Vollmacht Kinderreisepass, wer hat Recht?

Hallo,

Ich bin gerade sehr verärgert und wollte mal von euch wissen, wie ihr das seht.

Ich habe mich vor einigen Monaten von meinem noch Ehemann getrennt. Er hat damals die Wohnung verlassen und unser gemeinsames Kind ist bei mir geblieben. Ich wollte dann einen Reisepass für unseren Sohn beantragen. Bei der Meldestelle wurde mir gesagt, dass ich dazu die Unterschrift des Vaters benötige. Nach langen hin und her, Einschalten des Anwalts und 400 Euro Anwaltsgebühr, habe ich dann die Unterschrift bekommen. In der Zwischenzeit bin ich mit meinem Kind in eine andere Stadt umgezogen. Als ich dann dort den Reisepass beantragen wollte, sagte man mir, dass ich dazu gar nicht die Unterschrift benötige, da er vorher die gemeinsame Wohnung verlassen hat ( der Sachbearbeiter hat wohl im System gesehen, dass er sich vor uns umgemeldet hat).

Ich bin natürlich sehr verärgert darüber. Man hätte mir doch bei der Meldestelle in der vorherigen Stadt sagen können, wie das geregelt ist oder der Anwalt hätte es doch auch wissen müssen.

Habt ihr auch ähnliche Erfahrungen gemacht und wie war es bei euch?

Grüße

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Hallo :-)

Ich möchte auch einen Reisepass für meinen Sohn (4) beantragen.

Mit seinem Vater war ich nie vetheiratet, aber wir haben gemeinsames Sorgerecht.

Wir haben uns schon während der Schwangerschaft getrennt und haben auch nie zusammen gewohnt.

Wenn die Eltern getrennt sind und das gemeinsame Sorgerecht haben, MUSS das Einverständnis (zum beantragen eines Reisepasses) vom anderen Elternteil vorliegen. Bei uns mit Unterschrift und Kopie vom Personalausweis.

Also wäre die Unterschrift m.E definitiv fällig gewesen.

Liebe Grüße

4

Nein, das stimmt so nicht.

Bei meiner Tochter hat meine Unterschrift gereicht, es war klar dass ich Alleinerziehend bin. Ihr Vater hat auch Sorgerecht, trotzdem reichte nur meine Unterschrift.

Ich gehe davon aus, dass das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist

K

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Ach, das ist ja witzig...

Uns wurde das so gesagt, beim Amt, dass das rechtlich gar nicht anders geht.

Aber gut, wir verstehen uns nach wie vor gut und von daher gab es zum Glück keine Probleme mit der Unterschrift :-)

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Der Sachbearbeiter in der neuen Stadt hat Recht. Die Unterschrift wird NICHT benötigt. Da hat sogar das Gericht verweigert die Unterschrift zu ersetzen, weil die Unterschrift nicht benötigt wurde.

Scroll mal 2-3 Wochen zurück, da war das Thema schon mal.

Ich würde versuchen, den Schaden im Rahmen der Amtshaftung geltend zu machen.

LG Küstenkönigin

3

PS: Ich habe Passdokumente für meinen Sohn immer völlig problemlos bekommen, ohne Unterschrift des Vaters. Die Sachbearbeiterin hat auch explizit gesagt, sie wird nicht benötigt.

LG

5

Hallo,

ich habe auch eine Vollmacht und Kopie meines damaligen Nochmannes benötigt, um die Reisepässe zu beantragen.

Gruß

Knödel

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Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

Köln zum Beispiel ist entweder sehr erzkonservativ oder sehr liberal und meine Ex-Frau benötigt für jeden Pups meine Unterschrift, auch bei einem Kinderreisepass.

Ich finde es übrigens immer sehr bedenklich, wenn man sagt, man benötige nur die Unterschrift des anderen.

Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet, dass man über alles reden sollte, so ist das vom Gesetzgeber gewünscht und der ex partner sollte nicht nur der Erfüllungsgehilfe ala: 'unterschreib mal' sein.
Mich wundert es da nicht, dass sich dann viele quer stellen und Unterschriften verweigern.

