Umgangsrecht 3 jähriges Kind

Hallo zusammen.....

Ich benötige dringend einen Rat von euch.

Kurze Vorgeschichte.

Ich habe eine Tochter, sie ist 3 Jahre jung. Als sie 1,5 Jahre jung war haben ihre Mutter und ich uns getrennt. Vorher haben wir zusammen gelebt. Unverheiratet und geteiltes Sorgerecht. Von Anfang an hatte ich meine Tochter jedes zweite Wochenende bei mir, mit Übernachtung. Ab und zu auch zwischendurch und auch mal 5 Tage am Stück. Jedoch meistens nur, wenn ihre Mutter irgendwas vor hatte oder verhindert war. Da ich meine Tochter so oft wie es mir möglich ist, sehen möchte, sagte ich immer ja.

Vor kurzem zog sie mit unserer Tochter zu ihrem neuen Freund. Sie fragte mich noch nicht einmal ob das okay für mich ist. Sie informierte mich lediglich. Ich hatte keinen Aufstand gemacht.

Nun kam sie letztens an und wollte eine Vollmacht von mir bekommen, mit der ich alle meine Rechte die mir das geteilte Sorgerecht ermöglichen, quasi abgebe.

Ich hatte sie darüber informiert das ich das nicht unterschreiben werde. Ich interessiere mich für unsere Tochter und mir ist es nicht egal was Sie für unsere Tochter alles gerne alleine entscheiden möchte. Daraufhin war sie natürlich richtig sauer. Sie meinte das sie damit sich alle Behördengänge erleichtern wollte.

Ich meinte zu ihr, das wenn etwas sei,könne sie mit mir reden. Ggf stelle ich ihr eine Vollmacht für einen bestimmten Punkt aus oder komme mit zu dem Termin oder ähnliches.

Sie meinte daraufhin das es ihr zu viel Arbeit sei.

Und ich werde schon sehen was ich davon habe.

Nun fängt sie an mir meine Zeiten mit meiner Tochter zu beschneiden. Alles was mehr als jedes zweite Wochenende ist, ist nun ein Problem. Ich weiß nicht mehr was ich machen soll.

Die Kommunikation mit ihr klappt nicht und ich möchte das nicht einfach so hinnehmen.

Ich habe zu meiner Tochter eine enge Bindung und habe jetzt große Angst, dass mir ihre Mutter das entziehen möchte. Selbst das regelmäßige skypen mit meiner Tochter klappt nun auch nicht mehr.

????
Habt ihr einen Rat für mich? Tipps?

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Man kann eine Vollmacht ausstellen, aber eben nur für Teilbereiche und oft wird diese auch nicht so ohne weiteres anerkannt - nicht mal wenn sie notariell beglaubigt worden ist.
Die elterliche Sorge kann man nicht so einfach abtreten, rechtswirksam kann man sie nur vom Gericht entzogen werden.

An deiner Stelle würde ich jegliche Vorkommnisse die die Einschränkung(sversuche) des Umganges belegen dokumentieren.
Außerdem würde ich einen Antrag auf Festlegung des Umganges stellen. Sicherlich ist es hilfreich da den Umfang des gewünschten Umganges hoch anzulegen.

Was will sie denn ohen dich entscheiden?
Es ist doch eh nicht viel , was ein sorgeberechtigtes Umgangselternteil mit entscheidet.
#kratz

Wenn Kommunikation nicht funktioniert ist vielleicht eine Mediaton eine Möglichkeit!
Dennoch würde ich an deiner Stelle klare Zeichen setzen.

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Du solltest schnell tätig werden:
1. noch mal in Ruhe mit ihr versuchen zu reden
2. Jugendamt um Vermittlung bitten
3. Wenn alles nicht hilft: Umgangsklage.

Zeitrahmen: nicht länger als 4 Wochen.

Momentan ist der Umgang über jedes 2. Wochenende hinaus noch "aktuell". Also sind die Chancen gut, diesen zu erhalten. Überlege dir welche Regelung du dir vorstellen kannst und dann setze das um. Achte darauf, dass ein Beschluss (kein Vergleich!!!) Konsequenzen dafür vorsieht, wenn er nicht eingehalten wird.

Wofür könnte sie eine Blankovollmacht wollen/brauchen?

LG

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Hallo,

Ich verstehe nicht was das Problem ist. Wenn du sie mit einem kleinen Kind verlassen hast und jetzt hat sie einen anderen mann, vielleicht wird der guter Vater für deine Tochter und du es nicht sein konntest. Ich finde nur weil eine Frau alleinerziehend ist darf sie sich keinen anderen Mann suchen?

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Hast du den Text richtig gelesen? #kopfkratz

Deine Antwort ist voll von Unterstellungen...

