vater Alleinerziehend Aufenthaltsbestimmungsrecht

Gibt es hier alleinerziehende Väter die das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen haben?

Mein Partner hat das ABR seit 3 Jahren. Die Kindsmutter hat die Familie von heut auf morgen verlassen. Zu ihrem Lover gezogen. Das ganze hat sie mehrmals gemacht. Vor 3 Jahren hat er dann einen Schlussstrich gezogen. Scheidung und ABR eingeklagt. Da die Mutter unzuverlässig war hat er es zugesprochen bekommen.

Nun hat er Post bekommen. Sie will nun nach 3 Jahren das ABR einklagen. Dass sie das vor hat damit hat sie das Kind schon Monate vorher belastet. Er kam nach dem Wochenende bei der Mutter nach hause und sagte: "Mama hat gesagt du brauchst einen Anwalt. Sie will jetzt um mich kämpfen."

Wir sind darauf nicht eingegangen. Haben ihm gesagt dass er sich nicht sorgen muss.

So geht es sehr oft. Die Mutter belastet das Kind mit Dingen die er noch gar nicht verarbeiten kann und mit dem ein 9,5 Jähriger Junge nicht belastet werden sollte.

Für das Kind wäre es nicht von Vorteil bei der Mutter zu wohnen. Das sehen alle im Umfeld so, Lehrer, Kinderarzt, Psychologin.

Wir haben wirklich Angst dass er aus seinem zu hause rausgerissen wird.

Anwalt ist beauftragt.

Warum ich hier schreibe?

Weil ich Angst habe. Vielleicht suche ich nur ein bisschen Beruhigung? Ich weiss es nicht.

:-(

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damit wird Sie keine Chance haben, es sei denn eure Anwälte sind bei der Verhandlung besoffen.

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Ich denke ihr könnt euch entspannt zurücklehnen.
Der "Kleine" hat bei euch seit Jahren seinen Lebensmittelpunkt.
Wenn ihr euch nichts zu Schulden kommen lassen habt, wie Vernachlässigung, Kindeswohlgefährdung, Unzuverlässigkeit ect. (wovon ich einfach ausgehe, so wie du eure Situation beschreibst), dann liegt gar kein Grund vor die Situation zu verändern.
Wenn es Probleme gibt, werden sie eher versucht im Lebensmittelpunkt des Kindes zu lösen, als das Kind da herauszuholen.
Ich denke eure Sorgen sind unbegründet, obwohl ich nachvollziehen kann, dass ihr erst einmal erschrocken seid.

Dem " Kleinen " würde ich es so vermitteln, dass die Mama halt seine Besuche so schön findet.
Aber sie bestimmt nicht daran gedacht hat, dass er es eben auch bei euch schön findet und er ja bei euch sein Zuhause, seine Freunde und seine Schule hat.
Ich hoffe es wühlt den "Kleinen " nicht so sehr auf.
Wenn es so sein sollte, dann seid ihr ja schon "kampferprobt " im beruhigen (so jedenfalls liest sich dein Text ) :-)

LG
Karna

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Wobei man sagen muss, dass das BGH ja das Wechselmodell nun offiziell eingeführt und auch gegen den Willen des anderen Elternteils durchsetzen kann.

Sollte die Lebenssituation bei der Mutter 'normal' und sie nicht zu weit weg wohnen, Ständen da die Chancen ganz gut.

Beim abr ist sie aber wohl chancenlos

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Icj denke dass die Gerichte das Wechselmodell eher bei "frisch getrennten" Paaren durchführen, weil da beide Eltern bis zur Trennung das Kind gemeinsam erzogen und mit ihm lebten.
Nach so langer Zeit und dem bereits aberkannten ABR könnte sie Sache anders liegen.

Aber wie es auch sei, einen Verlust des Kindes haben sie beiden sicher nicht zu befürchten.

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Geh das Ganze logisch an: Welche Gründe sprechen aus Sicht des Kindeswohls dafür, dass das Kind zur Mutter kommt? Was würde sich dann positiv verändern?

Falls Dir nichts einfallen sollte wäre das Thema wohl gegessen.

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Danke an euch alle. Mir kullern gerad ein paar Tränen.

Ich hoffe so sehr dass ihr recht behaltet.

Das wird dich ja noch eine Weile hin ziehen. Werde euch berichten sobald die Geschichte vom Tisch ist.

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Du machst Dich viel zu bekloppt. Grundlos wird ein Kind nicht aus seiner gewohnten Umgebung gerissen und umgepflanzt. Und es ist KEIN Grund, wenn einem Elternteil nach Jahren einfällt: "Hey, ich will mein Kind jetzt doch lieber wieder bei mir haben!". Wenn das Kind das nicht selbst wünscht dient es ja auch wiederum nur dem Elternwohl der Mutter. Triftige Gründe wären: schwere Alkohol- oder Drogensucht, Verwahrlosung und Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch, Erziehungsunfähigkeit des Vaters.

Was sie auch versuchen kann, wenn sie merkt, sie kommt mit dem ABR-Gedönse nicht voran ist ein erweiterter Umgang, klar. Auch damit solltet ihr zumindest mal rechnen. Also, mit dem Versuch, ob das dann gewährt wird, ist ne andere Geschichte. Vor Allem wenn sich das noch hinzieht wird ja auch das Kind befragt und könnte sich letztendlich dazu äußern.

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Ich dachte euch interessiert vielleicht wie es ausgegangen ist: das Aufenthaltsbestimmungsrecht bleibt bei meinem Partner. Die Kosten fur seinen Anwalt und die Hälfte der Gerichtskosten muss er zahlen.

Sie dagegen hat Anspruch auf Beihilfe und muss somit erstmal nix zahlen.

Ich könnte ausrasten vor Wut!!

SIE klagt!

ER gewinnt!

Und ER hat den seelischen Stress, musste Ängste durchstehen und nun muss zahlen. Er wollte keine Gerichtstermine! Er wollte einfach nur seinen Jungen in Ruhe groß ziehen. Das kostet schon genug.

In was für einem Rechtsstaat leben wir eigentlich? Wenn ich nicht so nah dran wäre an dem Fall würde ich es nicht glauben.

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Ach und vom Wechselmodel (Mutter wollte vor Gericht einen täglichen Wechsel) hat die Psychologin dringend abgeraten da der kleine dadurch noch mehr aufgewühlt wird.