Unterhaltszahlung

Hallo Leute, ich habe eine Frage: Und zwar hat mein Mann mit einer anderen Frau schon ein uneheliches Kind. Dies lebt nicht bei uns da kein Kontakt besteht. Er konnte 2013 kein Unterhalt bezahlen da er arbeitslos wurde. Nachdem er wieder eine Beschäftigung gefunden hattte, hat er vergessen dem Jugendamt Bescheid zu geben. 2014 kam dann Post das er bitte den Mindestunterhalt von 100€/montl überweisen soll. Das Jugendamt hat sich nach nichts weiter erkudigt - Gehalt, Beschäftigung ect.

1. Muss mein Mann für die Zeit als er Arbeitslos war irgendwann dem JA das Geld zurück zahlen?

2. Muss der Unterhalsvorschuss des JA in dieser Zeit zurück gezahlt werden?

3. Wenn das JA fest setzt das er 100€/montl bezahlen muss und sich nach nichts weiter erkundigt, muss dann evtl die Differenz des eigentlichen Unterhalt irgendwann beglichen werden?

Danke vorab für Antworten und Erfahrungen.

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Dein Mann hat vergessen, dem JA seine neue Beschäftigung anzuzeigen. Aha.

Stell Dir vor, Ihr trennt Euch mal, und dann schludert er mit seinen Unterhaltsverpflichtungen genau so.

Geile Vorstellung, oder?

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Dumme Kommentare kann ich hier keine gebrauchen. Mich interessiert lediglich was oder ob Ihr zu meinen Fragen Erfahrungen für mich hat...

Ja es wurde vergessen da mein Vater im Sterben lag und er ein Vollpflegefall für uns war. Das man in solchen Lebenssituationen nicht an alles denkt ist vorstellbar, oder?
Also bitte nicht über Menschen teilen deren Geschichte Ihr nicht kennt...

Wenn das so wäre, dann ist es so. Ich teile selbst die Meinung das die Gelder die für Unterhalt angerechnet werden, total überschossen sind und keine Begründung für mich finden so hoch zu sein. Da die meisten Muttis nicht arbeiten gehen (wollen) und somit eh schon sämtliches vom Amt gezahlt bekommen und somit vom Unterhalt ausreichend gut leben. Statt arbeiten zu gehen...

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Hinzuzufügen ist das der Unterhalt von 100€ wie das JA wollte seither püntlich bezahlt wird.

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Frischling so ein Assi Anliegen und direkt unverschämt werden....pfui Spinne

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Soviel ich weiß müsst ihr das dann Nachzahlen. Mein ex zahlte auch ein halbes Jahr nicht und musste das alles Nachzahlen.

Also lohnzettel mal zum Jugendamt schicken bevor doch mal die große Rechnung kommt.

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Das kommt darauf an. Wenn ein Titel besteht, laufen gerade jeden Monat Schulden auf.

Aber selbst wenn kein Titel besteht, muss er jede finanzielle Veränderung unverzüglich mitteilen. Darauf wird er zu Beginn der Unterhaltsvorschusszahlung schriftlich hingewiesen.

Spätestens, als er den Schrieb mit den 100 Euro monatlich bekommen hat, hätte ihm "einfallen" müssen, dass er da wohl was "vergessen" hat.

Alles in allem: sieht nicht gut aus.

Gruß Küstenkönigin

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Danke für die Normale Antwort.

Ein Titel besteht nicht, auch wurde er nicht benachrichtigt das jetzt Unterhalsvorschuss bezahlt wird. Sondern nur lediglich die 100€/montl. ein Jahr später...

Ich wollte mich lediglich für mich erkundigen, was kommen kann oder passieren kann. Was er letzt endlich macht oder es entscheidet ist seine Sache. - ich respektier seine Entscheidung egal wie und steh hinter Ihm.

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Ist dir das als Neue nicht gruselig - das der Saftsack das auch mit euch so machen würde, sobald eine Trennung erfolgt?

Allein die Tatsache nicht ausreichend für sein Kind aufzukommen (und hör mir auf mit 100 Euro - das ist lächerlich), bzw. aufkommen zu wollen und die erbärmlichen Versuche sich da rausazuwinden wie ein Aal machen diesen Mann so dermaßen unsexy - weniger geht schon bald nicht mehr.

Aber gut - die einen stehen halt auf Männer - die anderen auf vollgeschissene Menschenhäute.

