Wie sieht die Sachlage aus?Könnte heulen wegen unserer grauenvollen Nachbarn!

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Vielleicht kann mir jemand Auskünfte zu folgendem Thema geben.Vorab muss ich sagen,dass mir das Wohnen neben unseren ständig fiesen Nachbarn echt an die Substanz geht. :-(
Nun zum Vorfall:wir wohnen in Rheinland Pfalz/Westerwald in einem kleineren Wohngebiet mit Einfamilienhäusern.Das Haus,in welchem wir wohnen,haben wir nicht selbst gebaut(Baujahr:1993),sondern im Jahr 2003 gekauft.Nun war zum Zeitpunkt unseres Hauskaufes das Grundstück bereits mit einem Maschendrahtzaun eingefriedet und wir haben den Zaun nicht weg gemacht,da wir einen HUnd haben,der auf unserem Grundstück frei laufen darf.
Seit ca. 3 Jahren haben wir das Problem,dass der Nachbarjunge(mittlerweile 12Jahre)-wenn er draußen mit seinen Freunden Fußball spielt-ihre Mülltonnen(siehe das Foto:dort links hinter den Bastmatten/Maschendrahtzaun sieht man die Mülltonnen) wegräumt und mit einem harten Fußball mit Anlauf immer wieder auf den Zaun schießt.Wiederholt (und das nun schon seit 3 Jahren!!!!) haben wir ihm gesagt ,dies zu unterlassen,da der Zaun von der Schießerei kaputt geht und er doch bitteschön auf dem elterlichen Grundstück von uns aus alles kaputt schießen kann,aber nicht unseren Zaun............nun gut,vor ca. 1Woche habe ich dem jungen Mann dann lauter bescheid gesagt(natürlich ohne Reaktion) und seine Eltern(die immer einen Aufhänger suchen) haben uns dann in Kenntnis gesetzt,dass unser Zaun ja auf ihrem Grundstück sitzt,da unser Vorgänger(welcher das Haus gebaut hat)einfach auf ihr Grundstück gebaut hat.Die Mutter "erklärte" uns dann ,dass der Zaun folglich ihnen wäre und ihr Sohn weiter auf den Zaun schießen darf(die genauen Worte waren: "fühlt euch gestört,aber unser Sohn darf das.....").
Da wir nun total verunsichert sind,was wir tun sollen,haben wir uns telefonisch erkundigt und bekamen eine Zeichnung zu geschickt mit den Bemaßungen unseres Grundstücks und die Baulichen Gesetze für unser Wohngebiet.
Nun hatten wir eigentlich vor(das war bevor wir die Aussage über die "falsche Grenzsituation" hatten) einen Sichtschutz anzubringen,damit man nicht jedes Mal die "tolle Nachbarschaft" sieht,wenn man sich in seinem Garten aufhält.(siehe Fotomontage Bild/mit Sichtschutz).
Wir haben uns die BaulichenGesetze für unser Wohngebiet durchgelesen und verstehen,dass jetzt so,dass ich gar keinen SIchtschutz(=200cm) dort anbringen darf.Kann mir da jemand helfen?Ich finde es überhaupt nicht schön,neben solch grauenvollen Nachbarn zu wohnen.Für uns gibt es leider nicht die Option,das Haus zu verkaufen.Wir haben so viel "reingesteckt" :-( :-(
Danke für eure Antworten#danke

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Wenn euch der Junge stört dann wartet noch 1-2 Jahre und er spielt kein Fußball mehr.
Wegen Sichtschutz kenne ich mich nicht aus aber könnt ihr nicht Lebensbäume wie eine Hecke pflanzen oder wenn das Verboten ist dann spricht doch nichts gegen ein Blumenbeet mit schönen Ziergräser die ganz hoch werden. schau mal so.

