Wer haftet, wenn Schüler in der Schule Eigentum anderer versehentlich beschädigen?

Hallo zusammen,

sicher kommt fast jeder im Laufe der Schulzeit mal in so eine Situation: Das Kind beschädigt aus Versehen und ohne Vorsatz das Eigentum eines anderen Kindes. Wir hatten jetzt hintereinander zwei solche Fälle und ich muss ehrlich sagen, ich weiß dann nie, wie ich mich verhalten soll. Meiner Tochter wurde in der Schule schon 3x was kaputt gemacht von Mitschülern (einer hat ein Lineal von ihr zerbrochen, eine Mitschülerin hat einen Pullover von ihr mit Farbe beschmiert, die nicht mehr raus ging, ein anderes Kind hat sie geschubst, sodass sie auf die Knie fiel und sich dabei ein Loch in die Jeans holte). Auch meinem Sohn ist im Laufe der Grundschulzeit öfter was beschädigt worden. Wir haben da nie ein Fass aufgemacht, wir haben die Sachen dann entsorgt und neu beschafft.#

Nun ist meinem Sohn (11) jetzt zwei Mal hintereinander ein Missgeschick geschehen: In der Schule hatte die Lehrerin eine DVD mit, um sie den Kindern vorzuführen. Dazu ließ sie die Hülle einmal durch die Klasse gehen, damit sich jeder den Inhalt durchlesen kann. Mein Sohn hat die Hülle aus Versehen fallen gelassen, woraufhin sie einen Bruch erlitten hat (die DVD war nicht drin, es geht nur um die Hülle). Die Lehrerin schrieb mir dies nun in sein Aufgabenheft mit der Aufforderung, dass wir ihr eine Ersatzhülle besorgen sollen. Ich habe nun eine unserer DVDs aus der Hülle genommen und ihm diese Hülle mitgegeben, worüber mein Mann sich aber nun total aufregt und meint, die Lehrerin habe doch gar keinen Anspruch auf sowas, wenn dem Kind das aus Versehen geschehen ist. Ich habe keine Ahnung, wie es bei Lehrmaterial aussieht, das ohne Vorsatz vom Kind beschädigt wird, finde es allerdings auch recht knickerig von der Lehrerin.

Zweiter Fall war nun, dass er am Schulhof in der Pause in ein Gerangel mit einem Mitschüler geraten ist. Der Mitschüler hat meinen Sohn geschubst, dieser schubste zurück, sie rangelten und dabei ist die Jacke des anderen Jungen am Kragen eingerissen. Er sagt, er habe meinen Sohn anfangs gar nicht mit Absicht geschubst (kann ich nicht beurteilen, ich war ja nicht dabei). Auch hier nun die Forderung der Eltern, dass wir den Pulli ersetzen. Und auch hier bin ich nicht sicher, ob wir das überhaupt unter solchen Umständen müssen?

Wie seht Ihr das? Nicht falsch verstehen, wir sind nicht geizig und wir werden beide Schäden ersetzen, egal was Ihr hier antwortet, allein schon um des lieben Friedens willen, ich bin nur einfach unsicher, ob man wirklich in solchen Fällen Anspruch auf Schadenersatz hat, da ja beide Schäden nicht absichtlich herbeigeführt wurden und ich selbst wie gesagt umgekehrt in solchen Fällen noch nie Forderungen an andere Eltern gestellt habe. Möchte einfach mal Einschätzung von anderen hören, Eure Erfahrungen, wie Ihr damit umgeht, damit ich auch für die Zukunft einfach mal weiß, was ist in so einem Fall eigentlich mein Recht oder wie handhaben andere das?

LG und danke!
sie71

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Ein Rollerfahrer muss während der Fahrt furchtbar niesen und fährt aufgrund dessen unabsichtlich in Dein Auto...würdest Du da auch "kein großes Fass" aufmachen, war ja nicht mit Absicht?

Wenn mein Kind etwas beschädigt, dann muss ich es ersetzn, egal ob mit Absicht oder nicht geschehen und es ist unabhängig, ob das in der Schule oder in der Freizeit passiert.

