Personenbeförderung in der SS

Hallo an alle,

laut Mutterschutzgesetz ist ja die Arbeit auf Beförderungsmitteln (z.B. Bus und Taxi) ab dem 3. Monat nicht mehr erlaubt.

Ich sollte eigentlich für einen kurzen Zeitraum (2-3 Wochen) im Mai/Juni einige Studenten zu ihren Versuchsstationen fahren (ca. 250 km weit weg von der Uni). Es ist also schon eine offizielle Personenbeförderung innerhalb der Arbeitszeit. Ich dachte eigentlich das wäre kein Problem, jetzt bin ich mir wegen dem Muterschutzgesetz nicht mehr sicher... Bekommt mein Arbeitgeber oder ich Probleme wenn ich das trotzdem machen würde? Fällt das überhaupt in die gleiche Kategorie wie Taxi fahren auch wenn ich das ja nur kurzzeitig mache? Bin mir auch nicht sicher wie das versicherungstechnisch wäre wenn wir einen Unfall haben und ich schwanger am Steuer saß.

Notfalls werden meine Studenten wohl selbst fahren müssen ;-)

Danke für eure Hilfe, vielleicht war ja von euch mal jemand selbst in einer vergleichbaren Situation und kann mir Infos geben...

LG,
Judith

1

Wenn du 250 km weg fährst und am selben Tag wieder zurück, dann sind das doch mindestens 6 Stunden Fahrt und damit zu viel fürs Mutterschutzgesetz. Wenn du eine Übernachtung dazwischen legen kannst, bevor du zurück fährst, und die tägliche Fahrtzeit unter 4 Std. bleibt, und auch nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr unterwegs bist, dann ist es nach MuSchG ok.

Abgesehen von all den übrigen Gefährdungen die natürlich berücksichtigt werden müssen (Gefährdungsbeurteilung).

Das MuSchG sagt ausdrücklich nicht Taxi, Bus, Bahn, Flugzeug, sondern Beförderungsmittel. Gemeint ist eine Tätigkeit, bei der eine Schwangere mehr als die Hälfte der täglichen Arbeitszeit auf dem Fahrzeug/im Fahrzeug verbringt. Auch wenn es nur einige Tage im Jahr sind, es ist anstrengend und der Gurt kann den Bauch einengen. Man sollte auch Pausen einlegen, damit keine Thrombosegefahr droht.

2

Stellvertretend danke, etwas ähnliches hatte mich auch interessiert!

3

Vielen Dank für die ausführliche Info! Mir war nicht klar, dass mit der Personenbeförderung eine klare Zeitangabe von nicht mehr als 4 h vorgegeben ist. Ich dachte schon man darf generell nicht befördern, egal wie lange...

weiteren Kommentar laden