Zwillinge + Kleinkind, kein KiTa-Platz, was, wenn Elterngeld wegfällt?

Hallo liebes Expertenteam,

mich plagt seit einiger zeit eine große Sorge:

Nach der Geburt unserer Tochter im Nov.2006 bin ich nach dem MuSchu wieder 21,5 Std arbeiten gegangen, weil wir auf das Geld angewiesen sind.

Im Nov.2009 kamen unsere Zwillinge auf die Welt.

Eigentlich war geplant, dass ich dann auch nach 1 Jahr wieder arbeiten gehe, aber jetzt, wo es Zwillinge sind, ist alles doch ein wenig komplizierter.

Elterngeld läuft im August 2011 aus

Dann muss ich wieder arbeiten gehen, plane allerdings dann nur noch eine 400 € Job auszuüben, da ich 1/2 Stelle definitiv nicht schaffe (Ehemann in der Woche auf Montage, muss alles alleine managen)

Aber ich bekomme keinen Betreuungsplatz für meine bis dahin 1 1/2 jährigen Zwillinge.
Eine Tagesmutter ist zu teuer, selbst, wenn ich den Zuschuss vom Amt dazurechne.

Meine Familie kann mal aufpassen, aber nicht dauerhaft dreimal/Woche.

Wenn ich keinen Platz für die beiden finde und nicht arbeiten gehen kann, siehts finanziell nicht wirklich gut aus :-(

Was hab ich denn noch für Möglichkeiten?

Ich hab damals für die Große mit ach und krach einen Platz bei der Tagesmutter bekommen, aber ich bin Geringverdienerin und abzüglich Spritkosten soll auch noch ein wenig übrigbleiben für uns.

Damals war ich dauernd bei der Stadt und hab mit sämtlichen KiGa und Betreuuungsgruppen telefoniert, aber keiner konnte mir helfen, bis ich durch Zufall übers Amt auf eine "neue" Tagesmutter stieß. Unsere Große war ihr erstes Betreuungskind.

Das war wirklich kompliziert.

Und jetzt brauche ich gleich 2 Plätze.......

Was ich damals richtig ungerecht fand:
Es war ein Platz für Kinder unter 3 frei, auf den 2 Bewerbungen waren.
Gewählt wurde dann aber ein anderes Kind, weil es 3 Wochen älter war. Die Mutter war NICHT berufstätig. Und ich stand dann da,.....
Begründung: Irgendwie müssen wir die Plätze ja vergeben und da gehts nach Alter. :-(

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Diese Frage lässt sich nicht in so einfach beantworten. Ich weiß nicht in welchem Bundesland Sie leben. Die Regelungen bez. Kinderbetreuung sind durchaus unterschiedlich. In meinem Bundesland beispw. hat man ab Herbst einen Rechtsanspruch auf einen Platz für Kinder ab 2 und ab diesem Zeitpunkt zahlt man auch keinen Cent mehr.

Aber ein paar alternative Anregungen, wobei mir klar ist, das nicht alles für jeden praktikabel ist:
- Netzwerk aufbauen zu anderen Müttern in ähnlicher Situation und mit diesen kooperieren
- Arbeitsplatz mit Betriebskindergarten anvisieren
- weiterqualifizieren um höhere Einkünfte erzielen zu können
- am Wochenende arbeiten wenn ihr Mann da ist (ja ich weiß, ist bestimmt fürs Familienleben nicht prikelnd)
- ihr Mann sucht sich eine besser bezahlte Stelle und/oder qualifiert sich weiter
- ihr Mann sucht eine Stelle im Umkreis ohne Montage
- Aupair
- Mehrgenerationenhaus oder private/gemeinnützige Kinderbetreuungsgruppen suchen
- neue Arbeitsstelle suchen die quasi um die Ecke ist - folglich fallen Spritkosten weg
- mit Arbeitgeber sprechen, vielleicht beteiligt er sich an den Betreuungskosten (allgemeine Sachzuwendung?)
- Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen siehe hier http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/steuerrecht/Einkommen-_und_Koerperschaftssteuer/Kinderbetreuungskosten.jsp

Sie arbeiten 3 Tage die Woche für unter 400 Euro? Ist Ihr Einkommen für Ihre Tätigkeit in Ihrer Region üblich?

In jedem Fall können Sie sich mit der ARGE in Verbingung setzen, wenn Sie als Bedarfsgemeinschaft insgesamt zu wenig zur Verfügung haben. Vielleicht hätten Sie auch Anspruch auf Wohngeld.

Falls Sie über den Sätzen liegen hilft nur noch Ausgaben reduzieren.