind da sein würde, wenn Dir mal etwas zustößt - vorrübergehend oder dauerhaft.

Zwei Denkanstöße: Wer außer Dir selbst weiß, wer der leibliche Vater ist?

Falls der Vater offiziell feststeht: Welche rechtlichen Komplikationen kann es geben, wenn die Mutter, warum auch immer, sich gerade nicht selbst um ihr Kind kümmern kann? Muß/kann man Verfügungen für diesen Fall treffen, die den leiblichen Vater umgehen?

Drittens:

Erbrecht ist das eine - Dein Kind kann später als Erwachsener Unterhaltspflichtig für ein leibliches Elternteil sein. Es gibt juristische Streitereien, in denen Kinder nachweisen müssen, nie selbst Unterhalt bekommen zu haben... so etwas kann nach 20-30 Jahren schwer fallen... Meiner Freundin wurde empfohlen, alle (!) Kontoauszüge aufzuheben, die während der Minderjährigkeit ihres Sohnes anfallen um solche Forderungen später im Zweifelsfall abschmettern zu können!

LG und alles Gute für die Geburt!

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Danke für deine Antwort! Junior ist letzte Woche gesund und munter geboren worden. Von Seiten des KV besteht keinerlei Interesse an dem Kind.

Ja, was wenn mir was passiert? Das muss ich mich dauernd fragen. Ich finde den Gedanken schlimm, dass die Geschwister dann getrennt werden. Meine Tochter hat väterlicher Seits eine Familie in der sie willkommen ist. Mein Sohn hat nur mich.

Sollte es nur vorübergehend sein, bleiben beide Kinder zuhause bei mir, meine Mutter ist dann für Sie da- dauerhaft kann sie sich aber um keines der Kinder kümmern.

Vom leiblichen Vater wissen meine Mutter, der Vater meiner Tochter und 2 gute Freunde. Junior wird es in jedem Fall erfahren.

Danke für den Hinweis mit den Kontoauszügen. Das werde ich beachten!

Alles Liebe,
Lola

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Hallo,
den Vater nicht angeben ist eine sehr gute Idee. Somit kannst du dir sehr viel Ärger ersparen. Ich würde mich evtl.auch über eine Rechtsberatung absichern. Aber ich denke, wenn du angibst du kennst nur den Vornamen oder weisst nicht von wem es sein könnte müsste es gehen. Auf jeden Fall, kann dir dein Ex keinen Stress machen wegen Umgangszeiten und Sorgerecht und das ist bei der Erziehung schon mal einfacher. Das Kind kann sich ohne jeglichen Zwang ein Bild von Ihrem Vater machen, wenn du das möchtest.

Liebe Grüße

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Für meinen Vater war es ein Mega-Schock, dass sein Vater nicht in der Geburtsurkunde stand.

Und ja, man braucht für eine Hochzeit z. B. oder bei manchen Jobs seine Geburtsurkunde.

Wenn da vor der Geburt keine Vaterschaftsaneekennung gemacht wird, wird der Vater nur von Hand beigeschrieben.

Ich empfinde das als Makel.

Wenn der Varer kein gewalttätiger Alkoholiker ist, würde ich ihn zur Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltszahlung auffordern.