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Ich versuche die Sache mal ganz sachlich zu beantworten:
Welche Abteilung des Jugendamtes hat denn das Schreiben verfasst? Normalerweise wird für das Kind in Fällen der Unterhaltsklärung eine sogenannte Beistandschaft eingerichtet. Diese klärt dann alle Unterhaltsfragen für das Kind ab. Die Beistandschaft fragt dazu aber stets die Einkommensverhältnisse ab und berechnet dann genau die Höhe der möglichen Zahlungen. Dabei werden Selbstbehalt und besondere Umstände (z.B. weitere Kinder, eigene Behinderung ect.) voll mit berücksichtigt. Auch das hälftige Kindergeld wird mit abgezogen. Das ist dann der Unterhaltstitel, der notfalls auch vollstreckbar wäre (also z.B. über Pfändung vom Gehalt) Ihr müsst natürlich auch bedenken, dass bei Zahlung des Regelunterhaltes Dein Mann dann steuerlich auch einen halben Kinderfreibetrag berücksichtigt bekommt. Es ist also nicht alles nur zum Nachteil des Unterhaltspflichtigen, wenn das sauber abgeklärt ist! Außerdem können noch besondere Aufwendungen für das Kind zusätzlich zum Unterhalt gefordert werden. (Klassenfahrten, Zahnspange ect.) Das weiß die Beistandschaft dann aber schon, dass Dein Mann das evl. nicht aufbringen könnte.
Ich weiß ja nicht, was Dein Mann verdient. Ich weiß aber, dass mein Mann zeitweilig trotz Vollbeschäftigung nicht in der Lage gewesen wäre, Unterhalt zu zahlen. Denn mit Mindestlohn ist man schlicht unter dem Mindestbehalt- immer noch. Fakt ist aber auch, dass Unterhalt oberste Priorität hat und beide Eltern zum Erbringen dieser Leistung verpflichtet sind, arbeiten zu gehen, sofern es die Lebenssituation ermöglicht. Eine alleinerziehende Mutter mit 4 Kindern wird auf dem Arbeitsmarkt da wohl kaum ne Chance haben.... Notfalls muss man sogar mehrere Jobs annehmen, wenn man mit einem zu wenig verdient. Soweit das Gesetz. Praktisch stehen dem halt die vielen voll erwerbstätigen Menschen gegenüber, die trotzdem nicht zahlungsfähig sind, Zweitjob bei Vollzeit auch Fehlanzeige.
Maßnahmen: Klären, ob Beistandschaft existiert
wenn ja, Kontakt aufnehmen und selber um einen ordentlichen Titel bitten, dann seid ihr auf der sicheren Seite.
wenn nein, Kontakt zum Verfasser des JA-Schreibens aufnehmen und nachfragen, wie ihr zu einem ordentlichen Titel kommt.
Wenn das JA sieht, dass ihr bemüht seid- immer ein gutes Zeichen und ihr habt Sicherheit, dass ihr korrekt zahlt und keine Forderungen euch überraschen.
Gruß Silly

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Hallo Silly,

super! Danke! Endlich mal für mich eine saubere gescheite Antwort.

Das kann ich dir nicht genau sagen von welcher Stelle dies Schreiben kam.
Allerdings wurden die 100 €vorgeschrieben ohne jegliches Prüfen des Einkommes ect.

Mein Mann gehört auch nicht zu den Top Verdienern... d.h. den vollen Betrag könne er auf jeden Fall eh nicht zahlen. Zumal er immer noch Schulden der Ex begleichen muss, das kommt ja auch noch dazu.

Er hat kein halbes Kind auf der Lohnsteuerkarte angegeben da er der Meinung ist, wenn er nicht den vollen Betrag an Unterhalt bezahlen kann, brauch er auf die wie du es beschreibst ,,Vorzüge" nicht einheimschen. Wie er es allerdings grundlegend handhaben will weiß auch ich nicht. Ich denke das spätestens wenn bei uns Nachwuchs im Haus ist das ganze anklopfen und anstehen wird!?

Was unter anderem der Grund ist weswegen ich mich persönlich erkundige.

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Den halben Freibetrag bekommt er auch nur, wenn er mindestens den Regelbetrag zahlt.
Die Schulden, die abbezahlt werden müssen, werden bei der Berechnung des Titels mit berücksichtigt. Ein weiteres unterhaltspflichtiges Kind ebenso.
Eine Rückforderung der geleisteten Unterhaltsvorschusszahlungen dürfte m.E. bei Euch nicht in Frage kommen, da Dein Mann zum Zeitpunkt des Antrages auf diese Leistung darüber nicht informiert worden ist und entsprechend Stellung nehmen konnte. Zumal er in dieser Zeit nachweislich nicht leistungsfähig war. Wenn er jetzt wenig verdient, wird das Amt lediglich prüfen, ob er genügend unternommen hat, um mehr zu verdienen oder einen weiteren Job annehmen könnte. Wie gesagt, wenn er trotz Vollzeitjob zu wenig Einkommen hat und die Branche, wo er schafft, wenig "abwirft", verläuft das im Sande. Es wird auf einen sog. Mangelfall rauslaufen, da seid ihr in guter reichlicher Gesellschaft. Für die Kinder ist es Mist, keine Frage.
Letztlich stellt sich trotzdem die Frage, ob er nicht doch Kontakt mit dem Kind haben möchte. Die neue Gesetzeslage stärkt die Rechte der Väter in diesen Fällen. Er könnte sogar das Sorgerecht mit beantragen. Wenn die Mutter so "konfliktbehaftet" ist, tut er damit dem Kind evl. einen großen Gefallen?
Gruß Silly

