Letzte MKK...

Hallo,

ich war Juni 2015 mit meinem Sohn (7 Jahre) auf MKK wegen Burnout und Atemwegeserkrankung.

In der ersten Woche der Kur hat sich mein Sohn (Rechtshänder) den rechten Arm gebrochen. Er hatte ziemliche Schmerzen die erste Zeit. An Durchschlafen und Kinderbetreuung war nicht zu denken, dadurch musste ich meine Behandlungen absagen.

Nach einer Woche ist mein Sohn wieder vormittags in die Kinderbetreuung gegangen. Saß aber nur gelangweilt rum, da er ja nichts machen konnte. Nachmittags musste ich ihn abholen, da er nicht mit zu den Ausflügen genommen wurde wegen seinem Gips. Somit war ich gezwungen meine Nachmittagstermine abzusagen.

Die Zeit in der MKK war schön, aber leider nicht sehr erholsam. Beim Abschlussgespräch mit der Ärtzin habe ich das auch gesagt. Trotzdem hat sie in den Abschlussbericht geschrieben, dass ich erholt nach Hause entlassen wurde und die MKK ein voller Erfolg war.

Jetzt zu meiner Frage:
Habe ich die Möglichkeit schon vor Ablauf der vier Jahre wieder eine MKK zu beantragen und wie ist Chance, dass sie genehmigt wird?

#danke Bee

1

Hallo Bee,

prinzipiell gilt bei Mutter-Kind-Kuren die 4-jahre-Frist. Wenn sich etwas gravierend an der persönlichen Situation geändert hat, zum Beispiel durch Trennung oder Trauerfall, kann auch vorzeitig beantragt werden.

Bei einer solchen vorzeitigen Beantragung wird in jedem Fall der Entlassungsbericht der letzten Maßnahme hinzugezogen. Wenn die Klinik dort den Kurerfolg bescheinigt, hat man leider sehr schlechte Karten.

LG Jacqueline Krüger