Beschäftigungsverbot wenn sich beide quer stellen?

Ich habe folgendes Problem, ich war letzte Woche beim FA durch diverse Probleme so wie ein Arbeitsplatz der für 40 Stunden die Woche nicht gerecht ist.
Der FA teilte mir mit das er kein TeilBV austellen wird da der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist.

Nun nach einer Woche Krankschreibung habe ich es meiner Chefin mitgeteilt und sie meinte das es nicht richtig ist und sie noch nie was davon gehört hat und sie wüsste auch garnicht wie sie mir eines austellen soll.

Jetzt die Fragen. Wie kann sie mir eins Austellen und hat jeder Betrieb einen Betriebsarzt?

Muss das unbedingt von einem Betriebsarzt ausgestellt werden?

Wenn sich beide tatsächlich quer stellen und der AG mir keins austellt, kann ich dann eins vom Hausarzt ausstellen lassen?

Mein AG ist ja der Meinung das ich ein TeilBV bräuchte aber will sich auch nicht recht kümmern.

Habe ich dadurch finanzielle Nachteile beim Monatslohn oder später dann Elterngeld?

Lg

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Wenn die Richtlinien für Schwangere nicht eingehalten werden können muss dein AG sich darum kümmern. Vom Hausarzt gibt es keines. Da viele das mit dem bv ausgenutzt haben gibt es sehr strenge Auflagen für Ärzte. Nur wenn das Leben von Mutter und Kind gefährdet sind darf der Fa eines aussprechen.

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Jeder Arzt kann ein BV aussprechen. Ist halt oft nicht berechtigt. Aber darum geht es hier ja nicht

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Jeder Arbeitgeber muss eine arbeitsplatzgefährdung ausfüllen wenn du lt Mutterschutz an deinem Arbeitsplatz gefährdet bist ist der AG verpflichtet ein BV auszustellen der Frauenarzt kann auch ein BV ausstellen wenn es Komplikationen in der SS gibt bzw jeder andere Arzt azch wenn du gesundheitlich probleme hast und du deswegen nicht mehr arbeiten kannst.
Bis zum Mutterschutz bekommst du im BV ganz normal Gehalt ohne Abzüge und hast somit keine Nachteile beim Elterngeld.

Wenn also Arbeitgeber und Frauenarzt sich komisch anstellen würde ich mit deinem Hausarzt sprechen und wegen psychischer Belastung zB ein BV erbitten

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HUhu...
Also:

1.wenn dein Betrieb einen Betriebsarzt hat dann geh zu ihm und schildere deine bedenken. Der Betriebsarzt ist verpflichtet deinen jetzigen Arbeitsplatz zu prüfen ob dies vereinbar mit der ss ist.

2. Auch dein hausarzt kann dir ein beschäftigungsverbot aussprechen bzw bescheinigen (war bei mir so, Betriebsarzt und fa haben sich quer gestellt und hausarzt gab es mir ohne Probleme)

3. Ja es kann sein dass du Einbuße hast beim Lohn, z.b.werden dir Zuschläge (Wochenende ) wenn es das bei deinem Job gibt anhand der letzten 2/3 monate vor der Schwangerschaft berücksichtigt und du bekommst nur noch anteilig den Zuschuss.. (Bei mir ist das der Fall, jedoch muss ich sagen dass ich lieber auf 200 Euro verzichte )

Liebe grüße hoffe konnte ewas weiter helfen

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Huhu

Wenn dein Arbeitsplatz nicht schwangerengerecht ist, muss dein AG das BV ausstellen. Dazu gibt es Gefährdungsbeurteilungen, die der Ag gemeinsam mit dir ausfüllt.

Bekommst du ein BV, bekommst du vom AG deinen vollen durchschnittlichen Lohn der letzten 13 wochen (auch wenn du nur stunden reduzierst) bis zum mutterschutz (34+0ssw).

Ein bv darf keinen finanziellen nachteil für die Schwangere darstellen.
Der AG kann sich dann problemlos den Lohn von deiner Krankenkasse wiederholen und , wenn er will, davon eine Vertretung einstellen.

Schafft dein AG keinen schwangerengerechten arbeitsplatz UND stellt dennoch auch kein BV aus, wende dich an die Betriebsaufsichtsbehörde.

LG

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Was machst du denn beruflich? Da ich als Luftsicherheitsassistentin arbeite hat mein Arbeitgeber mir sofort ein BV ausgesprochen.

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Leider gibt es viele AG's die das MuschG kennen, aber es nicht anwenden wollen. Es gibt verschiedene Behörden an die Mann sich in solchen Fällen wenden kann. Ohne falsche Auskünfte geben zu wollen meine schimpft sich Gewerbeaufsichtsamt. Würde da mal anrufen und nachfragen

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Hey,

Ich hab leider nicht rauslesen können, weshalb du ins Teil BV gehen sollst.

Aber ein BV muss vom AG ausgesprochen werden, wenn du die Tätigkeit auf Grund der SS nicht ausführen kannst.. sprich der AG kann zum Beispiel das MuschG nicht entsprechen oder die fehlen Immunitäten oder was auch immer.. Voraussetzung: der AG kann dir auch keinen anderen Arbeitsplatz der dem entsprechen würde, anbieten.

Dann gibt es die Möglichkeit, dass dir dein FA ein individuelles BV ausspricht. Das bekommt Frau, wenn Risiken aus der SS resultieren. Wie z.B vorzeitige WT, Zustand nach Frühgeburt, Blutungen usw..

Ein Teil BV kenne ich z.B aus den Gründen von Ischiasschmerzen beim langen sitzen. Das spricht dann aber m.E. Der FA aus.

Der Hausarzt und ein Psychologe können auch BV ausstellen.. meistens ergeben die sich aber aus psychischen Gründen.

Das ist das, was ich dazu weiß..

Viele Grüße

Yssej
Mit 2 Sternchen im Herzen und Krümel im Bauch 19. SSW

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Dein AG hat sicher eineGefährdungsbeurteilung gemacht die er auch dem RP meldet.

Diese macht er normal mit dir zusammen.

Was ist denn aus deiner Sicht nicht Schwangerengerecht?

Mfg

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Hallo,

mein Arbeitgeber kannte das auch nicht. Ist zwar nicht gerade üblich, aber ich habe dann die erforderlichen Unterlagen rausgesucht und auch alles erklärt.

Informier dich im Internet und leg "Beweise" (am besten Ausdrucken, in welcher die Umlage U2 erklärt wird) vor. Auch eine Gefährdungsbeurteilung kannst du selber ausdrucken und deinem Arbeitgeber zeigen.

Ich musste leider die Erfahrung machen das es halt Arbeitgeber gibt die sich mit diesen Prozedere nicht auskennen.

War dann übrigens eine sehr unkomplizierte Angelegenheit.

Wenn du noch Fragen hast, kannst du mir gerne schreiben.

LG,
efendie83 (jetzt in der 22sw, seit der 16ssw im Bv)