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Der Vergleich mit dem Rollerfahrer hinkt. Hier gehts um einen Pfennigartikel.

Die zerbrochene Hülle von den Eltern einzufordern, sehe ich zu aufwändig und letztlich peinlich.

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Ich auch, ist ihr eigenes Risiko, wenn sie die Hülle zum Angucken herumgehen lässt.

Auch den anderen Pipikram würde ich als solchen abhaken, es sind Kinder und so verhalten sie sich auch. Für alles andere hat ein normaldenkender, verantwortungsbewusster Familienmensch eine Privathaftpflicht.

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Bei ner Hülle od. einem Lineal würde ich kein Faß aufmachen. Anders sieht es aus, wenn die Jeans od. Jacke 50 € aufwärts war. Bei einer Brille, Zahnspange etc. würde ich allerdings darauf bestehen, dass die Kosten vom Verursacher übernommen werden.

Andrea

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Um auf die Frage deiner Überschrift zu antworten: Die Haftpflichtversicherung des Kindes.

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Hallo,

beim Lesen deiner Überschrift dachte ich spontan "Privathaftpflichtversicherung". Aber ein Lineal oder eine DVD HÜlle würde ich nun nicht der Haftpflicht melden, das würde ich eben einfach ersetzen, wenn danach verlangt wird.

Zugegebenermaßen finde ich dieses Verlangen/Verhalten der Lehrerin etwas "kleinlich". Weiß aber natürlich nun nicht, warum sie da so kleinlich reagiert, ob sie einfach so ist, oder ....?
Die Sache mit der Jacke: Eigentlich sollten ja die Eltern des anderen Kindes verlangen bzw. dich darum bitten, daß dieser Schaden beglichen wird, oder? Es ist schon klar, wenn es in der Schule passiert, dann ist es auch immer heikel, wenn die Schule da ganz wegschaut .
Ich würde mich wohl mit den Eltern des anderen Kindes in Verbindung setzen und einfach mal reden.

Mein Sohn hat mal bei einer Rangelei einem anderen sein Sweatshirt zerrissen (Kapuze). Der Vater des Kindes hatte hier angerufen, wir haben es geregelt... der Schaden wurde sogar von der Privathaftpflicht übernommen.

LG

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Ich habe ihm jetzt eine Ersatz-Hülle mitgegeben, und mit der Mutter des anderen Jungen auch mich geeinigt, 20€ und die Sache ist erledigt, machen wir bei dem Kleckerbetrag natürlich dann nicht über die Versicherung.

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Hallo,

Bei Kindern unter 7 Jahren bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Bei Kindern über 7 und unter 18 müssen die Geschädigten bis zum 18 Geburtstag des Kindes warten. Und dann gibt es auch nur den Zeitwert. Jedenfalls ist das die rechtliche Theorie.
Absicht oder nicht spielt keine Rolle, das ist nur wichtig bei Strafverfahren.

Den Pullover würde ich nur dann der Versicherung melden, wenn die anderen Eltern einen ar* teuren Pullover angeben. Ansonsten würde ich einen Teil dazu geben. Oder anbieten ihn zu nähen.
Bei der Hülle hätte ich mit den Augen gerollt und sie auch mitgegeben.

Gruß Sol

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Ja, genau so machen wir es jetzt auch. Ersatzhülle und für den Pulli habe ich mich schon mit der anderen Mutter auf 20€ geeinigt, das machen wir natürlich ohne Versicherung.

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Zwecks Hülle, mal mit der Lehrerin mal austauschen, ihre Version mal anhören.War es keine Absicht , wäre es schon sehr übertrieben. Aber vielleicht hat er es herumgeschmissen, dann wäre es erzieherisch nachvollziehbar. Wahrheit liegt meist in der Mitte.
Bei Kleinigkeiten , ohne Absicht würde ich auch kein Drama machen, sowas passiert hin und wieder, wäre es aber jedesmal der gleiche Schüler, der mit Absicht stets von anderen Dinge zerstört(Zerstörungswut) würde ich bei den Eltern selbst mal anklopfen, wenn es bewiesen wäre.
Für größere Sachen gibt es eine Haftpflichtversicherung , die uns von der Schule jedes Jahr angeboten wird, kostet 10.- pro Schuljahr und deckt gewisse Schäden und Fahrraddiebstahl vom Schulgelände ab.
Sollten Eltern einen Schaden fordern, dafür gibt es ja auch die private Haftpflicht, deckt ja Kinder mit ab.

