ausschulung - und jetzt?

Guten morgen!

Ich bin ein wenig fassungslos.

Mein kind wurde letztes jahr eingeschult. Sie ist ein stichtag-kind. Also musste sie mit fünf schon in die schule. Ich gab sowohl im kiga als auch beim einschulungstest an, dass ich eine einschulung als viel zu früh empfinde. Man gab dem keine beachtung. So wurde sie eingeschult. Vier wochen später war die situation so angespannt, dass ich einen schulwechsel veranlasste. Auf der neuen schule geht es besser. Kind fühlt sich wohl, lehrer sind super. Jetzt, vier monate vor schuljahresende soll mein kind ausgeschult werden, da die neue klassenlehrerin meine ursprüngliche meinung teilt. Ergo: durch dieses ganze theater kann ich natürlich jetzt meine arbeit pausieren, was wirklich nicht so einfach ist.

So, nun meine fragen:

1. kann ich ein ausgleichsgeld für die zeit beantragen, bis das kind wieder eingeschult wird? Falls ja, wo?

2. wer ist für diese situation verantwortlich, an wen wende ich mich nun?

Ich bin wirklich verärgert, weil der ganze stress der letzten monate und auch die situation, plötzlich alles umschmeissen zu müssen, nicht hätten sein müssen, hätte irgendwer meinen instinkt ernstgenommen.

Vielleicht habt ihr eine idee, einen rat, was wir jetzt machen können.

Liebe Grüße,

K.

4

Hallo,

das Erste was mir einfällt: Sie ist schulpflichtig wenn sie ein Muss-Kind war.
Das heißt einfach aus der Schule werfen und in eure Obhut geben kann doch gar nicht gehen.

Was sagt denn das Schulamt ? Die müssen sie theoretisch doch irgendwo unterbringen.

LG
Tanja

5

so kurz vor den Ferien würde ich mich dafür einsetzen, dass sie noch "mitläuft" und wenn die Defizite wirklich so hoch sind, dass sie die 1. Klasse nochmal macht..

ALLERDINGS: bei uns darf man die erste Klasse nicht wiederholen. - Die Lehrerin versucht euch mit der Ausschulung also vielleicht zu helfen?

Ich würde beim Rektor vorsprechen: ohne eine ALternativbetreuung zur gleichen Zeit wirst du dem nicht zustimmen: also Förderklasse oder ähnliches Programm ...

Sie kann auch wieder in den Kindergarten zurück.
Egal wie: du musst darauf pochen, dann ist das mit Deiner Arbeit auch kein Problem und du kannst ganz normal weiter arbeiten....

1

Hallo,

oh weh, du Arme! Genau das gleiche ist einer Freundin von mir passiert - sie drohte mit einem Anwalt und einer Klage ... da wurde das Kind doch noch "ausnahmsweise" in die Grundschul-
förderklasse aufgenommen.

Es wollte am Ende keiner Schuld sein ... Falls es dich tröstet, der Bub ist nun in der 8. Klasse und alles läuft gut.

GLG
Miss Mary

2

Ich glaube, dass du da keinen Anspruch auf irgendwas hast.

Wenn du wirklich der Meinung warst, dass dein Kind zurückgestellt werden sollte, hättst du das weiter verfolgen müssen. Das ganze nur irgendwo anzugeben reicht nicht. Ein eigentlich schulpflichtiges Kind zurückzustellen ist eine ziemlich aufwendige Sache, je nach Bundesland nur mehr oder weniger oft von Erfolg gekrönt. Wenn man das möchte, muss man sich da so richtig dahinterklemmen.
Schuld ist an der jetzigen Situation sicherlich keiner.

Ausschulung ist etwas, was es bei uns nicht gibt. Kinder, die offensichtlich nicht reif für die erste Klasse sind (aber bereits eingschult) bleiben schulpflichtig. Sie kommen dann entweder in eine Förderschule (die meist besser sind als ihr Ruf) oder werden sonstwie besonders unterstützt. Evtl wiederholen sie auch einfach.
Wie ist das bei euch gedacht? Soll deine Tochter jetzt ein halbes jahr voll zu Hause bleiben um es dann erneut in der ersten Klasse zu versuchen? Das wäre ja eher unsinnig, oder?

3

Das ist echt der Hammer. Man wird komplett ignoriert.. Also blöd finde ich es jetzt, dass es kurz vor Schuljahrende sein soll. Könnte Sie nicht einfach weitermachen und die 1. Klasse wiederholen?

6

Ich würde in jedem Fall mit dem Schulamt telefonieren. In NRW ist ein Kind, dass vor dem Stichtag geboren wurde, schulpflichtig. Ohne wenn und aber. Eine Rückstellung ist schwierig bis unmöglich. Wenn das Kind in der Schule nicht mitkommt, besteht die Möglichkeit, das erste Schuljahr zu wiederholen (bzw. es sind für die offene Eingangsstufe ja eh 1-3 Jahre vorgesehen) oder aber auf eine Förderschule zu wechseln. Einfach "ausschulen" dürfen die meines Wissens nicht.

