Berechnung Kindesunterhalt - komplizierte Situation ...

Hallo in die Foren-Runde ...

ich muss mal eine Anfrage bzgl. Unterhaltsberechnung an Euch richten, hoffe ihr könnt mich - den Vater - "erleuchten" und meine Fragezeichen ausradieren ...

Situation :

- Eltern geschieden seit 2013
- 3 Kinder : 14 (Junge), 10 (Junge) und 9 (Mädel)
- beide Jungs leben bei mir
- das Mädel lebt bei der Mutter
- die beiden Kleinen sind jedes WoE im Wechsel entweder bei der Mutter oder bei mir
- der Grosse ist idR. auch an den WoE bei mir, selten zur Übernachtung bei der Mutter

Weiterhin :

- ich zahle für meine Kleine Unterhalt laut D-Tabelle 2016, möchte diesen nun wegen der Anpassung 2017 erhöhen - wie auch schon in den Vorjahren.

- wir (ich) waren in der Kindesunterhaltssache nicht anwaltlich aktiv, der Unterhalt für meine Kleine wurde bei Scheidung von der RA meine Exfrau zusammen mit meinem RA durchgerechnet und ich habe über die Zeit bei neuer D-Tabelle den Zahlbetrag selbstständig nach oben angepasst.

- meine Exfrau zahlt für die beiden Jungs nichts, geht maximal 10 Std pro Woche arbeiten, bekommt aber auch von mir keinen Unterhalt, weil sie mir einen riesen Berg an Schulden aus ihren überaus "erfolgreichen" Geschäftstätigkeiten als Selbstständige hinterlassen hat. ( fragt mal nicht, wie dass dann alles geht, ich weiss es auch nicht, aber darum geht es ja auch gerade nicht #augen ).

- ich selber hab nen 43 Std/Woche Job und noch einen Nebenjob (20 Std/Monat) und gebe noch Nachhilfe, damit es alles einigermassen funktioniert ( wer sich jetzt fragt, wie DAS geht : Heimarbeitsplatz :-) ).

- aktuell war ich beim JA und habe UHV beantragt für den Mittleren, weil es einfach nicht mehr reicht und ich nicht NOCH nen Job machen kann ... und Ihr könnt Euch vorstellen, dass DAS gerade hochkocht, weil natürlich jetzt das JA bei meiner Exfrau anfragt und "ein paar Details" haben möchte und auch Forderungen stellen wird ( und natürlich : "wenn du das machst, gehe ich sofort zur RA und fordere Neuberechnung " ... nur hab ich davor keine Panik, denn es ist alles rechtens .... )

Meine Fragen :

- kann ich zur Unterhaltsberechnung für meine Kleine in die Berechnung meines bereinigten Nettoeinkommens einfliessen lassen, dass ich keinerlei Unterhalt meiner Exfrau für meine beiden Jungs bekomme - oder nehme ich mein bereinigtes Netto ( Netto abzgl. aller gängigen Abzugsposten, Darlehenszinsen aus gemeinsamen Schulden, PKV Beiträge, Vorsorge, zzgl "Einkommen" aus Nebenjob, Steuererstattung Wohnvorteil, ... )

- wenn das JA den UHV für meinen Mittleren zahlt, erhöht dieser das bereinigte Netto ?

- gibt es anhand der Kindersituation eine Herunterstufung für mich in der D-Tabelle ?

Vielleicht kommen dann in der weiteren Dsikussion noch zusätzliche Fragen auf ...

Dank Euch schon einmal vorab! #winke

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Hallo, ja wirklich komplizierte Situation.
Letztlich sollte dir da ja das Jugendamt weiterhelfen können, allerdings habe ich da auch schon die Erfahrung gemacht dass die wenig Ahnung haben.
Nach meinem Verständnis hast du für die Wahl der Unterhaltsstufe 3 Unterhaltsberechtigte.
Der geszahlte Unterhalt müsste dann auch vom Nettoeinkommen mit abgezogen werden und der UV dieses entsprechend wieder Erhöhen.

