Job in Elternzeit verloren- Wer zahlt danach?¿

Hallo zusammen,

steht ja schon oben..... Recht böde Situation grad für mich.

Kurze Zusammenfassung:
Von September 14 bis April 16 habe ich gearbeitet. Ich wurde dann schwanger und ging Ende April 16 in Mutterschutz und anschließend 1 Jahr Elternzeit.

Ausgemacht war, dass ich dann wieder komme und gerne weiterarbeiten will.

Mein Chef hat sich aber entschlossen, dass er mich nicht mehr will, weil ich einfach ein Kind bekommen habe.

Tja, ich kann nicht mal was dagegen tun. Der Vertrag war befristet (ist in der Forschung meistens so, wird aber immer verlängert nach 2 Jahren) und und läuft am 30.06.17 aus. Er möchte ihn also nicht verlängern.

Die Elternzeit wäre am 28.04.17 zu Ende. Habe noch viel Resturlaub, den ich dann bis Juni nehmen werde.

Mein Freund und ich wohnen noch nicht zusammen. D. h. ich bin mit 2 Kindern alleinerziehend.

So nun zu meiner Frage :

Ab wann muss ich mich spätestens beim Arbeitsamt melden?
Wo muss ich mich überhaupt melden?
Wer "zahlt " für mich nach dem Elterngeld bzw bekomme ich überhaupt etwas?

Einigen erscheinen die Fragen bestimmt dumm, aber ich war noch nicht arbeitslos nachdem ich nach dem Studium angefangen habe zu arbeiten und ich kenne mich überhaupt nicht aus.

Ich hab auf jeden Fall vor wieder zu arbeiten, nicht falsch verstehen, aber ich muss zuerst eine Betreuung für den kleinen finden, da ich den Krippenplatz wegen dem unverlängerten Arbeitsvertrag leider nicht bekommen habe. Und bewerben ohne Krippenplatz mit Baby im Arm ist etwas schwierig #zitter

War oder ist jemand in der gleichen Situation oder hat Tipps für mich oder kennt sich gut aus?

Wäre sehr dankbar!!!!!

Liebe Grüße

Minni

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In meiner letzten EZ ist mein Vertrag mittendrin ausgelaufen.
Ich habe mich 3 Monate vor dem Auslaufen tel. beim Arbeitsamt gemeldet, Die haben mich schonmal aufgenommen, aber richtig arbeitssuchend konnte ich mich erst am 1. Tag nach der EZ melden. Dazu war ich direkt drin.

Ich habe ALG1 bezogen bis ich was neues hatte. Voraussetzung dafür war, daß die Betreuung meines Kindes gesichert war (Krippe), so daß ich von heut auf morgen quasi einen Job hätte annehmen können. Außerdem wurde nur soviel bezahlt, wie die Betreuung war. Wir hatten einen Vollzeitplatz, also habe ich volles Alg bekommen. Hätte ich z.B. nur 20 Stunden Betreuung sicher stellen können, wäre Alg entsprechend gekürzt worden.

Das ist jetzt allerdings 5 Jahre her. Ich würde einfach mal da anrufen und mich erkundigen.

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Sobald du was schriftlich hast, am besten direkt dort melden. Je früher desto besser! Bei befristeten Arbeitsverträgen musst du dich sowieso, wenn klar ist dass nicht verlängert wird, 3 Monate vorher arbeitssuchend melden.

Nach dem Elterngeld gibts von staatlicher Seite erstmal nicht wirklich mehr irgendwas. In Bayern halt die Herdprämie, aber das sind auch nur 150 Euro und gibt es nur, wenn die Betreuung zuhause stattfindet und nicht wo anders. Bedeutet aber nicht das man nicht trotzdem arbeiten gehen kann.

Bei uns gibt es eine Elternberatungsstelle in München. Die können einem, wenn man einen Betreuungsplatz dringend benötigt, den auch beschaffen. Auch wenn das bedeutet, dass der im ungünstigsten Fall am anderen Ende der Stadt ist. Letztlich hat dein Kind ab dem 1. Geburtstag das gesetzliche Recht auf einen Betreuungsplatz, ungeachtet dessen, ob du gerade angestellt bist oder nicht. Entstehen dir Nachteile ohne Betreuung, muss die Stadt für die Kosten aufkommen. Geh mal zu deiner Gemeinde und frage dort bei entsprechender Stelle nach oder übers Jugendamt. Weil es ist logisch, dass man ohne sichere Betreuung auch nirgendwo angestellt wird. Denn diese Frage wird im Vorstellungsgespräch sicherlich fallen.