https://www.google.de/search?q=hohe+blumen+pflanzen&rlz=1C1AVNG_enDE640DE640&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwj63a2Ylo_SAhVjAZoKHTFgAloQ_AUICSgC&biw=877&bih=406#imgrc=iQxX7eUSrsWUNM:

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Das der Junge Fußball spielt stört uns absolut nicht(haben ja selber Kiddies).Nur die Tatsache,dass er immer wieder auf den Zaun schießt.Ich denke,da könnten die Eltern doch mal sagen,dass er vielleicht woanders spielen soll.Unser Zaun ist ja schon durch die Schießerei aus der Halterung gebrochen(und da haben wir erstmal -ohne etwas zu sagen- selbst wieder repariert)
An hoch wachsende Ziergräser haben wir auch schon gedacht............aber das dürften wir laut diesen BaulichenGesetzen in unserem Wohngebiet auch nicht.Die Idee ist aber nicht schlecht.

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wenn Ihr die Grenzpunkte nicht mehr findet, dann wäre es nötig, neu zu vermessen (aber erst könnt ihr mit dem Lineal genau die Grenzlinien auf den Plänen abmessen - eventuell findet ihr unter dem Gras den Grenzpunkt ja.

zwecks Sichtschutz und Grenzzaun/Bebauung: da hat eure Stadt eine Verordnung zu. Ruf dort auf dem Baurechtsamt an, dann weißt du, wie hoch du deinen Sichtschutz bauen darfst und welchen Abstand in welcher Höhe du zur Grenze einhalten musst.

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Wenn ihr außerhalb der Vorgaben etwas machen wollt, dann könnt ihr das natürlich einreichen. Dann wird das im Gemeinderat diskutiert und entschieden. Es muss nur optisch in das Gesamtbild passen. Wegen der Bepflanzung, irgendwann interessiert sich niemand mehr dafür, solange es nicht über den Zaun hinausgeht, wobei bei bösen Nachbarn... Ich würde wirklich nochmal genau schauen, wem der Zaun gehört. Wenn er wirklich dem Nachbar gerhört, dann würde ich mir aufgrund des Hundes einen eigenen Zaun davor setzen, dann kann er den alten Zaun kaputt machen wie er will, würde mich auch nicht mehr interessieren, solange er den neuen Zaun nicht beschädigt. Bei den Pflanzen würde ich den Bebauungsplan auch genau anschauen, was explizit verboten ist und was erlaubt ist. Was nicht verboten ist, darf man pflanzen.

Leider sehe ich nur ein Bild und das ist keine große Information. Werden explizit Sichtschutz erwähnt oder nur über Zäune erwähnt, die nicht höher sein dürfen als xx, wird von Pflanzen gesprochen?

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Wenn die Nachbarin sagt, es ist ihr Zaun, dann muss sie ihn auch reparieren...
Ein ähnliches Problem hatten wir auch mal. Nachbarin meinte, es sei ihr Zaun, also lassen wir die Finger davon.

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Es muss ja möglich sein, und ist euer gutes Recht, die Grenzsituation zu klären. Sollte auf dem Grundstück der Nachbarn tatsächlich der Zaun stehen, so steht es euch doch frei, auf eurem Grundstück ebenfalls einen Zaun zu errichten.

Ich würde euch raten, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und euch zu erkundigen, was ihr dürft. Dann seid ihr auf der sicheren Seite: sprich zweiten Zaun ziehen, Hecken setzen usw.

Ehe ihr da was falsch macht, würde ich mir lieber fachlichen Rat holen. Ein Gang zum Bauamt ist natürlich auch nicht verkehrt. Es gibt ja verschiedene Gesetze in verschiedenen Orten, da blickt man als Laie ja überhaupt nicht durch.

Eure Nachbarn scheinen ja sehr seltsam zu sein. Selbst, wenn der Zaun auf deren Grundstück steht, ist es doch unverständlich, sich diesen von seinem 12-jährigen Sohn demolieren zu lassen...

