Frage Unterhalt bei Selbstständigen

Hallo Leute,

bisher bin ich stiller Mitleser, nun habe ich aber auch eine wichtige Frage. Es geht um den monatlichen Kindesunterhalt.

Ich bin Geschäftsführer meiner eigenen GmbH und zahle mir ein monatliches Gehalt aus. Einen Unterhaltstitel gibt es, den ich freiwillig vor ein paar Jahren unterschrieb. Ich bin privatversichert und habe über Jahre diese Kosten nicht von meinem Nettoeinkommen abgezogen. Sprich, ich habe mein Einkommen nie bereinigt. Gezahlt habe ich den Mindestunterhalt (aktuell 297 Euro).

Mittlerweile ist es jedoch so, dass ich nach Abzug meiner Krankenversicherung, Vorsorge etc. auf rund 1100 Euro Einkommen nach Bereinigung komme. Meine Ex ist massiv gegen eine Herabsetzung des Unterhalts und das Jugendamt legt mir nach Rechtsprechung nahe, dass ich meine Firma aufgeben solle.

Dazu muss ich sagen, dass ich ungelernt bin, keine besonders guten Zeugnisse habe und mehrere Jahre arbeitslos war. Soll heißen, dass ich mit Ende 30 wohl kaum Chancen auf ein Angestelltenverhältnis habe, wodurch ich mehr verdiene als es jetzt der Fall ist.

Frage1: Kann mich das Jugendamt oder eine andere Instanz dazu zwingen, die Firma aufzugeben, obwohl ersichtlich sein dürfte, dass ich nach Geschäftsausgabe wesentlich weniger verdienen würde?

Frage2: Wie ist der Erfahrungswert, wenn ich den Unterhalt neu berechnen lasse, nachdem meine Anwältin dahin gehend klagt? Angeboten hatte ich meiner Ex 200 Euro monatlich, was sie strikt abegelehnt hat.

Oftmals überweise ich den Unterhalt weit vor dem 1. eines Monats. So hat sie den Unterhalt für Februar bereits schon Mitte Januar erhalten.

Mehr Gehalt kann ich mir im Übrigen nicht zahlen, da die Gewinne der Firma dafür nicht ausreichen. Andere Einkünfte habe ich nicht. Sämtliche Jahresabschlüsse, Steuerbescheide etc. liegen dem JA und der KM vor.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Dann hätte ich noch eine Frage, sorry für so viel Lesestoff. Nach § 1686 BGB habe ich ja ein Auskunftsrecht, welches mir meine Ex nicht verweigern darf, sofern ich keine anderen Möglichkeiten habe, die Entwicklung meines Sohnes mitzubekommen.

Nun habe ich sie freundlich darum gebeten, mich über seine gesundheitliche und schulische Entwicklung in Kenntniss zu setzen. Ebenso hätte ich gerne zwei aktuelle Fotos des Jungen. Kurz und knapp: Sie verweigert mir diese Informationen.

Wie sehen die Erfolgschancen aus, wenn ich klagen würde? Kennt sich damit jemand aus? Sie hat noch zwei Wochen Frist, mir die Infos zukommen zu lassen. Danach wollte ich mich anwaltlich beraten lassen.

Kurz in eigener Sache:

Selbst als ich arbeitslos war und sie UHV bekam, habe ich mich am UHV beteiligt, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Der gesamte Rückstand wurde vor Jahren beglichen und der Mindestunterhalt wurde stets pünktlich überwiesen.

Das soll nur zeigen, dass ich immer gewillt war und noch immer bin, UH zu zahlen. Ich möchte einfach nicht in eine Ecke gestellt werden, in der ich nichts zu suchen habe. Danke für Euer Verständnis und für Eure Antworten.

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Hallo

ich kann dir nur raten dir einen guten Anwalt zu suchen.
Gerade Selbstständige, haben allgemein eher gute Karten, bezüglich der Berechnung des Unterhaltsbeitrages.

Entscheidungen des Jugendamtes ,würde ich nicht ohne rechtlichen Beistand akzeptieren.

L.G.

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Ja nächste Woche habe ich das erste Gespräch mit meiner Anwältin. Bis dahin wollte ich auf jeden Fall ein paar Meinungen hören und schauen, welche Erfahrungswerte es so gibt.

Ich war immer gewillt zu zahlen und habe Anpassungen selbstständig berücksichtigt und dementsprechend auch die Zahlungen angepasst.

