Kind in Tschechien! Unterhalt?

Hallo,

die (tschechische) Mutter meiner 6-jährigen Tochter lebt seit geraumer Zeit wieder mit der Tochter in Prag.
Die Mutter hat bis dato zwar ihren Wohnsitz in Deutschland (Wohnort ihrer Schwester) gemeldet, aber nachdem meine Tochter seit September 2016 in Prag in die Schule geht, hat inzwischen auch das deutsche Jugendamt die Beistandschaft beendet, weil nicht mehr zuständig. Obwohl meine Tochter bereits seit Jahren in den Kindergarten in Prag gegangen ist, hat es entsprechend lange gedauert, bis die deutschen Behörden (Jugendamt) endlich eingesehen haben, das die Mutter zwar (theoretisch) in Deutschland gemeldet ist, aber faktisch ausschließlich in TSCHECHIEN lebt.

Nun hat meine Ex einen deutschen Anwalt eingeschaltet, der unter Androhung eines Vollstreckungsbescheids den Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle für sie einfordert.

Das ich UNTERHALT für meine Tochter bezahlen muss & auch will, steht natürlich außer Frage, ABER ...

* immer noch nach der Düsseldorfer Tabelle oder
* nach einer tschechischen Regelung oder
* der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministerium zu § 33 a EStG, wo Tscheschien in der Ländergruppe 2 eingestuft ist, was z. Zt. 3/4 des in Deutschland üblichen Satzes bedeuten würde.

Wie sollte ich diesbezüglich fortfahren?

Da es offensichtlich nicht ohne Anwalt geht, wäre ich für Empfehlungen bzgl. sehr guter (Familien-) Anwälte in & um MÜNCHEN äußerst dankbar!

Vorab vielen Dank für die Unterstützung!

VG aus Bayern #winke
Ralf

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Wenn ich mir das richtig gemerkt habe, dann gilt das Recht in dem Land, in dem das Kind lebt (umgekehrt würde ein im Ausland wohnender Vater Unterhalt nach der deutschen Düsseldorfer Tabelle zahlen müssen). Ausnahme ist wohl ein in Deutschland bestehender Unterhaltstitel vor Umzug des Kindes ins Ausland.
Die Mutter müsste sich also an einen tschechischen Anwalt wenden und einen tschechischen Unterhaltstitel erwirken.

Ich glaube, der Hintergrund ist, dass die Lebenshaltungskosten in verschiedenen Ländern ganz anders ausfallen können und der Unterhalt an den Bedarf angepasst sein soll.

Glaub mir aber mal lieber nichts, sondern wende Dich tatsächlich an einen Anwalt. Mich wundert es ein wenig, warum die Mutter einen deutschen Anwalt beauftragt, wenn Du bisher nach DD-Tabelle gezahlt hast? Das dürfte doch (geschätzt) mehr Geld sein, als nach tschechischem Recht? Oder habe ich das falsch verstanden?

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Hello :) ,

so kenn ich es aus eigener Erfahrung auch. Ich hab sehr lange im Ausland gelebt und bekam Unterhalt, so wie es in dem jeweiligen Land berechnet wird (bzw. haben wir uns privat geeinigt). Seit einiger Zeit bin ich wieder in D und der Kindsvater muss nach DD-Tabelle zahlen (bzw. auch hier haben wir uns selbst geeinigt).

Viel Glück Dir und alles Gute!

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Hallo,

meine Nichte lebt in Österreich und mein Bruder muss alles so machen wie es in Österreich gilt. Das war auch ein ewiges Hick Hack weil die Kindsmutter gerne alle Rosinen aus beiden Ländern gehabt hätte.

Also von daher würde ich sagen es geht nach Tchechischem Recht. Du brauchst einen Anwalt der auf sowas spezialisiert ist würde ich sagen. Ein Anwalt der nur deutsches Familienrecht macht kann dir vielleicht nicht weiterhelfen. So war es zumindest bei meinem Bruder.

LG
Corinna

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Welches Recht gilt, kann ich Dir nicht sagen, aber ich kann Dir einen Super-Anwalt empfehlen: Andreas Buntz, in der Karlsstr. Der Mann ist sein Geld wert, und auch sehr versiert in Unterhaltsfragen.