Mutter-Kind-Kur Alleinerziehende Mama

Hallo :-),

Ich möchte gern mit meiner Tochter, jetzt 2,5 Jahre jung, eine Mutter-Kind-Kur machen. Folgende Fragen habe ich:

1. wie lang dauert es in der Regel von der Beantragung bis zur Reaktion (im besten Fall die Genehmigung) seitens der Krankenkasse? Und ist es ratsam, sich bei dem Antrag von einer gemeinnützigen Einrichtung (diakonie, Caritas..) unterstützen zu lassen?

2. ich bin ja, wie schon geschrieben, Alleinerziehend. Ich habe gelesen, das alleinerziehenden eine Mukikur auch ohne "Diagnosen" zu steht. Ist das so? Weder ich noch meine Tochter haben chronische Erkanrungen - bloß gut! Mir geht es eher um Prävention für mich als Mama und für die Kleine, die im letzten Jahr dauerhaft Atemwegserkrankungen hatte. Ich erhoffe mir, das sie vielleicht etwas stabiler wird.

3. vom Papa bin ich bereits seit vor der Geburt getrennt. Wir verstehen uns relativ gut und er hat mehrmals wöchentlich Kontakt zur Tochter bzw ist sie auch regelmäßig bei ihm. Er hat ebenfalls das Sorgerecht. Kann er mir theoretisch "Steine in den Weg legen", weil ihm 3 Wochen ohne seine Tochter zu lang erscheinen? Also kann er mir eine Kur verwehren? Ich kann das leider nicht ausschließen, das kommt ganz auf seine tagesform an, wie er dann dazu steht :-(.

Für Antworten und Anregungen bin ich sehr dankbar :)!

Liebe Grüße
Bluebee

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Hallo Bluebee,

fangen wir mit der 1. Frage an. Die Krankenkasse muss innerhalb von 3 Wochen reagieren und zumindest eine Eingangsbestätigung raus schicken. Wenn die Unterlagen zum MDK gehen muss spätestens nach 5 Wochen die endgültige Antwort vorliegen.

In der Regel dauert es im Moment ungefähr 2-3 Wochen. Die Wartezeit auf freie Termine ist dagegen schon viel länger mit ca. 4-6 Monaten.

Eine Mutter-Kind-Kur ist eine Vorsorgemaßnahme und steht niemandem "automatisch" zu. Im Vordergrund stehen hier Erkrankungen, die direkt aus der Mütterrolle resultieren, wie zum Beispiel Erschöpfungszustände, Schlafstörungen, Rückenschmerzen vom Tragen des Kindes und ähnliches. Chronische Erkrankungen werden in den Kliniken teilweise behandelt, falls möglich, sind aber nicht ausschlaggebend für die Genehmigung der Maßnahme.

Kinder kommen in erster Linie als Begleitpersonen mit, da keine andere Betreuung über 3 Wochen möglich ist, bzw. eine Trennung von der Mutter aus psychosozialen Gründen nicht zu empfehlen ist. Sollten Erkrankungen bei den Kindern vorliegen, werden diese falls möglich ebenfalls in der Klinik behandelt.

Nun zum Papa. Er könnte dies tatsächlich sogar vors Gericht bringen und dagegen vorgehen seine Tochter so lange nicht zu sehen.

Hier hilft es nur mit ihm vernünftig über die Maßnahme zu sprechen und auch auf das Wohl des Kindes zu plädieren. Ein monatelanger Streit vor Gericht bringt niemanden weiter und die gesundheitliche Situation für die Kleine wird sich dadurch ebenfalls nicht bessern.

Ich hoffe damit konnte ich schon ein wenig weiter helfen.

LG Jacqueline Krüger

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interessant meine Krankenkasse habe ich vor 6 Wochen um den antrag gebeten. Letzte Woche nochmals bisher kam nichts

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Hallo Barami,

die Krankenkasse muss nur auf eingegangene Anträge reagieren. Meist wird durch eine solche Taktik versucht, den Antrag schon im Vorfeld "abzuwimmeln".

Melde dich doch bei uns im Mutter-Kind-Hilfswerk, wir schicken die Unterlagen sofort raus ;)

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