Unterhaltsvorschuss - muss er zurück zahlen?

Hallo,

vorab...ja, ich habe schon gegoogelt und eigentlich das hier gefunden:

"Ist der Unterhaltsschuldner nicht leistungsfähig gewesen, kann das Jugendamt grundsätzlich auch keinen Unterhaltsvorschuss zurückfordern."

In unserem Fall war der KV mehrere Jahre arbeitslos und auf ALG2 angewiesen und konnte natürlich auch keinen Kindesunterhalt zahlen.
Nun arbeitet er wieder und meinte nur zu mir, dass er so viel ans Jugendamt zahle wie er eben könne (und das ist wohl noch nicht der Mindestunterhalt). Es besteht eine Beistandschaft und der Unterhalt läuft übers Jugendamt.

Er sagte mir auch, dass aber davon noch ein Teil einbehalten wird, da er ja seine Schulden dort abbezahlen muss.
Wenn er aber doch im ALG2 Bezug war, war er doch nicht leistungsfähig...also warum muss er nun doch zurückbezahlen?
Und vor allem, warum hat das dann auch noch Vorrang vor dem eigentlichen Kindesunterhalt, wenn der Mindestunterhalt noch nicht erreicht ist?

Verstehe ich was falsch bei dem Ganzen?

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Nein, wenn er nicht leistungsfähig war muss er nicht ans Jugendamt zurückzahlen! Das versuchen die Jugendämter aber gerne.

Er muss den berechneten Unterhalt an dich zahlen.

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Dankeschön.

Dann warte ich jetzt wohl mal ab was Anfang März passiert und wieviel hier an Unterhalt wirklich ankommt.
Bisher weiss ich es ja nur von der Aussage des Vaters her.

Ich fände es schon ziemlich heftig, wenn der Vater noch nichtmal den Mindestunterhalt zahlen kann und von dem Betrag dann aber beim Jugendamt trotzdem nochmal was einbehalten würde...aber so hatte er mir es eben bisher erklärt.

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Eigentlich sollte der Kindesunterhalt Vorrang haben vor seinen Schulden. Wenn er nach Zahlung des Mindestunterhalts noch etwas übrig hat über dem Selbstbehalt, dann kann das zur Tilgung der Schulden eingefordert werden.

Das mit der Leistungsfähigkeit habe ich ehrlich gesagt nie so richtig kapiert, war bei uns auch ein Thema. Klar, wenn er Hartz IV bezieht kann er davon keinen Unterhalt zahlen und ist so gesehen "nicht leistungsfähig". Bei meinem Ex hat sich mir immer die Frage gestellt, ob er denn überhaupt Anstrengungen unternimmt, aus dem Hartz IV Bezug rauszukommen und ob er dann nicht eigentlich leistungsfähig wäre, das aber nicht will. Theoretisch müsste er ja nachweisen, dass er sich bemüht, wieder in Erwerbstätigkeit zu kommen. Das ist lange Zeit nicht passiert - ist er dann wirklich "nicht leistungsfähig" oder nicht eher "leistungsunwillig"?

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"Eigentlich sollte der Kindesunterhalt Vorrang haben vor seinen Schulden."
Falsch. Der KU hat IMMER Vorrang. Da ist nix mit "sollte" - da gibt es keinerlei Ermessensspielraum

" Wenn er nach Zahlung des Mindestunterhalts noch etwas übrig hat über dem Selbstbehalt, dann kann das zur Tilgung der Schulden eingefordert werden."

Auch FALSCH.
Wenn der UH-Pflichtige nicht leistungsfähig ist, dann ist das eben so. Sollte eine Leistungsfähigkeit wieder eintreten, dann sind keine Zahlungen für die Zeit der nicht-Leitsungsfähigkeit zu zahlen.