Als Vater alleiniges Sorgerecht beantragen - wie stehen die Chancen? Erfahrungen..

Guten Abend Liebes Forum,

ich heiße Martin, bin 25 Jahre jung und habe eine wundervolle Tochter namens Chiara, die im April 5 Jahre jung wird. Anfang Dezember habe ich mich mit meiner Freundin und Mutter des Kindes getrennt. Zum 1.2. zieht sie endlich aus unserer gemeinsamen Wohnung.

Ich wollte um Erfahrungen, Tipps etc. bitten, hauptsächlich an die Männer die evtl. schon Erfahrung mit dem erlangen von alleinigem Sorgerecht haben?! Als Mann ist dies bekanntlich ja schwerer, als als Frau - Schlimm genug.

Nun zur Sache.

Meine Tochter ist ein reines Papa Kind, alles was sie macht, muss sie mit Papa machen. Zur Erziehung: Ich bin ein ruhiger Pohl, versuche immer ihr alles in Ruhe zu erklären sodass sie es auch versteht. Die Mutter meiner Tochter ist genau das Gegenteil. Sie schreit die kleine gleich beim 1. Mal wenn sie was falsch gemacht hat an und droht ihr sofort Schläge auf den Po an. Jedes mal, deshalb hört meine Tochter auch nur auf mich, Ihrer Mutter tanzt sie auf der Nase rum, teilweise wie sie will. Selbst Gewalt hat sie ihr schon angetan. Eines Abends kam ich von der Arbeit nach hause und da kam meine kleine weinend auf mich zu und sagte mir das Mama ihr weh getan hat. Sie hatte 2 kleine Schürfwunden am Bein, quasi die Haut abgekratzt bzw. abgeschürft. Nichts wildes, aber als ich sie dann fragte was passiert ist sagte sie nur das Mama ihr am Bein gezogen und sie gekratzt hat.. Davon hab ich damals vorsorglich schon ein Foto gemacht und wenn ich das Chiara heute zeige, erzählt sie aus dem Nähkästchen diese Geschichte. Zum Kindergarten wird Chiara befördert nach Lust und Laune der Mutter - Kann der Kindergarten auch bezeugen, die merken ja wie oft Chiara fehlt. Wenn die Mutter keine Lust hat morgens aufzustehen, bleibt sie einfach liegen, während das Kind sich stundenlang im Zimmer selbst beschäftigt und sich sogar als 4-jährige !!!! das trinken selbst holen muss und trockenes brot isst, weil sie sich das noch nicht schmieren kann. Nun seit der Trennung ist ihr das Kind vollkommen egal. Die kleine befindet sich nachmittagsnun oft bei meinen eltern (die direkt neben mir wohnen. Balkon an Balkon), da sie nicht so interessiert ist das Kind zu sehen und ich bis 16:30 oder 17:00 uhr arbeite. Im Kindergarten hat sie OHNE meines Wissens 7 Monate den Kindergartenbeitrag nicht bezahlt, welchen ich nun komplett in eins überwiesen habe. Zudem ist die Mutter seit ca. 1 Monat in einer Privatinsolvenz. Außerdem unternimmt die Mutter nie was mit Chiara. Sie war noch nie in ihrem noch jungen leben alleine mit Mama auf dem Spielplatz, spazieren oder sonst wo. Immer wird sie nur vor den Fernseher oder vor das Tablet von ihr gesetzt, damit die Mama ihre ruhe hat. Mal in ihrem Kinderzimmer ein Spiel mit ihr spielen, oder sich gegenseitig einen Ball zuwerfen oder auch mal zusammen rumtoben, singen oder tanzen, alles fehlanzeige. Soziale Kompetenzen gleich null. Geredet wird gar nicht, wenn wird die kleine nur angeschrien von ihr, das ist die einzige Art der Kommunikation seitens der Mutter meiner Tochter.

Sind all diese Dinge relevant? Wie sehen meine Chancen im Zweifelsfall aus, das alleinige Sorgerecht zu beantragen und gegen den Willen der Mutter auch zu erhalten?

Ich bin für jede Antwort dankbar, auch gerne von Frauen die Erfahrung darin haben!!

Vielen Dank!

Schönen Abend noch.

Gruß
Martin

1

Guten Morgen Martin,

vorweg: Die Situation und auch der Umgang Deiner Ex-Partnerin mit Eurer Tochter finde ich wirklich traurig und erschrecken mich stellenweise sehr.

Was das alleinige Sorgerecht betrifft: Es ist generell schwierig, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht erhält und ist wohl auch eher eine Seltenheit geworden (nicht nur bei den Vätern, sondern auch bei den Müttern!). Es müssen wirklich schwerwiegende Gründe vorliegen um dieses zu erhalten.

Deine persönliche Situation betreffend kann ich Dir natürlich keine verlässliche Aussage geben. Von all dem, was Du aufgeführt hast, wird letztendlich wohl "nur" die Gewalt Deiner Ex gegenüber der Tochter ausschlaggebend sein. Und das muss dann natürlich in irgendeiner Form nachweisbar sein. Die Kleine ist bereits 5 Jahre und wäre wohl auch selber in der Lage zu beschreiben, wie ihre Mutter mit ihr umgeht, ob sie aber vor Gericht angehört werden würde, wage ich zu bezweifeln.

