Muss Vater alles zahlen, wenn er Kind sehen will?

Hallo Ihr Lieben,

mein Exmann hat vor 3 Jahren unsere Tochter und mich verlassen (nachdem er mich betrogen hat). Er wollte sein Leben leben und genießen.
Da ich wieder in meine Heimat wollte und ihm alles egal war, hat er mir unterschrieben, dass ich 600 km wegziehen darf.
Der Kleinen (inzwischen 6 Jahre) und mir geht es sehr gut, auch ohne neuen Papa! Wir haben meine Familie und liebe Freunde.

Wenn er es sich leisten kann, holt er die Kleine 2 mal im Jahr mit dem Flugzeug und kommt manchmal für 4 Tage zur ihr
(in einem Hotel in unserer Nähe).
Bis jetzt hat er das alles gezahlt.

Nun meint er, ich soll auch für die Kosten aufkommen, damit er nicht alles zahlen müsse, um die Kleine zu sehen.
Ich meinte zu ihm, dass er sich bewusst gegen uns entschieden hatte und er mir ja unterschrieben hat, dass ich wegziehen kann.
Er sagt jetzt – man kann seine Meinung ja mal ändern.

Meine Frage: Bin ich verpflichtet oder kann ich dazu verpflichtet werden, mich an den Kosten zu beteiligen?

Wichtig ist noch: ich behindere keines Wegs den Kontakt zu ihm. Sie soll ihn sehen, wann immer sie will. Aber ich muss auch gucken, wo ich finanziell bleibe. Selbst mit seinem Unterhalt, ist es nicht einfach. So ein Kind kostet nun mal.

Er hatte uns damals auch nicht gefragt, wie es uns geht, als er einfach zu seiner neuen Freundin ging!

Wir haben emotional viel durchgemacht. Aber das Schuldprinzip interessiert in Deutschland niemanden mehr.

Danke für eure Antworten!

Liebe Grüsse! #winke

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Es tut mir leid, dass ich das so schreiben muss, aber du hast sehr, sehr egoistisch gehandelt und leider das Wohl deiner Tochter völlig außen vor gelassen. Durch diese immense Distanz bei so einem kleinen Kind hast du deiner Tochter eine Vater-Tochter Beziehung unmöglich gemacht. Wie soll diese Distanz regelmäßig (mehrmals pro Monat) überwunden werden? Wie hast du den Umgang geplant. Jemand den ein so kleines Kind 2 mal im Jahr sieht, ist ein Fremder. Deine Familie ist kein adäquater Ersatz für ihren Vater.

Auch solltest du umbedingt versuchen, die Elternebene von der Paarebene zu trennen. Dein Ex hat dich betrogen und verlassen. Nicht eure Tochter. Die hat damit nichts zu tun.

Meine Mutter ist nach der Scheidung 900km von meinem Vater weggezogen. Das kann ich ihr bis heute nicht verzeihen. Mein Vater ist vor einigen Jahren gestorben und mich plagen immer noch Schuldgefühle, weil ich keine Beziehung zu ihm aufbauen konnte. Auch wenn ich rational weiß, dass ich wenig dafür kann, komme ich von dem Thema nicht los.

Überlege dir, wie du das deiner Tochter ersparen kannst!

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Hallo,

Du hast die Distanz geschaffen, als musst Du dich an den Unkosten beteiligen.
Dabei ist es egal ob er es "erlaubt" hat oder nicht.
Du wolltest weg, als musst Du den Umgang ermöglichen.
Anders wäre es wenn er weggezogen wäre. Dann kann man klar sagen "Selber Schuld".

Auch sind Deine Befindlichkeiten völlig egal.
Das Kind kann nix dazu, dass sein Vater sich für ein anderes Leben entschieden hat.
Du musst die Paarebene und die Elternebene klar trennen.

Google mal nach dem Thema.

VG
Nadine #sonne

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Mh, ok. Ich habe die Distanz geschaffen, aber nicht einfach so. Ich habe lange überlegt, was für die Kleine besser ist.
Und das war / ist nun mal auch die seelische Unterstützung meiner Familie.

Was nützt ihr ein Vater in der Nähe, der sich nicht um sie kümmert?

Wie oft habe ich zu ihm gesagt, er soll was mit der Kleinen unternehmen (ich habe nach der Trennung und vor meinem Umzug noch 3 Monate in unserer gemeinsamen Wohnung gelebt).
Hat er aber nicht, weil er keine Lust hatte.

Jetzt will er die Kleine auch nur dann sehen, wenn es ihm gerade passt. Wenn er lieber in Urlaub fahren will, dann sagt er uns ab.

Außerdem habe ich die Distanz geschaffen, weil er einverstanden war.
Sonst hätte ich auf anraten des Jugendamtes damals diesen Schritt nicht gewagt!
Sie sagten mir, wenn der KV nicht einverstanden ist und ich dennoch wegziehe, käme es
einer Art Entführung gleich.
Daraufhin habe ich mir es von ihm unterschreiben lassen!

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Mir geht grad ein wenig die Hutschnur hoch! ...Sry dafür...

Auch wenn ich jetzt keinen öffentlichen Wohlklang finde, steht es mir als Alleinerziehenden, >wohlwollenden< Mutter zu zu sagen: DU musst das Leben deiner Tochter im Lot halten.

Ich habe 2 Kinder, allein. Und ich weiß, das meine Interessen nicht gleichzusetzen sind mit den Gefühlen meiner Kinder. Selbst will ich schon lange weg- aber dann würde meine Tochter ihren Vater nicht mehr regelmäßig sehen können. Und ihn zu sehen tut ihr nunmal gut.