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Ich rate euch, geht hin und informiert euch was er zahlen muss, denn klar kann es sein wenn es auffällt das ihr dann am stück das ganze nachzuzahlen habt, das Kind hat nun mal das recht auf den Unterhalt.....Deshalb schau mal in die DD Tabelle was er verdient und was er dem Kind zahlen muss und berichtigt das....Den Vorschuss muss er auch zurückzahlen soweit ich weiß

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Ich würde euch raten es zu berichtigen.
Kenne einen ähnlichen Fall einer Freundin, KV hatte es auch vergessen Angaben über sein aktuelles Gehalt zu machen un d sollte mehrere 1000€ nachzahlen. Das tat er auch nicht in der angegebenen Frist und dann wurde sein Gehalt vom JA gepfändet.
Das ist auch nicht schön, grade wenn ihr Nachwuchs plant. Dann steht ihr mal ganz schnell ohne Geld da. Der Unterhalt steht dem Kind zu egal was die Ex macht oder wie der Kontakt ist.
Vg

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<<<Nachdem er wieder eine Beschäftigung gefunden hattte, hat er vergessen dem Jugendamt Bescheid zu geben.>>>

Brahahahaha #rofl#rofl#rofl

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Hallo :-)

Bin gerade zufällig über deinen Beitrag gestolpert...

Meine Tochter ist im Juli 9 geworden :-) der einzige, den es nicht interessiert und der es auch nicht weiß, weil er es vergessen hat und es für ihn nicht wichtig ist, ist der leibliche Vater.

Ich habe mich immer um Kontakt bemüht (wir haben uns aufgrund ständigem Fehlverhalten seinerseits, bereits in der Ss getrennt), er hat sie das erste mal gesehen, als sie drei Monate alt war. Dann war wieder jahrelang kein Kontakt mehr, weil ER nicht wollte. Er könne keine Beziehung zu dem Kind aufbauen. Als sie drei war habe ich es wieder geschafft, dass er sich hat mal blicken lassen. Sie hat ihn so geliebt! Sie sieht aus wie er, sie verhält sich wie er, es ist SEINE Tochter. Und immer wieder hat er uns vertröstet und eine Minute vor dem Treffen in der Stadt abgesagt. Selten hat es mal geklappt. Sie hat sehr darunter gelitten! Sein Wortlaut "Ich will von der nix wissen!" Unterhalt hat er für ca 6 Monate mal anteilig gezahlt, 200€.

Wenn das JA es so vorgibt, hat er das zu zahlen, nicht mehr und nicht weniger.

UhV hat sie für die max Dauer bekommen. Ja, der KV bekommt Rechnungen mit den offenen Beträgen, die vom JA "VORGESCHOSSEN" wurden.

Seit meine Tochter 6 ist, besteht gar kein Kontakt mehr. Nur einmal hat er sie da noch gesehen und durfte eine Std in meiner Begleitung mit ihr auf dem Weihnachtsmarkt verbringen. Und auch da hat sie ihn so geliebt!!!

Dann kam von ihm nichts mehr. Kein Kontakt, kein UH, nichts. Er will einfach nicht. Er hat ihr das Herz gebrochen.

Jetzt ist sie neun und ich musste viel daran arbeiten, dass sie alles verkraftet.

Und dafür gehe ich alle Wege, die ich gehen kann um den Unterhalt, der ihr zusteht einzufordern! Ich war vor Gericht, habe einen Titel gegen ihn in der Hand, konnte ihn aus seiner Privatinsolvenz kicken, weil er die Unterhaltspflicht verschwiegen hat, ich hetze ihm jeden verfügbaren Gerichtsvollzieher auf den Hals und bald auch die Polizei (das Recht habe ich und es wurde mir vom Anwalt empfohlen), da Unterhaltsverweigerung ein Straftatbestand ist.

Auch, wenn er nun gekündigt hat, damit er nicht Zahlungsfähig ist, erinnere ich ihn so immer daran, daß er eine Tochter hat. (genau genommen hat er drei Töchter, bei drei Frauen und überall das gleiche!)

Ich habe das alleinige Sorgerecht und habe ihm den Kontakt (mit Absprache des JA, weil es dem Kindeswohl nicht zutun würde) nun ganz verboten. Auch wenn es nicht notwendig war, da er ja eh nicht wollte.....

Nun ist sie neun und hat endlich einen PAPA. Mein Mann hat sie wie sein eigenes Kind angenommen und kommt (natürlich, weil in der Ehe) auch finanziell für sie auf! Bald werde ich die Kontopfändung einstellen, da mein Mann sie adoptieren wird.

Manche Männer verdienen es nicht, Vater zu sein. Wenn Sie schon nicht normal für Ihre Kinder da sein können, sollen sie es wenigstens finanziell sein! Verantwortung übernehmen!

Nein, wir bekommen kein Hartz 4!

Beste Grüße #winke