Kinderkrippe mit Begleitperson möglich?

Hallo,
unser Sohn ist 16 Monate alt. Er hat Pflegegrad 3 und einen 100% Schwerbehindertenausweis. Er hat leider einen selten Gendefekt. Sein Kiefer und ein Ohr sind fehlgebildet. Geistig und motorisch ist er altersgemäß entwickelt, es sind in diesem Bereich auch in Zukunft keine Defizite zu erwarten.
Aufgrund der Fehlbildung hat er Probleme mit dem Schlucken und gerät bei Aufregung leichter in Atemnot. Er hat eine PEG Magensonde und ein Hörgerät.
Er ist weder ansteckend krank, noch aggressiv, dafür sehr neugierig und kontaktfreudig.
Wir wohnen in einem Dorf in Bayern, ich arbeite 1Tag in der Woche, kümmere mich um meine schwer an Krebs erkrankte Schwiegermutter und eben um meinen Sohn. Im Mai erwarten wir wieder Nachwuchs. Unser Sohn hat für 7x 12h in der Woche eine Kinderkrankenschweter von der KK bewilligt bekommen. Diese nutze ich aber weit weniger, 2-3 x 8h/Woche. Außerdem kommt die Frühförderung zu uns nach Hause.

Nun hat mir die Frühförderstelle empfohlen den Kleinen an 2-3 Vormittagen in die Kinderkrippe in unserem Ort anzumelden. Damit er Kontakt zu anderen Kindern hat und damit ich ein bisschen Ruhe und Zeit für mich habe, da mein Alltag sehr anstrengend ist.
Die Krankenkasse würden diesen Vorschlag unterstützen, die Kinderkrankenschwester dürfte ihn begleiten und wäre auch über die KK versichert.
Nun 3 Monate nach Anmeldung, einen Monat vor eigentlichem Beginn, teilt man uns mit, dass es leider nicht möglich sei.
Hauptgrund die Begleitperson würde die anderen Kinder irritieren und ein Integrationsplatz umfasst 3 normale Plätze, unser Sohn würde damit 2 anderen Kindern den Platz wegnehmen.
Ich bin sehr geschockt und nochmehr verletzt. Ich finde das so unfair und frage mich auch ob das überhaupt erlaubt ist?
Habt ihr vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht und könnt mich beraten?
Lg und vielen Dank!

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Vielleicht hilft dir der folgende Link ein wenig:

http://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Inklusion/inklusion.html;jsessionid=7F3D2CB5403BB68AAA15376440EB77EC

Fg blaue-rose

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Vielen Dank!

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Das ist nicht erlaubt.
Du hast es allerdings etwas "unglücklich" angestellt. Hast du das Ganze wirklich ohne Sozialamt durchgezogen? Ich kann mir so gar nicht vorstellen, dass eine Krankenkasse Leistungen der Eingliederungshilfe freiwillig komplett übernimmt, ohne vorher zu diskutieren. Normalerweise teilen die sich zu einem bestimmten Prozentsatz die Kosten.