Hast du Erfahrung bzgl. der Auskunftspflicht mir gegenüber?

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Hallo

Sie muss Dir Auskunft geben,z.B. sie gibt Dir eine Zeugniskopie.

Was ich jetzt aber nicht verstehe,scheinbar fiel es Dir die ganze Zeit nicht schwer zumindest den Mindestunterhalt zu zahlen,warum willst Du ihn jetzt auf 200€ nach unten senken?
Denkst Du ein Kind ist mit 200€ zu unterhalten?

Gruß

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Hallo!

Ich denke nicht, dass Dich irgendwer zwingen kann Deine Selbstständigkeit aufzugeben.

Zum Rest Deines Beitrages muss ich ganz ehrlich sagen: Ich finde ihn dafür, dass es um Euer Kind geht, mehr als kühl. Du wirfst mit Paragraphen um Dich, schreibst von Klagen hier und da. Ich bin entsetzt! Darf ich fragen, ob Du Kontakt zu Deinem Sohn hast bzw. wie der Umgang geregelt ist und wie Euer Verhältnis so ist? Klingt alles sehr distanziert irgendwie.

Den Knaller fand ich bei Deinen Ausführungen diesen Abschnitt:
"Nun habe ich sie freundlich darum gebeten, mich über seine gesundheitliche und schulische Entwicklung in Kenntniss zu setzen. Ebenso hätte ich gerne zwei aktuelle Fotos des Jungen. Kurz und knapp: Sie verweigert mir diese Informationen. Wie sehen die Erfolgschancen aus, wenn ich klagen würde? Kennt sich damit jemand aus? Sie hat noch zwei Wochen Frist, mir die Infos zukommen zu lassen. Danach wollte ich mich anwaltlich beraten lassen."

Meine Güte, wo lebst Du denn? Warum meldest Du dich nicht einfach telefonisch bei ihr / Eurem Sohn und fragst was es so Neues gibt? Sorry, aber mich macht das echt sauer. Es geht um Euer Kind, ist es da nicht möglich als Eltern zu kooperieren und vernünftig miteinander zu kommunizieren?

Ich bin übrigens in ähnlicher Situation - nur eben auf der anderen "Seite". Mein Ex verlangt von mir, dass ich entweder seinen Anwalt oder das Jugendamt über die Gesundheit und die Entwicklung unseres Sohnes informieren soll, welche ihm dann wiederum diese Infos weitergeben, weil ER nicht mit mir kommunizieren will. Meine Reaktion darauf ist, dass ich das natürlich nicht mache, weil es mir schlichtweg zu blöd ist. Wenn er wirklich Interesse hat springt er mal über seinen Schatten und ruft an - wenn nicht, Pech.

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@strawberry

Ich habe meine Ex sehr wohl mehrfach darum gebeten, mir bitte etwas zu erzählen. Aber da bekommt man keine Antworten.

Kontakt zum Kind habe ich nicht. Die ersten zwei Jahre hatte ich Kontakt. Wir hatten das Wechselmodell und ich habe mich sehr um ihn gekümmert. Als meine Ex bemerkte, dass sie mich nicht aus ihrem Leben und des meines Sohnes bekommt, fing der ganze Psychoterror an. Ich will da auch nicht ins Detail gehen, da es den Rahmen sprengen würde.

Wenn man aber über Jahre zu hören bekommt, dass man nur der Erzeuger sei, Streitikgkeiten provoziert, um sie dann schlussendlich auf den Rücken des kindes auszutragen, muss man damit rechnen, dass der andere psychisch einfach nicht mehr kann.

Ich habe sie damals, bevor sie mir eröffnete, dass sie Sie mit Ihrer Affäre zusammen sein möchte gefragt, ob ich den Jungen erziehen soll. Die Antwort fiel deutlich aus: "Dann bekomme ich ja keinen Unterhalt!". Sagt einiges aus denke ich.

Ich habe im Übrigen keine Telefonnummer meiner Ex, da sie mir keine herausgibt. Ergo kann ich niemanden anrufen. Über Jahre hatte ich nicht mal eine Postadresse, die bekam ich erst vor Kurzem, obwohl ich in den letzten Jahren oftmals beim JA nachgefragt habe. Die wollten einfach nicht diese Auskunft erteilen.