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Es war definitiv keine Absicht, sie hat es mir ins Aufgabenheft geschrieben, dass er sie aus Versehen fallen lassen hat.

Haftpflicht haben wir, aber noch nie gebraucht, das war jetzt das erste Mal, aber dafür gleich zwei Sachen kurz nacheinander. Naja, Shit happens, wir ersetzen beides und ich werde aber in Zukunft dann auch nicht mehr so generös sein, wenn jemand unser Zeug kaputt macht. ;-)

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Hi,

ehrliche Meinung...mein Kind fällt auch mal von alleine hin und hat ein Loch, beschmiert ihren Pullover ausversehen beim Kunstunterricht, verliert ein Lineal....
Das ist natürlicher Schwund und ich würde da sicherlich kein Fass aufmachen, wenn es einem Kind ausversehen passiert, das es den Pullover meiner Tochter anschmiert.

DAS passiert einfach.

Wenn es ein größerer Schaden ist wie der Kragen einer Jacke, sorry, dann muss es entweder zur Reparatur gebracht werden oder anteilig ersetzt werden. Da ist es auch egal wer angefangen hat, Dein Sohn hätte ja nicht zurück schupsen....müssen.

Wenn Schuleigentum - DVD Hülle kaputt geht, sorry, jeder hat doch irgendwo eine rumliegen.

In der Bücherei müßtest DU es auch ersetzen, wenn es ausversehen passiert.

Ich bin da echt nicht kleinlich, passieren kann immer mal etwas. Wenn absichtlich die Brille, Handy, etc. kaputt gemacht wird, mit Vorsatz, etc. JA; da muss das Kind zur VErantwortung gezogen werden!

LG
LIsa

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Hallo,

sachlich. Es steht im BGB und ihr habt bestimmt eine Versicherung. Wir gehören eher zu den Leuten, die kurz mal tief einatmen und nicht verlangen aber es gibt auch andere und richtig ist, ein Schaden ist zu ersetzen egal ob mit Absicht oder nicht. Allerdings ist der Zeitwert zu ersetzen und nicht der Pullover neu.....

Wir hatten mal eine Situation die wie folgt ablief. Unser Sohn und ein Kumpel spielten Fußball. Der Ball wurde vom anderen Jungen organisiert. Gespielt wurde auf einem Fußballplatz. Dort wurde seitlich gebaut. Der Ball fiel beim Spielen auf den Bauzaun und ging dadurch kaputt. Die Eltern verlangten von uns den Ersatz des Balls. Wir haben für diesen alten Ball nicht den Zeitwert genommen, sondern waren großzügig und haben einen sehr guten Ball gekauft........den Eltern war es sehr unangenehm und sie wollten letztlich einen Teil zurückgeben haben wir natürlich nicht angenommen......Wenn man jetzt engstirnig gewesen wäre hätten wir sagen können, die Jungs haben zusammen gespielt. Während des Spiels ist der Ball kaputt gegangen.....
Unser Sohn hat soviele Bälle platt nach Hause gebracht und das von Kumpels verursacht. Wir wären nie auf die Idee gekommen, deshalb die Eltern anzusprechen....so etwas passiert, wenn man Kinder hat.

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hallo,
ärgerlich - aber that's life. selbstverständlich würde ich die sachen ersetzen bzw. bei der jacke die näharbeiten.
ein junge hat mal in der 3. klasse beim albernen herumfuchteln das lineal meiner tochter zerbrochen, da hat er einen brief mit nach hause bekommen und durfte für den nächsten tag ein neues beschaffen.
auch das mit der dvd-hülle: wer nicht aufpasst und sie zerbricht, muss eben eine neue mitbringen. völlig okay.
ist es nicht ein stück weit auch "ehrensache", dass man beschädigtes ersetzt? egal, ob der "verursacher" 2, 10 oder 75 jahre alt ist?!
vg