Wessen Gefühle sind in diesem Fall vorrangig zu behandeln?

Du bist damals gegangen(natürlich mit seinem Einverständnis) und hast euch beiden ein tolles neues Leben
Aufgebaut. - er ist und bleibt aber trotzdem ihr Vater!

Für 2x im Jahr würde ich ein so junges Kind unter keinen Umständen seiner Obhut überlassen! Da handelst du absolut verantwortungslos! Er sollte sie viel öfter sehen können/dürfen!

Ich weiß nicht, was ein Richter dazu sagt. Mir war es eben immer wichtig, das meine Tochter ein gutes Verhältnis zu ihrem Vater aufbauen kann, also habe ich trotz nur 200 km stets die hälftigen Kosten übernommen.

Finde deinen Weg!

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Ps: du solltest ihm vergeben

(Allein für deinen Frieden)

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"Meine Frage: Bin ich verpflichtet oder kann ich dazu verpflichtet werden, mich an den Kosten zu beteiligen?"

Vielleicht siehst Du es mal mit den Augen Deiner Tochter, die später eventuell von ihrem Vater erzählt bekommt, dass er sie nur so selten besuchen konnte, weil Du Dich geweigert hast, auch nur einen Cent dazu beizutragen. Es geht doch nicht nur darum, dass Dein Ex sein Kind sehen will und es Dir egal ist, wie oft er das kann. Auch Deine Tochter hat ein Recht auf ihren Vater.

Wenn Du ihm nichts dafür geben willst, dann kann ich das verstehen. Offenbar (zumindest lese ich das heraus) hat er Dich damals stark verletzt und Du kannst ihm das einfach nicht verzeihen.

Aber überleg Dir doch mal, ob Du nicht einmal im Jahr einen Kurzurlaub bei ihm in der Nähe planen kannst, damit Du Deiner Tochter den Umgang ermöglichst. Du wirst ja in der Zeit mit ihm auch Freunde gefunden haben, die Du besuchen und bei denen Du eventuell sogar unterkommen kannst. Somit müsstest Du ihm kein Geld zahlen, würdest aber deutlich machen, dass Dir Deine Tochter das wert ist.

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Ich finde, es ist eine Frage der Moral und sollte für dich selbstverständlich sein, dass du dich an den Kosten beteiligst.

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OK - es war mir eine Lehre - ich schreibe einfach hier nichts mehr rein!!

Jetzt werde ich als verantwortungslos und egoistisch hingestellt, die das Wohl
ihrer Tochter nicht im Sinn hat! Also ehrlich... das finde ich unmöglich!

Kennt ihr mich? Wisst ihr, wie ich mich um meine Tochter kümmere?
Wisst ihr, was damals alles vorgefallen ist und nein, nicht nur meine Person
betreffend - AUCH die Kleine.

NEIN - also urteilt nicht über mich!!!!

Ich wollte NEUTRALE Antworten, einen schönen Gedankenaustausch, aber nicht
von euch in der Luft zerrissen werden!

Schönen Tag noch!

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okay. Ein Gedankenaustausch.

Warum willst du dich nicht an den Kosten beteiligen? Weil das Geld bei dir knapp ist, ist es beim Vater sicherlich anscheinend auch. Also warum soll er die Kosten allein tragen? Du bist doch hunderte von Kilometern weggezogen.

Was ist daran schlimm, wenn er seine Meinung ändert?

Ich finde übrigens das immer sehr bedenklich wenn man sagt, dass man den Umgang nicht verhindern will und dem auch nicht im Wege steht......warum wird sowas extra erwähnt? Was man nicht macht, muss man nicht extra erwähnen.

Und ja, du solltest dich an den Kosten hälftig beteiligen.

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Ich finde es nachvollziehbar, dass man als verlassene Mutter wieder in die Heimat zurückkehrt, wo man Unterstützung durch seine Familie bekommt. Und ich hätte keine Lust, mich an den Kosten für den Umgang zu beteiligen. Als Alleinerziehende kann man meist nicht so viel arbeiten wie der Single-Vater und muss ziemlich aufs Geld schauen.

Keine Ahnung, wie es rechtlich aussieht, aber frag doch mal einen Anwalt.

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Ich kenn das auch nur so, das der der die Entfernung geschaffen hat sich an den Kosten beteiligen muss. Ich denke aber mal es kommt drauf an wie viel Geld du zur Verfügung hast. Ich glaube kaum wenn du z.B. 3€ über Harzt IV wärst, das du dann auch noch zu den anteiligen Fahrtkosten verdonnert werden kannst.Auch glaub ich kaum das du einen Flug bezahlen müsstest, nur weils bequemer ist als mit der Bahn.

Ich meine aber das sein Gehalt um die Kosen für den Umgang gekürzt werden darf, und er dann ggf. in ne niedrigere Stufe rutscht.

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Hallo Minikugel,

Ich habe hier einen Link gefunden. Vielleicht hilft es Dir weiter. http://guenther-rechtsanwalt.de/informationen/familienrecht/umgangsrecht

Ich verstehe Deine Situation voll. Bin in gleiche Situation, nur mit dem Unterschied, dass der Vater weggezogen ist (800km). Bis jetzt wollte er von mir kein Geld, aber war auch nur einmal zur Besuch da.

Falls Du magst, kannst Du dich gerne melden.

Alles Gute! ????

LG