Ich könnte mir nur vorstellen, dass die Begründung der Krippe etwas unglücklich war, aber eventuell auf etwas anderes hinauslaufen sollte, denn Behinderte zu benachteiligen geht absolut nicht und das wissen die auch. Das kann sehr übel enden für die Leitung, wenn sowas bekannt wird. Die Schulleitung, die das mit meinem Ältesten gemacht hat, wurde fristlos entlassen ... und die Frau war verbeamtet (ihre "Fehler" waren allerdings auch alle in der Schulakte meines Sohnes dokumentiert).
Das Problem bei euch ist einfach, dass ihr euren Sohn nur an 2-3 Tagen vormittags in die Krippe schaffen wollt. Dein Sohn wird so nie Teil der Gruppe, weil er zu oft fehlt. Die normalen Fehlzeiten, die jedes Kind hat, kommen noch dazu - aber dein Sohn ist ja sicher behinderungsbedingt auch noch öfter krank, muss zum Arzt, zu Therapien, ins Krankenhaus,... Vielleicht wollt ihr auch mal außerhalb der Schliesszeiten in den Urlaub? Am Ende fehlt euer Sohn öfter als er anwesend ist (2-3 Tage pro Woche ist ja schon im optimalsten Fall nur 50%). Sowas macht übrigens auch kein Sozialamt mit. Da wird der I-Platz gestrichen.
Nun kenne ich nur die "Berechnung" mit Sozialamt. Für ein behindertes Kind muss bei euch (anscheinend) die Gruppenstärke um 2 reduziert werden (bei uns ist das beim 1. I-Kind übrigens 5). Für den finanziellen Ausgleich sorgt dabei das Sozialamt. Das Sozialamt zahlt also u.a. den Platz für 2 (eigentlich fehlende) Kinder. Der Kindergarten macht da keinen "Gewinn". Das Sozialamt verlangt aber vom Kindergarten eine exakte Anwesenheitsliste. Für die Tage, an denen das Kind gar nicht da war (also auch nicht ganz kurz), wird gar nichts gezahlt. Bei uns lag die maximale Fehlzeit bei 6 Wochen - was darüber hinausging, da hing der I-Platz dann am seidenen Faden.
Also um es mal "auszuformulieren": Dein Sohn blockiert 3 Kinderkrippenplätze, obwohl er im besten Fall vielleicht an 1/3 der offenen Tage anwesend ist. Ändere den letzten Teil, dann hast du den Platz ;-). Aber 3 Plätze blockieren und nie anwesend sein - das geht nicht.

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Hallo Kathi und vielen Dank für deine Antwort.
Bei meiner KK und dem Pflegedienst habe ich mich erkundigt. Da unser Sohn nur spezielle Behandlungspflege braucht, also sondiert werden muss, evtl Sauerstoffgabe und im Notfall 1.Hilfe, sonst aber keine spezielle Förderung braucht, würde einfach seine Kinderschwester mitgehen, die mir daheim auch zur Verfügung steht.
Um evtl über Sonderförderungsbedarf zu entscheiden und zu informieren, würde die Sozialpädagogin der Frühförderung regelmäßig in die Krippe kommen. Sie sieht im Moment da aber keinen Sonderbedarf.
Die Frühförderung läuft über das Sozialamt, mit der Krippe habe ich selber Kontakt aufgenommen und denen das so mitgeteilt und ihnen auch die Kontaktdaten gegeben.

Die Krippe hier gehört zum Gemeindekindergarten.
Die Tage und Zeiten kann man aus deren Angebot wählen. 2x 5h ist die Mindestzeit, welche gebucht werden muss. Das ist bei den gesunden Kindern das gleiche, wäre also kein Sonderwunsch wegen Anians Behinderung.
Es ist eine relativ wohlhabende Gemeinde in Bayern. Die meisten Mamas, die die Krippenbetreung nutzen, sind übrigens nicht berufstätig und es herrscht kein Mangel an Plätzen.
Ich werde unser Kind da nicht mit Gewalt unterbringen, aber ich möchte dass sie sich, falls ihr Verhalten unfair und rechtlich nicht in Ordnung ist, wenigstens entschuldigen müssen.
Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken.
Lg Lisa

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Ein I-Kind, egal ob die Hilfe ungelernt, eine Erzieherin oder eine Krankenschwester ist, belegt immer einen I-Platz und keinen Regelplatz. Bei euch würde das anfangs irgendwie in der Kalkulation "vergessen".

Dein Kind blockt 3 Plätze. Es geht nicht nur darum, dass die Krankenschwester bezahlt werden muss...wer zahlt denn der Krippe ihren "Ausfall", dass sie diese Plätze nicht belegen darf (wie es euer Gesetz vorschreibt). Normal übernimmt das das Sozialamt. Damit unterliegst du aber auch den Regularien des Sozialamtes. Die Regel des Sozialamtes besagt schlicht und einfach REGELMÄSSIGER täglicher Besuch der Einrichtung und keineswegs 50%.
Da muss sich niemand entschuldigen. Es hängt daran. Dein Kind muss täglich in die Einrichtung. Du wirst noch oft feststellen, dass man mit einem behinderten Kind ständig benachteiligt wird.
Du kannst dir ja die Unterstützung für dein Kind nicht irgendwie "zusammenschustern". Du musst schon die Gesetze beachten. Du musst natürlich noch beachten, dass die Krippe Hausrecht hat. Ganz ehrlich... Krippe/Kindergarten/Schule haben nur extrem ungern fremdes Personal in ihren Räumen, welches sie ständig "kontrollieren" kann.