Vielleicht solltest du nicht zu vorschnell mit deiner Beurteilung und Einschätzung sein, wenn du logischerweise nicht die Hintergründe kennst.

Im Grunde geht es auch nicht darum, sondern darum, ob jemand Erfahrungswerte sammeln konnte, wenn es darum geht, dass der andere Part eben keine Auskünfte erteilen möchte. Ferner ging es darum, wie es sich mit dem Unterhalt verhält.

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Im Übrigen möchte ich dich mal darauf hinweisen, dass es normalerweise die alleinerziehenden Frauen sind, die mit Paragraphen um sich werfen und öfter über Klagen sprechen.

Was spricht dagegen, wenn ich auf Neuberechnung des Unterhalts Klagen möchte? Die KM hatte erst zugesagt, dass sie der Neuberechnung über das JA zustimmt und dann hat sie, nachdem ich alle Unterlagen eingereicht habe, sich wochenlang nicht gemeldet. Schlussendlich kam es nicht zur Neuberechnung, da sie einer eventuelle Herabsetzung des Unterhalts nicht zustimmen wird.

Welche Möglichkeit habe ich dann bitte? Wobei es in dem Fall sogar egal wäre, in welcher Einkommensstufe ich gelistet werden würde.

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Du bist nicht selbstständig sondern Angestellter einer GmbH. Das ist wichtig, weil sich bei Selbständigen, die wirtschaftlich selbst den Gewinn oder Verlust tragen, der Unterhalt anders berechnet wird als bei Dir als Gehaltsempfänger.

Die Frage ist also nur, ob dein Gehalt angemessen ist, ob du bei der Einkünftelage der GmbH ein höheres Gehalt haben müsstest (Stichwort verdeckte Einlage in die GmbH bei Gehaltsverzicht) oder nicht.

Andererseits bist du verpflichtet alles zu tun, um den Mindest-KU zu erwirtschaften. Dafür musst du aber nicht die GmbH aufgeben. Du könntest auch einen Nebenjob annehmen.

Gruß Küstenkönigin

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HI,

da ich mir seit Firmengründung mir stets das gleiche Gehalt auszahle, handle ich nicht wie ein Kaufmann. Daher kann man mich auch nicht als verkappten Selbstständigen einstufen. Bedeutet, selbst wenn ich mir 2000 Euro mehr im Monat überweisen könnte, müsste ich es nicht.

Dann würde aber der Mindestunterhalt auf jeden Fall greifen.

Das mit dem Nebenjob kam mir auch in den Sinn Küstenkönigin. Dahin gehend habe ich in den nächsten Tagen ein Gespräch mit meiner Steuerberaterin, die mich über ein paar Dinge aufklären und beraten soll. Aber der Tipp ist gut. Eventuell ergibt sich da noch etwas.

Hast du evtl. noch Erfahrungen bzgl. des Auskunftsrechts?

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Küstenkönigin hat den Nagel auf den Kopf getroffen.

Du hast den Mindestunterhalt für dein Kind sicher zu stellen. Deswegen ist es dir zuzumuten einen Nebenjob anzunehmen. Um die Zahlung des Mindestunterhalt wirst du nicht herumkommen. Finde ich auch einzig richtig.

Zu der Herausgabe der Daten von der Kindsmutter kann ich dir nur sagen, dass das Jugendamt diese nur herausgeben darf mit Zustimmung der Mutter, das sieht der Datenschutz so vor.

Den Umgang und die Info Weitergabe ist eine völlig losgelöste Angelegenheit vom Unterhalt. Da wiederum empfehle ich dir die Anwältin arbeiten zu lassen. Es ist dein Recht und dafür solltest du auch kämpfen. Da sehe ich gute Chancen. Bedenke aber, dass der Richter eventuell das Gesamte sieht. An deiner Stelle würde ich mir Unterhaltsrechtlich nichts zu Schulden kommen lassen. Wenn du nicht oder nicht ausreichend zahlst, steht der Verdacht der Unterhaltspflichtverletzung im Raum. Euer Verhältnis scheint sehr schlecht zu sein und wenn sie dich anzeigt, wäre es nicht gut.

Alles Gute für dich und ich hoffe sehr, dass ihr zum Wohl Eures Kindes eine gute Lösung findet.

Viele Grüße

Luisamarie

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Wenn Du zu wenig verdienst, muss der Unterhalt neu berechnet werden, ganz klar.