Ich rate Dir als erstes Kontakt zu einem Fachanwalt aufzunehmen (eine Erstberatung kostet in der Regel nichts) und ihm die Situation schildern. Er wird am ehesten einschätzen können, wie Deine Chancen vor Gericht wären.

Ich wünsche Euch Alles Gute! #blume

2

(eine Erstberatung kostet in der Regel nichts)

Das wag ich zu bezweifeln.

3

Dann weiß ich nicht woran es liegt, aber ich kenne es nicht anders.

4

Dir geht es doch gar nicht um das alleinige Sorgerecht, sondern dass Chiara von der Mutter weg kommt, richtig? Das kannst Du erreichen, indem Du das Kind immer nach und nach mehr betreust, bis sie komplett bei Dir ist. Wenn dann der Lebensmittelpunkt nachweislich (genaues Protokoll führen) über längere Zeit zu Dir gewechselt hat, dann einen Anwalt aufsuchen und Dich rechtlich absichern, dass die Kleine a) offiziell bei Dir angemeldet wird und Du b) Kindergeld bekommst und die Unterhaltszahlungen an die Mutter einstellen kannst.

Das Problem ist hier, wenn Du alleiniges Sorgerecht beantragst und das nicht durchkommt, könnte die Mutter aus Rache alle Register ziehen, dass Du an das Kind nicht mehr so leicht herankommst. Hier geht der Schutz und die Erhaltung des Kindeswohls vor sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten.

5

habt Ihr denn aktuell gemeinsames Sorgerecht oder liegt das derzeit alleine bei der Mutter?

6

Erst einmal danke für alle Antworten!! :)

Wir haben gemeinsames Sorgerecht :)

7

Ersteinmal vorweg ist es im Allgemeinen sehr schwierig das alleinige Sorgerecht zu erhalten egal ob für Mütter oder Väter.
Da ihr gemeinsames Sorgerecht habt müsste es sozusagen Gründe geben, die einen Entzug der elterlichen Sorge rechtfertigen.

Das die Mutter deiner Tochter sich nicht gut um deine Tochter kümmert, finde ich steht ausser Frage, ob dies für den Entzug der elterlichen Sorge reicht bezweifel ich aber eher.

Was habt ihr denn besprochen, wo eure Tochter zukünftig leben soll.

Ansonsten lass dich beim Jugendamt beraten. Solltest du vor GEricht einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellen, würde das Jugendamt sowie so um Bericht gebeten.

8

Hallo,

hast Du denn schon mit der Mutter geredet, daß Du das Kind allein haben möchtest? Vielleicht kommt ihr das ja auch gelegen.
Falls nicht würde ich, als Laie, meinen, daß hier Kindeswohlgefährdung vorliegt und Deine Chancen somit recht gut stehen.
Das ist wirklich nicht schön, wie die Mutter mit dem Kind um geht, ich kenne daß von meiner Mutter und das hinterlässt Spuren. Alles Gute, ich hoffe, daß alles gut wird.

LG

9

prinzipiell sehe ich die Chancen bei 0.

Rede doch mal mit der Mutter, ob Sie damit einverstanden ist das eure Tochter dauerhaft bei Dir lebt.

10

Hallo,

wozu alleiniges Sorgerecht?

Dies sagt doch nichts darüber aus, wo das Kind leben kann/soll/muss.

Dafür, dass deine Tochter bei dir lebt, benötigst du das alleinige Sorgerecht nicht.

Wie stellt sich die Kindesmutter denn alles weitere vor?
Gib doch einfach mal zu erkennen, dass du eure Tochter gern immer bei dir hättest. Vielleicht kommt es ihr gelegen.
Oder ihr macht das Wechselmodell.

Es gibt keinen Grund auf alleiniges Sorgerecht zu pochen, dass würde erstmal nur unnötig Stress machen. Versucht euch zu einigen, wo das Kind leben soll.

Bekommt ihr das nicht hin, kannst du sicher mit Anwalt familiengerichtlich klären lassen, wo das Kind leben wird. Aber wie gesagt, alleiniges Sorgerecht ist dazu nicht nötig.

Grüße und alles Gute!

11

Wirklich hab ich damit keine Erfahrungen aber bedenke bei deinem Vorhaben dass sie, auch wenn du das alleinige sorgerecht bekommen würdest, immer das Umgangsrecht mit ihrem Kind behalten wird.

So oder so kommt ihr um eine gemeinsame Lösung nicht drumherum.

Alles Gute für dich und deine Tochter

12

LGDa ihr beide die elterliche Sorge für das Kind habt, bestimmt ihr beide wo das Kind leben soll.
Wenn du es zuläßt, dass euer Kind mit der Mutter die gemeinsame Wohnung verläßt, wird man von einer Zustimmung deinerseits ausgehen.

Solange das Kind bei dir lebt stehen die Chancen gut, dass es so bleibt.
Denn es sprechen viele Gründe dafür, es so zu belassen.
(z.B. das soziale Umfeld ändert sich nicht, die Großeltern die das Kind betreuen wohnen nebenan, usw)

Das Sorgerecht wird der Mutter so schnell nicht entzogen.

Hier würde ich auf die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes klagen.
Damit kannst du bestimmen, dass euer Kind bei dir leben soll.
Das Umgangsrecht der Mutter bleibt davon unberührt.

Nimm das Jugendamt und die Kita mit in dein Boot und arbeite mit ihnen zusammen.