Elternzeit doch nehmen

Hallo zusammen,

ich hatte vor ein paar Monaten eine Besprechung mit meinem Arbeitgeber, dass ich in Elternzeit (Vater) möchte. Dies habe ich dann aus finanziellen Gründen erstmal abgelehnt. Am 10.01.2016 war die Geburt unserer Tochter nun hat meine Frau das Thema wieder angesprochen und ich sollte doch diese Zeit nehmen, weil unsere Schwiegereltern uns finanziell kräftig unter die Arme greifen.

Heute habe ich einen Termin mit meinem Arbeitgeber vereinbart um die Elternzeit wieder zu diskutieren. Hab ich da jetzt noch anrecht drauf, oder kann mein Chef sagen, nein ist nicht mehr!? Ich mache mir gerade sorgen, dass es jetzt dafür zu spät ist!?

Viele Grüße
Michael

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Die Elternzeit steht dir meines Wissens nach immer noch zu. Sie muss nur 6 Wochen vor Beginn vereinbart werden.

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Soweit ich das weiß hast du grundsätzlich bis zum vollendeten 3. Lebensjahr deines Kindes das Recht in Elternzeit zu gehen.

Du musst deinen Areitgeber min. 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit informieren.

(Du stellst einen Antrag den er nur mit sehr gewichtigen Gründen ablehnen könnte.)

Elternzeit nimmst du für jeweilige Lebnsmonate deines Kindes.

Derzeit könntest du noch für den 3. Lebensmonat also vom 10.3. bis 9.4. Elternzeit beantragen.

Der Elterngeldantrag geht übrigens über den gleichen Zeitraum.

LG
Ano

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Steht dir definitiv immer noch zu, meines Wissens nach!

Würde aber früh genug anfragen, um Komplikationen zu vermeiden.

LG,
Fritz

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hast du überhaupt bisher einen schriftlichen Antrag eingereicht, oder war bisher nur alles mündlich. Gültig ist es sowieso nur, sobald es formlos schriftlich geschieht. Elternzeit kannst du jederzeit anpassen. Es gibt nur diesen großen Unterschied zwischen Elternzeit und Elterngeld. Elternzeit ist eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Elterngeld ist eine finanzielle Förderung des Staates während deiner Elternzeit. Es kann also sein, dass du 4 Monate Elternzeit nimmst aber nur 2 Monate Elterngeld bekommst (wenn deine Frau die anderen 12 Monate nimmt = 12 + 2 Regelung)

Diesen Elterngeldantrag kann man glaube ich nur noch einmalig korrigieren.Wenn du diesen sowieso noch nicht gestellt hast auch kein Problem. Die Elternzeit kann man jederzeit anpassen (innerhalb der glaub ersten drei LJ des Kindes) , jedoch muss dies immer 7 Wochen vor Wirksamkeit geschehen.

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Erst einmal: Glückwunsch zur Geburt!!

In fast jeder größeren Stadt gibt es spezielle Beratungsangebote. Lass dir dort einfach einen Termin geben und lass dich dort beraten. Die Mitarbeiter dort sind wirklich sehr kompetent und haben Ahnung.

Meiner Meinung nach hast du auf jeden Fall Anrecht darauf. Aber wie genau du in deinem Fall vorgehen solltest, würde ich dort bei der Beratungsstelle mal nachfragen.
Viel Glück!

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Mich würde interessieren, ob es noch geklappt hat?