ABER: dein Konstrukt mit der eigenen GmbH, in der Du dich als Selbständigen siehst, könnte fragwürdig sein, wenn es dazu dient, dein wahres Einkommen zu verschleiern. Ob das so ist oder nicht, weisst du alleine - das Gericht lässt sich da sicherlich die Zahlen vorlegen.

Noch ein Punkt: verdienst du zu wenig, könnte verlangt werden, dass du einer Nebentätigkeit nachgehst. Das alles und viel mehr wird geprüft werden.

Warum zahlst du schon Mitte Januar den Unterhalt für Februar? Damit tust du nichts Gutes, denn Mitte Februar steht deine Ex ohne das Geld da, dass dann schon ausgegeben ist....

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Das ist dann aber das Problem seiner Ex, wenn die ungeschickt haushaltet.

LG

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Ja natürlich, aber sie kommt dann mit Forderungen nach mehr, die er möglicherweise nicht leisten kann.

Ich verstehe halt nicht, was das soll.

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Hallo,
da Du ja keinerlei Zeit mit Deinem Kind verbringst, beruflich nix auf die Reihe gebracht hast, besteht doch die Möglichkeit Deine Selbstständigkeit aufzugeben und Dir eine Anstellung zum Mindestlohn ( Hilfsarbeiten, Produktion oder ähnliches) zu suchen.
Vor Beginn Deiner Arbeitszeit, besteht sicher die Möglichkeit die Tageszeitung auszutragen.
Schon allein vom Zeitungsjob ist es Dir vielleicht möglich die aktuellen Unterhaltsansprüche des Kindes zu bedienen.

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Öhm er bekommt 2000€ ausgezahlt, er schreibt aufs Konto also Netto. Ich bezweifel das auch wenn er sein Gehalt bereinigt er weniger hat wie den Mindestlohn. So hat er auch nix gewonnen wenn er mit Mindestlohn + Zeitungen austragen weniger hat wie jetzt mit bereinigten Einkommen.

Der Mindestlohn sind doch 8,50€ Brutto somit hätte er bei ner 40 Stundenwoche grad mal 1360€ Brutto was um die 1030€ Netto sind. Wenn er den mit dem Nebenjob auf die vollen 450€ kommt dann wäre er bei knapp 1500€ also kein wirklicher Gewinn denke ich.

Ich weiß nicht ob das alles noch so aktuell ist aber das hier hab ich in einem anderen Forum gefunden.

Hier schreiben sie, hat er einen Beruf, der seiner Ausbildung entspricht und auch das Gehalt des Berufs entsprechend ist, kann er nicht zu einem Nebenjob gezwungen werden. Jemand der nur " Friseur" gelernt hat ( Ich nehme Friseur als Beispiel weil jeder weiß das die nicht gut bezahlt werden, nicht weil der Job schlecht ist) und eben nur z.b. 1200€ Netto Vollzeit verdient, kann sich ja schlecht nen Job suchen als Sekretärin wo sie mehr verdient aber keinen Job bekommt weil sie es nicht gelernt hat.

http://www.123recht.net/Zusatzjob-um-Unterhalt-zu-zahlen-__f441576.html

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Das ist ein Spitzentipp! Vom Mindestlohn Mindestunterhalt zahlen für zwei Kinder. Das rechne bitte mal vor! :-)

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Hallo Hemel,
das Jugendamt kann Dich zu gar nichts zwingen.
Wenn Du nur 200 € zahlen kannst, dann ist das eben so.
Als Ungelernter wirst Du kaum einen Job finden wo das anders ist.
daran ist auch nichts erbärmlich, erbärmlich empfinde ich eher das Verhalten Deiner EX .

"Nun habe ich sie freundlich darum gebeten, mich über seine gesundheitliche und schulische Entwicklung in Kenntniss zu setzen. Ebenso hätte ich gerne zwei aktuelle Fotos des Jungen. Kurz und knapp: Sie verweigert mir diese Informationen."

Warum hast Du Keinen Kontakt zu Deinem Sohn?

lg
my-opinion

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Lange Geschichte, warum ich keinen Kontakt habe. Wir hatten damals kurz nach seiner Geburt schon das Wechselmodell. Kurz nach der Entbindung war sie der Meinung, mich mit ihrem jetzigen Lebenspartner Woche für Woche betrügen zu müssen, während ich auf unseren Sohn aufpasste und sie vermeintlich in der Disco war etc.