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Troll alarm hoffe ich hier mal, ansonsten #contra

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Eine Frage brennt mir ja echt unter den Nägeln - wieso soll sie dich bitte fragen, wenn sie vor hat, mit ihrem neuen Freund zusammen zu ziehen? Da du nichts weiter dazu geschrieben hast, vermute ich, erfolgte dieser Umzug nicht in eine andere Stadt bzw hunderte Kilometer weit weg von dir? Bei aller liebe zum gemeinsamen Klnd - ihr beziehungsstatus und mit wem sie zusammen wohnt, geht dich nichts an!

Kann es sein, das dies dein eigentliches Problem ist? Das da Konkurrenz für dich als Vater aufgetaucht ist?

Hast du schon mal drüber nachgedacht, das sich, sobald einer von beiden Elternteilen wieder in einer Beziehung ist, auch alles andere zwangsläufig verändert? Eine Art neues familiengefüge und leben entsteht? Bist du sicher, das sie dir den Umgang aus Bosheit "eingekürzt" hat? Ich finde es auch nicht in Ordnung - aber lohnt es sich nicht, erstmal die wahren Gründe dafür herauszufinden und das mit jhr zu besprechen? Vielleicht denkt sie ja auch, du hast ein riesiges Problem mit ihrem neuen Freund. Und hält dich deshalb auf abstand, um sich Diskussionen zu entziehen. Das alles wirst du aber nur erfahren, wenn du offen mit ihr sprichst.

Vg

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"Eine Frage brennt mir ja echt unter den Nägeln - wieso soll sie dich bitte fragen, wenn sie vor hat, mit ihrem neuen Freund zusammen zu ziehen? Da du nichts weiter dazu geschrieben hast, vermute ich, erfolgte dieser Umzug nicht in eine andere Stadt bzw hunderte Kilometer weit weg von dir?"

Warum verstehst du den Beitrag dahingehend, dass er gefragt werden will, ob sie zu ihrem Freund ziehen "darf" und nicht dahingehend, ob die Tochter wegziehen "darf"?

Und wie weit der Umzug war weiß bis dato niemand.

"Bist du sicher, das sie dir den Umgang aus Bosheit "eingekürzt" hat? " Du glaubst aber nicht ernsthaft an einen Zufall nach dem sie sich wie folgt äußerte: "Und ich werde schon sehen was ich davon habe."

Und du meinst der UmgangseinschnittZUM KIND, der bei ihm (ohne Freund etc.) erfolgt eventuell, weil die Mutter denkt er habe ein Problem mit dem Freund?

Kannst du mit erläutern wie die Mutter glauben soll, dass dies zielführend ist? Und für was?

Und sprichst du der Mutter damit nicht eine ganze Menge Intelligenz ab? Weil ich weiß nicht wie das zusammenpassen soll und kann. Was für Gedankengänge hast du in dieser Hinsicht, dass du darauf kommst?

Was für Verbesserungen erwartet die Mutter hier deiner Meinung nach möglicherweise, wenn sie wegen Problemen des TE mit dem neuen Freund (dies als richtig unterstellt) den Umgang des Vaters zum gemeinsamen Kind einschränkt?

Wieso soll sie glauben sich damit "Diskussionen" zu entziehen (und nicht vielmehr heraufzubeschwören)?

Ich hoffe es besteht wenigstens Einvernehmen, dass diese Entscheidung der Mutter dann vollkommen falsch und verurteilungsreif wäre.

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Natürlich schließe ich den Umzug des Kindes mit ein, wenn die Mutter vor hat, zu ihrem Neuen Partne zu ziehen. Der Te schrieb, wie du ja auch bemerkt hast, nichts von einem Umzug außerhalb des bisherigen Dunstkreises. Somit erschließt sich mir die Frage nicht. Ich würde den Papa, sollte ich mal einen neuen Partner haben, sicherlich informieren - aber definitiv NICHT fragen! Das ist meine ganz persönliche Entscheidung in einem sehr privaten und persönlichen Bereich meines Lebens, zu welchem der PApa definitiv nicht mehr zugehörig ist. Das schränkt ihn in seiner noch verliebenen Rolle in meinem Leben - nämlich der Papa unserer Tochter zu sein - nicht ein.

Prinzipiell ist es sehr schade, das generell viel über die Kinder ausgefochten wird. Sollte es hier auch so sein, dann ist das traurig aber Alltag. Nur wenige Menschen können rational in solchen Dingen handeln. Leider. Das ist der Mensch.

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Hallo,

natürlich könntest Du zum Jugendamt gehen, aber die meisten sind Pro Mama eingestellt, also würde ich mir da keine allzu großen Hoffnungen machen.