Ich habe jetzt auch bei meinem Arbeitgeber angefragt, um ab April, wenn das Elterngeld ab 21.03.17 eingestellt wird, auf 450 Eurobasis arbeiten gehen kann. Das gute ist, dass im Sicherheitsgewerbe immer Objekte vorhanden sind die 24 Stunden / 7 Tage die Woche abgedeckt werden müssen. Samstage sind da besonders unbeliebt bei der Belegschaft, weil es dafür keine Aufschläge gibt. Samstage wären mir aber genau recht. So wie es aussieht sollte es kein Problem sein 3x im Monat a 12 Stunden samstags arbeiten zu gehen, wenn ich Glück habe, ist ein Objekt dafür nicht mal 10 Minuten mit dem Auto entfernt von mir. Ohne zusätzliches Einkommen ab April würde es bei uns nämlich auch zappenduster aussehen! Ich wohn allerdings in München und da gibts Arbeit wie Sand am Meer. Ich kann halt nur dann arbeiten, wenn mein Mann zuhause ist.

Arbeitslosengeld 1 hast du allerdings nicht zu erwarten, auch wenn du direkt aus einer Anstellung geflogen bist wo du länger als ein Jahr angestellt warst. Das liegt einfach daran, dass um Arbeitslosengeld 1 beziehen zu können, muss man dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen und das tust du ohne Betreuung nicht.

Geh einfach mal zum Arbeitsamt und melde dich. Die können dich auch beraten, worauf du alles anspruch hättest, würdest du bis zum besagten Moment keine neue Stelle/Betreuung für dein Kind bekommen. Da gibt es mit Sicherheit noch Wohngeld dazu, weil du ja unter den Umständen höchstwahrscheinlich Hartz4 bekommen würdest. Geb dir zudem den Tipp. Such dir ersteinmal etwas auf 450 Euro-Basis zu Zeiten wo der Kindsvater die Betreuung übernehmen kann. Hintergrund ist nämlich der, aus dem Job (egal was für einer) bewirbt es sich leichter. Potentielle AG sehen Bewerbungen tendenziell lieber von Kandidaten die eine Anstellung haben.

Dazu kannst du dich auch über die Caritas und co beraten lassen was dir zusteht und wie du Hilfe bei dem Thema Betreuung bekommen kannst.

LG Küken mit Kuba

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Ich weiß nicht, was und wo du arbeitest, klingt aber etwas wie Uni. Falls du dort bist, musst du mal schauen, was in deinem Vertrag steht. Mach Wissenschaftszeitvertragsgesetzt Absatz ? hast du einen Rechtsanspruch auf eine Verlängerung für die Zeit, die du weg warst.
Ich musste nur einen formlosen Antrag stellen.

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Melde dich im Jobcenter. Möglichst zeitnah. Ich weiß ja nicht wie die Bearbeitungszeiten bei euch sind. Dort kannst du schon alle Formulare abholen und dich beraten lassen. Du weißt dann auch schon mal welche Unterlagen du brauchst. Das kann manchmal schon sehr umfangreich sein.
Solltest du noch woanders Anspruch haben, werden sie es auf jeden Fall prüfen lassen bzw dich beraten wo du hin musst. ALG I gibt's wirklich nur wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, dh einen Krippenplatz hast. Um den Unterhalt solltest du dich kümmern. Dein Partner muss was dazu steuern. Am besten in Höhe des derzeitigen Unterhaltsvorschusses.

Liebe Grüße

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Hallo,

bin bei der Agentur beschäftigt (naja zur Zeit in EZ)

Wie dir schon geschrieben wurde, musst du dich 3 Monate vorher bei der Agentur melden. Also innerhalb des Monats März! Grundsätzlich wird nur die rechtzeitige Meldung während der EZ registriert und du meldest dich nochmals nach der EZ. Wobei du überlegen solltest ob du nicht zwecks Gespräche, Formalitäten und Arbeitssuche direkt angibst, dass du dich schon Arbeitssuchend meldest. Dann kannst du dich in Ruhe um alles kümmern.

Aufgrund deiner Angaben solltest du Anspruch auf ALG 1 haben. Solltest, weil die Angaben ja mittels Arbeitsbescheinigungen überprüft werden. Beim Anspruch ist es wie mit Elterngeld. Die letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit werden berechnet. Ausgeblendet wird dabei die Elternzeit, somit ist nur das reine Gehalt vor und nach der EZ ausschlaggebend. Hier wären es 67% deines Nettoeinkommens (als Anhaltspunkt). Auf www.arbeitsagentur.de findest du einen Rechner, der in der Regel mit einer Abweichung von bis zu 50 € richtig rechnet.

Interessant für dich wäre vielleicht noch, dass das ALG 1 danach berechnet wird, wie du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst. Als Beispiel: Du hast vor der Arbeitslosigkeit 40 Stunden gearbeitet und dir stünden 800 € Arbeitslosengeld zu, jetzt kannst du nur noch 20 Stunden arbeiten, somit würden dir 400 € Arbeitslosengeld zu stehen.