Wissen tue ich das allerdings nicht, echt kompliziert ;-)
Die Drohung der Mutter ist ja geradezu lächerlich.
Mich würde wirklich interessieren ob der Unterhalt damals wirklich korrekt berechnet wurde.

Gruß

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... stimmt ... das JA kann zwar helfen bei "einfachen" Szenarien, meines hier gehört aber definitiv nicht dazu #rofl ... naja und ich wollte, wenn es eben geht, den Gang zum RA vermeiden wg der Kosten ...

Ich verstehe es (jetzt) eigentlich auch so ...

Anzahl Unterhaltsberechtigte
Die Düsseldorfer Tabelle geht seit dem 1. Januar 2010 von zwei Unterhaltsberechtigten (vorher drei) aus. Sind mehr Unterhaltsberechtigte vorhanden, so wird pro zusätzlichem Berechtigten die nächstniedrigere Einkommensstufe, sind weniger Unterhaltsberechtigte vorhanden, die nächsthöhere Einkommensstufe angesetzt."

... "Unterhaltsberechtigt" ist das Zauberwort ... ;-)

Naja und die Drohgebärden meiner Ex sind, wie soll ich sagen ... überflüssig, sie hat es auch wirklich schon ein paar mal umgesetzt ... mit immer dem gleichen Ergebnis ... aber manche können nun einmal nur so ...

Danke Dir, november4

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Hallo!

Nun, ehrlich gesagt ist dies keine "komplizierte" Situation, sondern ein Standardfall.
Wenn du keinen UH für deine Kinder bekommst, dann wird so gerechnet als musst du für drei Kinder UH zahlen - nur das das Geld für die bei dir lebenden Kinder bei dir verbleibt - genau so wie das volle Kindergeld. Zusätzlich Runterstufung um eine Stufe wegen drei Kindern.

Von daher ist die Berechnung wie jede andere UH-Berechnung auch.

Dringend klärungsbedürftig, notfalls mit Hilfe des Gerichtes, ist allerdings die Situation warum die KM mit einer 9-jährigen Tochter nur 10 Std. arbeiten kann. Hier ist ja deutlich raum nach oben. Ich vermute das die KM dies auch sehr genau weiß, und DESHALB versucht weitere Befassungen mit IHRER UH-Pflicht zu vermeiden.

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Hallo,

ich wünsche dir, dass du auch für den Großen bald UHV bekommen kannst (Änderung der Rechtslage) und dann das Jugendamt der Mutter auf die Füße springt, damit sie gefälligst Vollzeit arbeiten geht und ihren Unterhaltspflichten nach kommt.

Lass dich nicht beirren und sie toben. Natürlich bist du 3 Personen zu Unterhalt verpflichtet und kannst dementsprechend um eine Stufe herabstufen, bzw. um zwei, falls man es so berechnet hat, dass du "nur" deiner Tochter verpflichtet bist und somit um eine Stufe heraufgestuft wurdest.

Ich würde der Mutter auch mal den Hinweis geben, dass Sie VERPFLICHTET ist, Mindestunterhalt zu leisten und sie fragen, wieso sie denn meint, das BGB und die DDT würden für sie nicht gelten.

LG Küstenkönigin

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... ja, das mit dem UHV für den Grossen wäre schon eine tolle Sache, würde ein wenig für "Entspannung" sorgen ... beim Googlen kommt man nur immer an die Stelle "soll am 1.1.2017 kommen", aber das war es bisher ... naja beim JA stehe ich auf einer "Liste" derer, die angefragt haben und dann informiert werden, sobald die Rechtslage und das Prozedere klar ist ... bin mal gespannt ... hatte auch mal gelesen, dass man es dann ggfls noch rückwirkend bekommen kann.