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Also ich kann mir ja beim besten willen nicht vorstellen, das der böse Vorgänger einfach auf deren Grundstück was bauen durfte, ohne das die was gesagt haben....
macht euch doch mal die Mühe nach dem Grenzstein zu suchen. anhand der Zeichnng dürfte das ja jetzt nicht mehr so schwer sein.... und dann seht ihr ja deutlich wem der Zaun gehört.... Ists ihrer, würd ich so frech sein und auf eurem Grundstück einen neuen ziehen dann Pflanzen, die etwas höher sind...
Mit dem Sichtschutz könnt ihr aber mal beim Gemeinderat nen antrag stellen.... Allerdings wird dann glaub auch der Nachbar befragt und ob der da zustimmt????

LG

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Ich möchte mich wirklich ganz herzlich für die Antworten bedanken.Das Verhalten unserer Nachbarn ist für uns unerklärlich(aus einer Mücke einen Elefanten gemacht..........und das nur ,weil sie ihrem Sohn nicht beibringen nicht gegen den besagten Zaun zu schießen,sodass er kaputt geht).
Ende vom Lied ist seit heute,dass wir zum Rechtsanwalt gehen. :-(

Mal schauen,was da rauskommt.
LG

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Dein Beitrag klingt, als sei der komplette Zaun um das Grundstück "Eurer".
Das wäre ungewöhnlich - meist ist man nur für eine Seite zuständig (rechts, glaube ich ) und wenn Euer Vorgänger auch die anderen Seiten mit Zaun versehen hat, zudem auf dem anderen Grundstück (das kann man ja nachmessen), dann kann es m. E. gut sein, dass Eure Nachbarn im Recht sind.

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Hallo,

So ganz verstehe ich nicht warum ihr gleich zum Anwalt geht....

Ich würde nach den Grenzsteinen suchen und genau schauen wo der Zaun steht. In der Regel gehört einem Grundstück auch nur 1 Seite des Zaunes.... so ist es in unserer Siedlung. Der rechte Zaun gehört uns, alle anderen nicht!

Sollte es euer Zaun sein, dann würde ich den Sohn fotografieren wie er auf euren Zaun schießt und es dokumentieren. Dann würde ich die Nachbarn ansprechen und mir das Geld für die Reperatur rein zu holen. Zur Not die Forderung schriftlich machen.

Zum Anwalt kann man dann immer noch gehen.

Sichtschutz klönen ihr natürlich anbringen, entsprechend der Vorgaben. Wenn ihr euch unsicher seid dann ruft doch einfach mal im Bauamt an und fragt nach!

Lg costa

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Wir haben zum Beispiel ein Eckgründstück und die Nachbarn rechts, also gehört uns der komplette Zaun um unser gRundstück

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Hallo,

schon mal über die Anschaffung eines mosquito SMK II nachgedacht ?

Den sollte man aber nicht offen sichtbar rum hängen lassen ;-) und nur zeitweise in Betrieb nehmen, da es auch deinem Hund nicht gefallen dürfte.

Wenn man mit Leuten nicht reden kann, muss man halt ein wenig kreativ werden.

Das Beste an dem Ding ist, das deine Nachbarn es selber gar nicht hören. #schein

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Was heisst denn Zitat "Wir haben uns die BaulichenGesetze für unser Wohngebiet durchgelesen und verstehen,dass jetzt so,dass ich gar keinen SIchtschutz(=200cm) dort anbringen darf." Also keinen Sichtschutz oder nur einen Sichtschutz der kleiner als 200 cm ist?

Bei uns ist es so, dass ein Sichtschutz ab 200 cm genehmigungspflichtig ist. Alles darunter dein privatvergnügen. Dann ist der Zaun oder die Hecke eben 1,90. Immer noch hoch genug, dass keiner rüber sehen kann.

Aber lass auf jeden Fall abklären, wo die Grundstücksgrenze ist.