2. Runde Einschulungstest der Schule

Hallo,

Ich hab mal eine Frage, die Freundin meiner Tochter betreffend.

Meine Tochter wurde letztes Jahr als September Kind (in Bayern) zurückgestellt (es kam noch ein Baby dazu und ich wollte ihr und uns den Stress nicht antun)

Jetzt werden dieses Jahr mehre Kinder zu einem zweiten schulspiel eingeladen. Das "normale" war bereits.

Die meisten sind September/Oktober Kinder und den Eltern wurde bereits nahegelegt den Kindern noch ein Jahr zu gönnen.

Die meisten möchten das aber nicht.

Ich kenn die zweite Runde gar nicht. War bei uns nicht nötig, da ich gleich um eine rückstufung gebeten habe und unsrer Direktorin da sehr offen ist.

Kann die Schule die Kinder jetzt "ablehnen" oder können die Eltern darauf bestehen dass die Kinder eingeschult werden?

Vielen Dank

Marie

1

Schulpflicht ist Schulpflicht. -- eine Rückstellung benötigt immer extra Papierkram (meist von den Eltern aus). -- die Schule kann nicht "ablehnen", - sondern eben empfehlen, andere Wege zu gehen ... -- aber wenn man das nicht macht, dann gehts ganz normal in die SChulpflicht.

2

Danke für die Antwort. Eine meiner Freundinnen meinte, dass ihr Sohn letztes Jahr nicht genommen wurde. Weil die Schule ihn für nicht schulreif erachtet hat.

3

naja -- der Ton und die genaue Schilderung macht die Musik ... die Schule kann sagen, sie empfielt es , - oder würde eine rückstellung empfehlen, -- aber den nötigen Papierkram unterschreiben die Eltern, -- und dieser Wortlaut ist eine Rückstellung, die von den eltern beantragt wird... auch wenn man den wisch von der Schulde "lieb augezwungen bekommen" hat....

weitere Kommentare laden
4

Naja, zumindest die Oktober Kinder sind ja noch nicht Schulpflichtig (in Bayern) und dann ist es offensichtlich möglich.

"Bei Kindern, die nach dem 30. September 2011 geboren wurden, haben die Eltern die Möglichkeit, bei ihrer zuständigen Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung ihres Kindes zu stellen. Für alle Kinder, die nach dem 31. Dezember 2011 geboren wurden, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Die Entscheidung der Schulaufnahme erfolgt durch die Schulleitung.
Ein Antrag auf vorzeitige Einschulung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 BayEUG ist spätestens bei der Schulanmeldung zu stellen. Die Ablehnung des Antrages ist keine Zurückstellung."

Eigene Erfahrungen hab ich jetzt keine, aber das hier mal gelesen.

Vorzeitige Einschulung als Rechtsstreit:

Wird die vorzeitige Einschulung abgelehnt oder ein "Kann-Kind" gegen den Willen der Eltern zurückgestellt, dann sind dies aber mitunter harte Kämpfe, ein Kind vorzeitig einzuschulen. Meist wird auf den sozial-emotionalen Entwicklungsstand abgestellt.
Die Verweigerung der vorzeitigen Einschulung ist ein Verwaltungsakt, der durch Widerspruch angegriffen werden kann.
Meist wird das Verfahren seitens der Behörden ausgesessen und man erhält kurz vor den Sommerferien den ablehnenden Bescheid.
Mit anderen Worten: Darauf sollte man sich nicht einlassen, da es dann auch meist für mich schwierig wird.

Kinderüberraschung#winke

5

September sind noch "Muss" Kinder, wenn der KiGa und Schuluntersuchung das Kind für schultauglich erklärt, müssen Eltern sehr trifftige Gründe vorweisen können, um das Kind noch ein Jahr zurückstellen zu können.

6

Stopp, es geht darum dass die Eltern die Kinder einschulen möchten, aber die Schule davon abrät. Und nach der ersten schuleignungsveranstaltung noch eine für diese Kinder anberaumt hat.

Was mir aber nicht klar ist, ob die Schule nach dieser 2. sagen kann, sie nimmt die Kinder nicht.

8

Ja, kann die Schule ...sollten die Eltern allerdings auf den Schulbesuch bestehen und das Kind schulpflichtig sein, dann darf das Kind gehen ... bei uns hier ist das auch grad großes Thema: es sollen 63 Kinder eingeschult werden - das sind der Schule mindestens 5 zuviel ... so müssen sie eine dritte erste Klasse aufmachen und das erfordert in unserer Zwergenschule viel Umorganisieren und rege Diskussion unter der Kollegen, nicht alle wollen in 1/2 unterrichten und wer weiß, ob jemand vom Ministerium zugeteilt wird ... natürlich weiß auch unsere Schulleitung, dass sie alle Kinder unterbringen muss, im Moment versucht sie allerdings, den Weg zu gehen, einigen den diesjährigen Schulbesuch auszureden ...

LG

weitere Kommentare laden