Das habe ich Monate später durch Zufall herausbekommen. Das war jedoch nicht der Grund, weswegen der Kontakt nicht vorhanden ist.

Um es kurz zu machen. Als wir uns dann trennten, meinte sie, dass ich nur der Erzeuger sei, aber nicht der Vater des Kindes und man möchte mich nicht haben. Sie erschwerte den Kontakt, bzw das Wechselmodell. Es ging so weit, dass sie mir den Kinderwagen unter fadenscheinigen Gründen wegnahm, nur um mir paar Minuten später zu sagen, dass ich mir nun einen neuen kaufen könne. Tja von welchem Geld, wenn man arbeitslos ist?

Paar Tage später bekam ich den Hinweis, dass sie das Teil bei ebay verkauft. Gleiches machte sie mit dem Kinderbett. Ich habe beide Dinge zügig ersetzt. Passte Ihr nicht, also kam sie auf die Idee, mich immer dann ohne Nummer anzurufen, wenn der Kurze im Bett war. Warum? Damit er wach wird und ich Stress habe, weil ich den Kleinen wieder zum Einschlafen bringen muss.

Irgendwann wurde die Nr mitgesendet, sodass ich wusste, dass sie es die ganze Zeit war. Die Anrufe kamen immer dann, wenn mein Sohn bei mir war. Als das auch nicht half, war man der Meinung, mit dem Wagen samt lauter Musik vor der Wohnung hin und herfahren zu müssen, damit abermals der Kurze wach wird.

Ich hatte richtig Spaß. Höhepunkt war, als sie den Kurzen dann bei mir mal abholte und der Freund mich angehen wollte. Ihm erteilte ich Hausverbot. Die nächsten Treffen wurden immer schwieriger und irgendwann konnte ich einfach nicht mehr. Ich habe mich dann rausgezogen, habe mich kurzzeitig in eine Therapie begeben, um selbst klar zu kommen.

Irgendwann habe ich resigniert, nachdem ich auch keine Hilfe vom JA erhalten habe. Ich war damals auch zu unerfahren und wahrscheinlich auch zu naiv und blauäugig, um für meine Rechte zu kämpfen. An wen sollte ich mich damals auch wenden, wenn man selbst keinen Plan hatte?

Das ist echt nur die Kurzfassung, weswegen kein Kontakt mehr vorhanden ist. Ich wollte nicht, dass alles auf dem Rücken des Kleinen ausgetragen wird, da er von Mal zu Mal, als er bei mir war, immer unausgeglichener war. Das hat mich wahnsinnig gemacht, ihn so zu sehen. Gleichzeitig traf ich damals die Entscheidung einzig und allein in seinem Sinne.

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Hallo Hemel,
ist schon ne miese Geschichte.
Bei dem Geld wird um jeden Cent gekämpft aber als Vater sollst Du im Leben Deines Sohnes keinen Platz haben.
Ich kann verstehen das Dir irgendwann die Kraft fehlte. Leidtragender bleibt Dein Sohn.
Aber nicht weil Du nur noch 200 Euro überweisen kannst ( der Staat denkt schon das es reicht, ansonsten wäre ja der UV höher)

Dein Sohn bleibt Leidtragender weil er so eine schlechte Mutter hat. Aber auch er wird erwachsen und irgendwann kann sie dann auch eine Ausprache nicht mehr verhindern.

Viel Erfolg auf Deinem Weg

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Du beschneidest nicht deine Exfreundin finanziell sondern deinen Sohn. Er kann sich mit weniger Geld weniger entfalten. Arme Kinder können deutlich weniger erleben.

Ich würde mich wenigsten initiativ irgendwo bewerben.

Siehst du deinen Sohn regelmäßig? Es tut mir leid, dass du keinen Kontakt zu haben scheinst.

LG

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Nun, wenn die Mutter dem Kind aber das Geld nicht zugute kommen lässt, nützt auch der höchste Unterhalt nichts.

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Finanziell ist er abgesichter. Seine Mutter geht Vollzeit arbeiten und der Lebenspartner ist selbstständig. Verdienen beide ordentlich. Da gibt es keine Sorge, dass es dem Jungen an irgendetwas fehlen könnte. Lies mal weiter oben, da habe ich bzgl. des Kontakts etwas geschrieben!

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