Finanzen/Alleinerziehend+Teilzeitarbeit+Hartz 4+Elterngeld

Hallo zusammen!

Ich bin neu im Forum, jetzt in der 16. Woche schwanger und der Nestbautrieb und alles was so dazu gehört hat auch bei mir schon voll eingesetzt.

:-)
Auch in finanzieller Hinsicht möchte ich gut beraten und informiert sein, deshalb trage ich euch nun mein Anliegen vor um mir weitere Meinungen einzuholen.
Gestern hatte ich bereits einen Termin bei ProFamilia und würde mir nun gerne noch eure Meinungen zur Richtigkeit dieser Berechnung einholen, also wer bereits Erfahrungen gesammelt hat darf mich natürlich auch eines Besseren belehren. ;-)

Also:

Momentan (seit 6 Jahren) verfüge ich über ein Einkommen aus einer unbefristeten Teilzeitbeschäftigung in Höhe von 715 Euro monatlich.

Zusätzlich bekomme ich von der Agentur für Arbeit einen Teil der Miete sowie der Nebenkosten (insgesamt 450 Euro) übernommen und bin somit eine "Aufstockerin".
Insgesamt habe ich also ein monatliches Einkommen in Höhe von 1165 Euro.

Wenn das Kind dann da ist und die Elternzeit beginnt dürfte ich wohl - laut der Dame von ProFa - insgesamt an Leistungen erhalten:

404 Euro Grundsicherung Alg 2 für mich
237 Euro Grundsicherung Alg 2 für das Kind
145 Euro Mehrbedarf für Alleinerziehende
300 Euro Elterngeld
410 Euro Miete (tatsächliche Kosten)
120 Euro Nebenkosten (tatsächliche Kosten)

was dann ja eine Gesamtsumme von 1616 Euro ergeben würde.

Mir wurde gesagt dass ich das Elterngeld wohl komplett behalten dürfte da ich ja vor der Elternzeit gearbeitet habe und somit würde mir das dann nicht als Einkommen angerechnet und auch nicht von meiner Grundsicherung abgezogen werden.

Den Mehrbedarf für Alleinerziehende würde ich erhalten weil ich das Kind alleine bereuen werde und es bei mir lebt.

---> Das Kindergeld und den Unterhalt habe ich bei meiner Berechnung nicht mit eingerechnet/aufgeführt weil mir dies ja sowieso als Einkommen auf meine bzw. auf die Grundsicherung des Kindes angerechnet würde und die Gesamtsumme im Endeffekt ja doch dieselbe bleibt (nur das die Kostenträger quasi andere sind).

Kann mir jemand folgen und mir sagen ob ich mit der Berechnung so richtig liege?
Vielen Dank im Voraus!

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Je nach der Höhe des Kindesunterhalt kann es sein das dein Kind kein AlG2 bekommt. Wenn dies der Fall sein sollte versuche Wohngeld für dein Kind zu beantragen.

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Stimmt, danke!
Das hatte ich gar nicht bedacht.

Hab eben auch etwas dazu im Netz gefunden:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-einkommen-kinder-bedarfsgemeinschaft3221.php

Das Einkommen des Kindes wird sich dann wohl auf die Grundsicherung des Kindes, die Höhe der gemeinsamen Miete sowie Nebenkosten auswirken, richtig?

Falls das Kind durch den Unterhalt und das Kindergeld aus dem Leistungsbezug fällt hat das aber keine Auswirkungen auf meine Grundsicherung, das Elterngeld und auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende, oder?

Also das steht mir dann unverändert in voller Höhe zu?

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Es hat so wie es kenne keine Auswirkungen auf deine Grundsicherung. Das Einzigste dürfte eure Wohnkosten sein. Dort werden anteilsmäßig die Wohnkosten für dein Kind abgezogen.

Da unklar ist ob dein Kind AlG2 bekommt würde ich empfehlen zeitnah einen Wohngeldantrag zu stellen.

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Und wie oft willst Du das jetzt noch zum Besten geben? Crosspostint, informiere Dich mal!

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Hallo woodgo,

wie bereits erwähnt bin ich neu hier.
Ich denke also alleine deshalb sei es mir verziehen dass ich mich ersteinmal zurechtfinden und vielleicht in verschiedenen Foren an die Mitglieder wenden musste um Antworten zu bekommen.

Ich durfte feststellen dass es hier nette Menschen gibt die gerne auf Fragen antworten und einem helfen anstatt aus Langeweile rumzunörgeln als hätte man sie höchstpersönlich angegriffen.

Da dies also bereits geschehen ist, ist die Sache für mich erledigt und du kannst dich auch wieder auf wirklich wichtige Dinge konzentrieren.

Schade dass du sich von meinem Post genervt fühlst, aber glücklicherweise musst du sie ja zukünftig auch nicht mehr lesen wenn du nicht möchtest.
;-)