Jetzt dachte ich gerade ich haette es verstanden mit den Unterhaltsberechtigten und der D-Tabelle, aber nun doch wieder ein Fragezeichen : Ich bin 3 Personen zum Unterhalt verpflichtet, weil ich 3 Kinder habe.

* Weil 2 Kinder bei mir wohnen - die Jungs - und meine Kleine nicht bei mir ist und Unterhalt bekommt - kann ich dann 2 Stufen herunter ?

*Würde das bedeuten, sollte sich einer der Jungs mal entscheiden, zur Mama gehen zu wollen, und ich dann (folgerichtig) für ihn auch Unterhalt bezahle, würde ich gleichzeitig in der Tabelle eine Stufe hochrutschen - weil nur noch ein Kind bei mir ist ??

* Oder - weil ich mit 3 Kindern "eins über der D-Tabelle" liege, kann ich nur 1 Stufen herunter - unabhängig wo die Kinder leben - weil die Tabelle eben für 2 Unterhaltsberechtigte "ausgelegt" ist ... ?

Meine Güte ... das ist echt kompliziert #augen ....

Und zum Thema "Rechte und Pflichten" ... da herrscht bei ihr - meiner Exfrau - leider ein ganz anderes Bild vor ist ne ganze Menge gekränkte Eitelkeit im Spiel und es wird Trouble gemacht, wann immer es nur geht ...

Danke Dir schon einmal, Küstenkönigin #winke

Gruss vom Schnutetunker ...

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Die DDT ist so ausgelegt, als hätte man 2 Unterhaltspflichtige. Wenn Du zwei Unterhaltsgläubiger hast, wirst du also so eingestuft, wie es deinem Gehalt entspricht.

Hast Du nur einen Unterhaltsgläubiger kannst (!) Du eine Stufe herauf gestuft werden.

Hast Du drei Unterhaltsgläubiger, kannst (!) Du eine Stufe herab gestuft werden.

Daher die Überlegung:

Wurde bei deiner Tochter so getan, als

a) würde es nur einen UG geben und Dich herauf gestuft, Du hast aber drei UG, dann könntest Du versuchen zwei Stufen herunter gestuft zu werden

b) wäre die DDT direkt anzuwenden (ohne Stufung), dann könnte nur eine Stufe herab gestuft werden.

Man muss also gucken, wie der Ist-Zustand ist und wie der Soll-Zustand sein sollte. Und dann entsprechend beantragen.

LG Küstenkönigin

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Es ist eigentlich ganz einfach:

1. Du müsstest von ihr Unterhalt für 2 Kinder bekommen, weshalb sie eine gesteigerte Erwerbspflicht hat, der sie nicht nachkommt. Durch die Geschwistertrennung kann sie sich auch nicht darauf berufen, dass sie wegen dem Alter der Tochter nicht arbeiten kann. Sie kann sich also nicht auf ihr niedriges Einkommen berufen und riskiert, dass bei einer Neuberechnung des Unterhalts ein fiktives Einkommen zugrundegelegt wird. .

2. Du kannst gegen Unterhalt nicht aufrechnen wegen § 394 BGB. Ihre Schulden bei dir sind vollkommen irrelevant, was die Unterhaltssache betrifft.

Da bei euch der Fall sehr kompliziert ist und sie ihrer Erwerbsobliegenheit nicht hinreichend nachkommt, würde ich den Unterhalt nicht selber festlegen. Und sie darauf aufmerksam machen, dass sie in eigenem Interesse kein Fass aufmachen sollte.

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... ich konsolidiere mal die ganzen Antworten ( 1000-dank Euch allen schon einmal dafür #pro ) und stelle dann mein Verständnis hier "öffentlich" #huepf ...

Ist nur gerade Papa WoE, morgen geht es wieder zur Schule und wir müssen noch 30+ Muffins #torte fertig bekommen als "Geburtstagsmitbringsel" ( 15 sind aber schon im Ofen #mampf )...

Bis später & Gruss, vom Schnutetunker