Du kannst nicht der Krippe deinen Sohn samt Hilfsmitteln und Krankenschwester vor die Tür stellen und erwarten, dass die Krippe die zusätzlichen Kosten bereitwillig selbst trägt. Das ist die Aufgabe des Sozialamtes. Daher sagte ich ja, dass Sozialamt und Krankenkasse sich die Kosten teilen. Du musst einen Antrag auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beim Sozialamt (Einzelintegration in der Kinderkrippe) stellen. Ich kenne die Regeln bei euch nun nicht - bei uns bedeutet ein I-Platz gleichzeitig das Ende der Frühförderung. Das schließt sich aber nicht in jeder Gemeinde und in jedem Bundesland aus.

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Meine Tochter hat Epilepsie und geht in einen Regelkindergarten mit Integrationskraft. Sie nimmt keinem Kind den Platz weg! Das ist völliger Blödsinn! Er bringt ja sogar seine Integrationskraft selber mit!

Und hat man damals den ersten zugesagten Kiga Platz weggenommen weil sie sagten es wäre zu gefährlich mit einem Kind mit Epilepsie. Daraufhin haben wir uns an das Ministerium für Gleichberechtigung und Integration gewandt, an die Zeitung, an das Jugendamt, an den Landes- und kreiselternausschuss gewandt und alle haben eins unterstützt damit meine Tochter einen regelkindergarten besuchen kann. Das hat dann auch geklappt.

Leider muss man kämpfen mit einem kranken Kind! Nun hat Greta eine i Kraft und diese wird vom Jugendamt bezahlt. Wir haben Sicherheit, Greta wird nicht dauernd überwacht aber zB wenn Wasser km spiel ist, im Auge behalten.

Ich wünsche euch Kraft für die kommende Zeit!!

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Hallo Tantom,
vielen Dank für deine Antwort.
Nachdem ich jetzt ungemütlicher wurde, scheint nun doch ein Besuch möglich zu sein. Ob wir ihn allerdings dort noch hingeben wollen wissen wir noch nicht.
Es gibt noch einen anderen Kiga vor Ort, der würde ihn ab 2,5 Jahren nehmen und wirkt viel aufgeschlossener.
Alles Gute für deine Tochter, lg Lisa

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Halllo!

ich wüsste gar nicht warum ich ein so kleines Kind überhaupt in den Kiga schicken sollte, aber da scheiden sich die Geister. Wenn man es denn doch möchte, wüsste ich nicht, warum eine Begleitperson die Kinder im KiGa mehr irritieren sollte, als eine Integrationskraft o.ä. es tut.

Bei uns waren immer mal eine Weile Mamas mit im Kiga bei sehr problematischen Kindern zur eingewöhnung, oder schlicht um das KiGa Personal zu schulen, z.B bei Behinderten Kindern, die sich selber nicht oder kaum äußern konnten. das war überhaupt kein problem.

Das ist denke ich ein vorgeschobener grund, weil der KiGa kein fremdes "personal" möchte.

bei uns ist es aber auch so, dass du einen vollen platz bezahlen musst, auch wenn du nur 2 Tage von 5 nutzt. bei I-plätzen wird dann schnell gestrichen, weil ja den großteil nicht die Familie trägt, sondern soziale stellen.

also bei uns hieße es dann "schicke ihn alle tage oder verzichte auf den platz"

die KiTa könnte aber sicher möglich machen, dass er einzelne Tage mit begleitperson kommt. Zusatzpfleger für die vollzeit-Integra-Kinder sind ja auch kein Störfaktor...

Lg