LG

7

Hi,

und welche Begründung gibt es?
Ist Deine Tochter so schlecht im Unterricht, das sie das Klassenziel nicht erreicht? Dann steht ja eher am Schuljahresende eine Wiederholung an.

Oder ist Deine Tochter verhaltensauffällig, das es nicht mehr tragbar ist, sie in der Klasse zu behalten?

Irgendeinen Grund muss es ja geben.

Achja, für eine Ausstellung gibt es eine Lehrerkonferenz und dann sucht die Schulleitung das Gespräch mit Dir und nicht die Lehrerin.

Oder war es nur ein Tür & Angel Gespräch, und Du bist jetzt in Alarmbereitschaft?

LG
Lisa

8

Hallo,

was ist das denn für ein Mist, den die da mit Euch veranstalten?! Das geht ja gar nicht! #aerger

Was soll man denn machen, wenn man seine Arbeit nicht einfach 4 Monate lang unterbrechen kann?
Es nimmt doch kein Kindergarten Deine Tochter für 4 Monate auf.

Hier in NRW kann man die 1. Klasse durchaus wiederholen. Ich kenne zwei Kinder, die das gemacht haben bzw. gerade tun. Das halte ich für die beste Möglichkeit in Eurem Fall. Falls das nicht geht, soll das Schulamt Deine Tochter halt pro Forma eine Woche vor den Ferien oder so ausschulen und dann wird sie zur 1. Klasse wieder eingeschult.

Ich würde das dem Schulamt so vortragen. Wenn die unkooperativ sind bzw. versuchen, Dich hinzuhalten, würde ich mir einen Anwalt nehmen.

Das ganze muss schnell passieren, weil Dein Arbeitgeber ja mit involviert ist.
Wenn der zuständige Mitarbeiter erst nächste Woche Montag von 10 bis 11 Uhr wieder erreichbar ist oder so etwas, würde ich die Sache vorher auch schonmal mit einem Anwalt besprechen. Du musst den ja noch nicht beauftragen, sondern nur ein Vorgespräch führen.

Du solltest das auf keinen Fall so laufen lassen, weil Du nachher die Dumme bist, die ihren Job verliert oder 4 Monate Verdienstausfall hat, falls Dein Arbeitgeber nett ist.

Du hättest damals versuchen sollen, eine Rückstellung zu veranlassen. Dann könntest Du jetzt nachweisen, dass damals schon große Bedenken gegen die Einschulung bestanden. Aber hinterher ist man immer schlauer.

Das Problem ist jetzt, dass die bei einem Rechtsstreit versuchen werden, sich damit rauszureden, dass das Kind damals einen schulfähigen Eindruck machte und dass die jetzt erwiesene Schulunfähigkeit leider plötzlich vom Himmel gefallen ist und vollkommen unvorhersehbar war.

Übrigens solltest Du Dich niemals mit mündlichen Aussagen des Schulamts zufrieden geben. Die sind nämlich im Zweifel nie getätigt worden. Nur, was schriftlich vorliegt, zählt.

LG

Heike

9

Nein, irgendwie glaube ich das so nicht.
Ich komme gerade von der Förderausschussitzung für meinen Großen und ich kenne es nur so, dass man wegen jeden Mist in die Schule muss und es ein Gespräch gibt. Ich wette mit dir, du warst auch unzählige Male dort und hast nach Lösungen und Alternativen mit der Lehrerin gesucht. Eventuell seid ihr dann GEMEINSAM auf die Lösung gekommen, dass eine Ausschulung mit Neustart der optimale Weg wäre. Aber sowas legt die Schule nicht im Alleingang fest.

Im übrigen würde ich versuchen das Kind im Kindergarten oder im Hort unterzubringen. Es gibt Betreuungseinrichtungen für Kinder. Es ist keineswegs notwendig, dass du pausierst. Wende dich ans Jugendamt.

10

Dein Kind unterliegt der Schulpflicht und kann nicht 'mal eben' ausgeschult werden. Um die Schulpflicht ruhen zu lassen, bedarf es der Zustimmung von Schulleitung, Klassenkonferenz und Schulaufsichtsbehörde. Und der Weg wird eigentlich erst gegangen, wenn sämtliche anderen pädagogischen Massnahmen fehlgeschlagen sind und ein geordneter Schulbetrieb mit dem betroffenen Kind nicht mehr gewährleistet werden kann. Ist das bei Euch so?

'Ich war ja dagegen' rechtfertigt nicht irgendwelche Schadensersatzansprüche gegen irgendwen (und da mir von Ausgleichszahlungen nichts bekannt ist, ist das vielleicht der einzige Weg eines finanziellen Ausgleichs ). Hast Du Widerspruch gegen die Bescheinigung der Schulfähigkeit eingelegt? Hast Du andere Gutachten erstellen lassen?

Grüsse
BiDi