Als Krönung wird man dann noch zum Arschloch das alles blockiert.

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Hallo, da gebe ich dir Recht.

Nur bei uns ist die Sache etwas komplizierter. Ich bin ihm hinterher gelaufen, damit er sich um unser Kind kümmert und fördere den Umgang , da es mir wichtig ist, dass unser Kind nicht unter der Trennung leidet und auch eine gute Beziehung zum Vater hat. Er kam nur mit der Trennung nicht klar und wollte mir so eins auswischen. Naja, anscheinend ist es von Stadt zu Stadt anders geregelt.

9

Nein, geregelt ist es bundesweit gleich. Es wird nur nicht überall korrekt angewendet.

LG

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Hallo!

Ich kann dir dazu folgendes berichten: Mein Ex-Mann und ich waren schon etwa ein Jahr geschieden, als unser Sohn (damals 13, jetzt fast 16) seinen allerersten Personalausweis benötigte, da eine Klassenfahrt ins Ausland anstand.
Ich bin dann mit meinem Sohn (er musste zur Antragstellung persönlich anwesend sein) zum Einwohnermeldeamt, war mir aber gar nicht sicher, ob ich nicht eine Vollmacht meines Ex-Mannes brauchte.
Die Dame dort sagte, sie bräuchte vom Vater keine Vollmacht oder Unterschrift, da er ja seit längerem schon nicht mehr in einem gemeinsamen Haushalt mit uns leben würde. Sie könnte ja im Computer sehen, dass er sich umgemeldet hätte. Dass wir beide das gemeinsame Sorgerecht haben wäre in diesem Fall nicht wichtig.
Sie nahm die Daten auf, wir gaben das Foto ab und mein Sohn und ich haben den Antrag unterschrieben. Ich musste dann noch unterschreiben, dass mein Sohn den fertigen Perso dann später allein abholen durfte.
An der Kasse habe ich dann bezahlt und wir sind gegangen.

Liebe Grüße
jessy

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Und genau damit hat die Sachbearbeiterin rechtlich korrekt gehandelt.

Abgesehen davon ist man mit 16 m. E. sowieso verpflichtet, ein Personalausweisdokument zu besitzen.

LG

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Wenn man es ganz genau nimmt hat die Passbehörde recht.
Aber ich habe noch nie gehört, dass das jemand macht. Alle Passbehörden sichern sich ab mit den beiden unterschriften, weil sich alles ander hinterher schlecht beweisen lässt.

Und da sieht man wieder, das Anwälte überhaupt keine Ahnung haben. Ein Blick in die ausführungsbestimmungen und da steht es schwarz auf weiß. Die 400 Euro würde ich zurück verlangen. Bzw. die 400 Euro hätte ich schon vorher dem Ehemann in Rechnung gestellt. Was ist so kompliziert eine Unterschrift zu leisten.

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Im Passgesetz iVm einem Ministerialblatt vom Auswärtigen Amt steht, dass die Unterschrift des Sorgeberechtigten, der im Haushalt mit dem Kind lebt, im Trennungsfall reicht. Nur wenn beide Sorgeberechtigten zusammen leben nicht.

Welche Ausführungsbestimmungen meinst du?

Finde ich echt interessant und auch schwierig, dass das nicht eindeutig in einem bundesweiten Gesetz geregelt ist.

LG

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Meiner Meinung nach fällt der Kinderreisepass unter das Sorgerecht und muss von beiden Eltern unterschrieben werden, da er eine große Tragweite hat, im Gegensatz zum Personal/Kinderausweis.

Elternteile mit Migrationshintergrund könnten sich ohne Unterschrift des anderen Sorgeberechtigten mit dem Kind sonst mühelos absetzen (Türkei etc.).

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Hallo,

ich brauche immer die Vollmacht des Vaters, obwohl wir verheiratet und auch nicht getrennt lebend sind.

LG

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Den Reisepass durfte ich mit Vollmacht und Unterschrift des KV beantragen. Zum Abholen mussten wir alle erscheinen. Vater, ich und Kind.
Wir waren zu dem Zeitpunkt verheiratet, zusammenlebend und hatten somit auch geteiltes Sorgerecht