Unterhalt volljähriges Kind in Ausbildung

Hallo!

Ich habe mich schon ein wenig durch diverse Internetseiten gewühlt, leider sind einige Aussagen widersprüchlich. Vielleicht kennt sich aber Jemand mit Unterhalt für volljährige Kinder aus?

Ich lese immer etwas von priviligierten (unter 21 , bei einem Elternteil, unverheiratet und in Schulausbildung) und unpreviligierten Volljährigen.

Gilt das auch für die Ausbildung? Hier finde ich nämlich verschiedene Aussagen.

Beispiel: Kind in Ausbildung, volljährig, lebt bei einem Elternteil und ist nicht verheiratet.
Ist dieses Kind priviligiert?

Wie wird denn der eigene Verdienst des Kindes beim Unterhalt berechnet?
Hier finde ich auch verschiedene Aussagen.

Und wie wird der Anteil der Eltern errechnet? Soweit ich gelesen habe kommen ja nun beide Eltern für den Barunterhalt auf.

Zum Beispiel, bisher unterhaltspflichtiger Vater hat 2500.- Netto. Mutter 450.- Netto, Kind 300.- Netto und Kindergeld. Wie wird das errechnet? Wie wird das Kindergeld angerechnet?

Danke!!!

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"privilegiert" und "nicht privilegiert" spielt nur dann eine Rolle wenn es mehrere KU-Berechtigte Kinder gibt und das Einkommen nicht zur Deckung aller Mindestunterhaltsbeträge reicht.

In diesem Fall - davon ausgegangen das die Einkommen schon bereinigt sind:

KM aufgrund ihres Einkommens nicht leistungsfähig, also kann das EInkommen bei der UH-Berechnung auch gleich unberücksichtigt bleiben.

Bleibt der KV: 2500€ --> Stufe 6 (nur ein UH-Berechtigter) = 675 € UH.
Abzüglich vollem KG und 210€ Einkommen des Kindes: 273€ UH Betrag.

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Und wie ist es wenn die Mutter noch ein oder mehrere nicht volljährige Kinder zu unterhalten hat, das Kind aber bei ihr selbst wohl?

Ich nehme mal an das Einkommen bis zum Selbstbehalt dann nicht anrechnungsfähig ist?

Wie errechnet sich denn der Betrag der Einkünfte des Kindes genau?

Ist Stufe 6 immer, wenn nur einer zahlen kann?

Danke.

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"Und wie ist es wenn die Mutter noch ein oder mehrere nicht volljährige Kinder zu unterhalten hat, das Kind aber bei ihr selbst wohl?

Ich nehme mal an das Einkommen bis zum Selbstbehalt dann nicht anrechnungsfähig ist?"

Bei 450 € Einkommen erübrigt sich jede Überlegung zum Einkommen der Mutter.

"Wie errechnet sich denn der Betrag der Einkünfte des Kindes genau?"
Das Kind hat 90€ Selbstbehalt

"Ist Stufe 6 immer, wenn nur einer zahlen kann?"

Bitte selber googel, lesen und verstehen. Stichwort "Düsseldorfer Tabelle"

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Hallo

Nein, ein Kind in Ausbildung ist NICHT priviligiert. Genauso wie Kinder im Studium.
Das sind dann erstmal alle anderen mit Unterhalt dran. Das Kind kommt dann zum Schluss.