Du solltest einen Anwalt nehmen, falls Du das nicht schon hast und den Umgang gerichtlich festsetzen lassen, aber bitteschön mit Strafbewährung und achte vor allem auf Details wie, um welche Zeit ist das Kind abzuholen und der Ort wo Du das Kind abholst. Da werden gern Fehler gemacht, die dich eventuell den Umgang ganz oder für Stunden kosten. Mütter verstoßen ganz gern mal gegen die Regelung und das Jugendamt etc, man kann es schon Helferindustrie nennen, sagen dann gern "Der Umgang funktioniert so nicht". Dann wird gekürzt oder zu einem Block zusammen gefasst, ohne den Ursprung des Problems anzugehen, der bei der Mama liegt.

Du würdest der Mutter natürlich einen Herzenswunsch erfüllen, wenn Du freiwillig auf die gemeinsame elterliche Sorge verzichtest. Was das bedeutet, kannst Du dir glaub ich selbst denken. Ergo, Sorgerecht behalten und um Gottes Willen nicht her schenken.

Was den Zusammenzug mit dem Freund angeht, nein, um Erlaubnis bitten muss sie dich nicht, aber vorher in Kenntnis setzen schon.

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Hallo Relagz,

das tut mir wirklich Leid für dich, die Situation ist wirklich schwierig. Aus berufl. Erfahrung kann ich sagen, dass es nicht selten vorkommt, dass bei Unstimmigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten das Umgangsrecht leidet.

Hast du dir mal aufgeschrieben, wann das Kind bei dir war, bisher? Wenn nicht versuche das zu rekonstruieren mit einem Kalender, dass kann später beim Jugendamt oder vor Gericht hilfreich sein, um zu belegen, dass bisher eine gute Bindung bestanden hat.

Im Grunde wird jede offizielle Stelle, an die du dich wendest, zum Wohle des Kindes entscheiden. Im Regelfall entspricht es dem Wohle des Kindes, Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil zu haben. Der Umgang sollte niemals einseitig einfach reduziert werden, da dies meist nicht verständlich für das Kind ist und zu Selbstzweifeln führt.

Ich würde dir anraten folgendermaßen vorzugehen, um dich auch für die Zukunft hin abzusichern:

1. Versuche zu rekonstruieren, wie der Umgang bisher war und wann du das Kind in den letzten Monaten gesehen hast.

2. Werde dir klar darüber, wie viel Umgang du möchtest. Wie oft möchtest du deine Tochter sehen? Wie oft möchtest du telefonieren? Wie sieht es in den Ferien aus?

3. Suche das Gespräch mit der Kindesmutter und versuche mit ihr eine Einigung zu finden. (Idealerweise ist sie bereit diese schriftlich aufzusetzen)

4. Sollte die Einigung Scheitern, wende dich ans Jugendamt und bitte dort um Vermittlungsgespräche.

5. Solltest du in der Zeit beim Jungendamt schon sehen, dass es zu keiner Einigung kommen wird, such dir einen Anwalt. Dieser sollte im Familienrecht erfahren sein und sich durchsetzen können ;-). Anschliessend wird dieser zusammen mit dir beim Familiengericht auf Festsetzung des Umgangsrechtes klagen.

Wichtig hierbei ist:

1. Bereite dich darauf vor, dass ab dem Kontakt zu Jugendamt, deine Ex dich noch viel mehr versuchen, wird unter Druck zu setzen.

2. Ämter und Gerichte sind nicht für ihre Flexibilität bekannt ;-). Sie werden dir helfen eine feste Umgangsregelung zu vereinbaren, diese wird aber alles bis auf den Tag genau regeln. Solltest du bisher eher eine flexible Abmachung gehabt haben, verabschiede dich von der Idee. Daher solltest du dir auch sehr bewusst darüber sein, was du willst und einhalten kannst.

3. Beobachte genau das Verhalten deiner Tochter, solltest du das Gefühl bekommen, dass sie von ihrer Mutter unter Druck gesetzt wird, schlage beim Jugendamt Alarm.

4. Bleibe beim Jugendamt (sollte es überhaupt so weit kommen) immer ruhig und sachlich.

5. Hab keine Angst, das Recht ist auf deiner Seite. Bedenke immer du, machst es nicht nur für dich, sondern auch für deine Tochter. Du und deine Tochter haben das Recht auf Umgang miteinander.

Ich wünsche dir viel Glück und Kraft.
LG

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Um Gottes Willen bloß nicht unterschreiben!
Dasselbe ist einem Freund passiert! Und seitdem macht sie was sie will und entzieht ihm das Kind !
Geh zum anwalt und lasse dich beraten!