Müssen bei einer Wohnungsabnahme alle Mieter anwesend sein?

Hallo!
Ich vermiete eine kleine Wohnung, die ein Paar bewohnt hat, der Mietvertrag lief auf beide. Sie haben sich getrennt, er ist ausgezogen, vermutlich Rosenkrieg, alles läuft nur noch über einen Anwalt - sagt sie.

Gekündigt wurde die Wohnung von beiden - jeweils mit eigenem Kündigungsschreiben. Er schickte und den Wohnungsschlüssel gleich mit, seitdem habe ich nie wieder was gehört.

Beim der Wohnungsübergabe zum Auszug - nur die Frau war anwesend - fehlte dann ein Schlüssel. Wurde auf dem Übergabeprotokoll vermerkt, sie hat unterschrieben.

Nun verlangt die Frau, dass ich mir die Kosten für den neuen Schlüssel (Schließanlage) bei ihm hole.

Muss ich das? Was geht mich der Rosenkrieg an?

VG

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Da beide im Mietvertrag standen sind auch beide haftbar. Wie die das untereinander regeln ist nicht Dein Problem, soweit ich weiss kannst Du eine Persin in Haftung nehmen, bzw. sogar die Kosten von der Kaution einbehalten.

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der Rosenkrieg geht dich nichts an. Beide Personen stehen im Mietvertrag, also sind beide für eine ordnungs gemäße Übergabe und evtl. entstehende Kosten zu ständig.

Wenn einer nicht dran teil nimmt, ist das nicht dein Problem. Du hältst dich an die Person, die da ist.
Wie schauts eigentlich mit der Umlagenendabrechnung aus? Wo schickst du die hin?

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Hallo,

hast du ihn schon mal angerufen ?
Meistens ist so ein Schlüssel bei Bruder, Schwester, Mutter hinterlegt.

Ansonsten kannst du dir eine von den beiden aussuchen - das nennt sich gesamtschuldnerische Haftung.
Das ist schliesslich der Sinn von 2 Unterschriften .

freuundliche Grüsse
Werner

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"Nun verlangt die Frau, dass ich mir die Kosten für den neuen Schlüssel (Schließanlage) bei ihm hole."

Hallo,
das kann dir völlig egal sein.
Du kannst dir den Schuldner in deiner Konstellation aussuchen.

Das würde ich auch so mitteilen und mich nicht an einen schlecht greifbareren Schuldner halten, sondern an den den ich "packen" kann.

In deinem Fall die Frau.
Ich würde mich nicht an ihren Exfreund verweisen lassen sondern ihr unmissverständlich klarmachen, dass SIE ebenfalls für den Schlüsselverlust Dir gegenüber gradezustehen hat.

Alles andere hat Sie selber mit ihrem Exfreund zu klären, dass muss dich rein gar nicht interessieren.

Gruß
Demy

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Hi,

Brief aufsetzen, vermerken, das beide Partein diesen erhalten, da beide Vertragspartner von Dir gegenüber sind.

Du musst beide Vertragsparten gleich behandeln.

lg
lisa