Wieder schwanger kurz vor Ablauf der 3 Jahre Elternzeit.....

Hallo,
ich habe gerade erfahren, daß ich endlich wieder schwanger bin. Allerdings wird es jetzt so sein, das ich zwischen der abgelaufenen Elternzeit vom 1. Kind und dem Mutterschutz vom 2. Kind ca. 12 Wochen arbeiten muß. Wir hatten schon gedacht es klappt nicht mehr nahezu übergehend mit einer 2. Schwangerschaft und dann hätte ich mich für eine Teilzeitstelle mit 15 Stunden beworben. Da ich jetzt aber nur so wenige Wochen arbeiten muß, möchte ich mir gerne einige Rechte sichern indem ich dies paar Wochen Vollzeit arbeite.

Das Problem ist nur das ich in der nächsten Woche schon meinem Arbeitgeber sagen muß wie es ab Oktober weiter geht. Ich bin dann aber in der 8. Woche erst schwanger und habe natürlich Angst das noch etwas schief geht.

Kann man dem AG zumuten das man anbietet bei intakter SS wieder Vollzeit die Wochen zu arbeiten und falls etwas schief läuft mir der SS nur die zuerst angedachten 15 Stunden?

Wäre ja schon froh wenn ich schieben könnte bis Anfang September, dann wären bei mir die kritischen 12 Wochen um und es wären immer noch 4 Wochen Zeit bis zur Wiederaufnahme meiner alten Tätigkeit.

Gibt es hierzu irgendwelche Rechte, Empfehlungen, Tips wie ich in meinem Fall verfahren kann?

Vielen Dank für Rat im voraus.

LG
Dunki

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Erstmal herzlichen Glückwunsch zur neuen Schwangerschaft,

Sie müssen dem Arbeitgeber spätestens 3 Mo. vor Antritt der Teilzeit dieses Ansinnen bekannt geben. Ob Sie schwanger sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Wollen Sie in Vollzeit wieder kommen, müssen Sie ebenfalls keine Schwangerschaft erwähnen. Sollten Sie dann wider erwarten doch lieber Teilzeit arbeiten wollen (aus welchem Grund auch immer) können Sie dies regulär beantragen. Lesen Sie die Vorraussetzungen hier im Teilzeitgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html -

Natürlich kommt es auch auf das persönliche Verhältnis an und sicher ist jeder Vorgesetzte froh wenn er frühzeitig planen kann. Ohne das Unternehmen, den Chef, Ihre Position etc. näher zu kennen, lässt sich schlecht etwas empfehlen. Von ein auf den anderen Tag will sicher kein Arbeitgeber die Genehmigung geben zwischen 40 Std./Woche und 15 Std./Woche wechseln.