Reicht das Arbeitslosengeld nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts, dann kannst du beim zuständigen Jobcenter Antrag auf ALG 2 stellen. Aber Achtung! Hier wird als Einkommen gegen den Bedarf gerechnet. Als Einkommen zählt dann ALG 1, Kindergeld und Unterhalt für deine Kinder (dein Partner ist ja den Kindern gegenüber zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet). Hier vielleicht auch rechtzeitig melden zwecks Beratung und Formalitäten. Gerade weil man da viele Unterlagen zu erbringen hat.

Ich hoffe ich habe jetzt alles erwähnt und verständlich. Wenn noch Fragen sind, frag ruhig. Kann aber hauptsächlich beim Thema ALG 1 helfen.

Ich hoffe du findest schnell was neues. Aus meiner Erfahrung ist der Beruf "wissenschaftliche Mitarbeiterin" (je nach Richtung und Region) sehr gefragt, aber leider sehr undankbar (was man bei dir ja auch erließt).

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Guten Morgen zusammen,

erstmal danke für eure vielen Antworten!!
Jetzt bin ich doch schonmal um einiges schlauer :-D

Also wird mein erster Gang jetzt zum Arbeitsamt sein.

Mein Gott, ich komme mir so blöd vor! Dabei habe ich so eine Wut auf meinen "Ex"- Chef.

Ich habe einen nicht- wissenschaftlichen Vertrag. Und ja, ich arbeite für die Uni.

Diese Verträge laufen im Gegensatz zu wissenschaftlichen Verträgen in der Elternzeit einfach weiter bzw aus. Ich sag ja, ich kann nichts dagegen tun. Leider!

Ich habe vorher brav Vollzeit gearbeitet.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann bekomme ich ja gar nichts an ALG 1, ohne Krippenplatz???!!!
Wenn ich den nicht habe, stehe ich ja dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung.

Heißt das dann wirklich Harz IV ???????!!!!!

Normalerweise wäre der kleine in die betriebskrippe gekommen. Da ich ja aber keinen Vertrag mehr bekommen habe, geht's nicht. Ich habe ihn natürlich auch in den "öffentlichen" Kitas schon angemeldet. Logischerweise werden die Plätze bei erst im September frei. Die Chance, dass jemand unterm Jahr kündigt sind sehr gering. Aber angemeldet ist er auf jeden Fall.

Wie ist es denn wenn er dann erst ab September einen Platz bekommt, habe ich dann praktisch bis dahin Harz und dann ALG 1???

Oh Mann #gruebel

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Oh das du ab 1.7. keinen Kita Platz hast, hab ich gar nicht gelesen. Dann müsstest du tatsächlich zum Jobcenter und ALG 2 beantragen.

Sofern du eine Betreuung hast, steht dir ALG 1 zu. Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, dass es eine Kita sein muss. Tagesmutter oder Verwandte können es auch sein. Du musst lediglich nachweisen, dass die Betreuung mindestens 15 Stunden pro Woche sicher gestellt ist. Erst, wenn du dich mindestens 15 Stunden pro Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen kannst, holst du im Sinne des ALG 1 als Arbeitslos und hast Anspruch auf ALG 1.

Dazu reicht es, wenn ein Verwandter zum Beispiel dir schriftlich bescheinigt, dass er hierfür bereit ist die Betreuung zu gewährleisten. Ob eine Bescheinigung in deinem Fall überhaupt angefordert wird, frag ich mich nur gerade. Denn grundsätzlich könnte man ja davon ausgehen, dass die Betreuung sichergestellt ist, denn du bist ja von Mai bis Ende Juni wieder arbeiten gewesen. Kommt dann aber auf den zuständigen Arbeitsvermittler an, wie der/die drauf ist.

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Ich kann dir deine Fragen zwar nicht beantworten, aber mein AG hat mir heute mitgeteilt, dass er mich auch nicht mehr möchte.

Da ich das schon geahnt habe, habe ich zum Glück eine neue Stelle ab Mai in Aussicht (EZ geht bis März).

Mein AG wird mir am 1. Tag wahrscheinlich kündigen (ist grade ein großes Hin und Her) und dann werde ich mich direkt arbeitslos melden und hoffentlich im Mai dann mit der neuen Stelle beginnen.

Mein AG konnte übrigens auch nicht darüber hinwegsehen, dass ich "einfach so " schwanger wurde.

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Hi,
dass ist ja echt dumm gelaufen. Leider kenne ich solche Chefs. Also wenn du einen Betreuungsplatz hast dann kannst/musst du doch drei Monate vor beginnender Arbeitslosigkeit beim JobCenter melden. Die erklären dann alles weitere. Stehst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung dann beantragst du ALG1 wenn nicht ALG2. Allerdings ist es bei uns so das man den kigaplatz verlueren kann wenn man innerhalb von drei Monaten keinen Arbeitsplatz hat. Einfach weil hier alles so voll ist.

LG und alles gute

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Mein Vertrag wurde auch nicht verlängert :/

das Arbeitsamt zahlt dann und muss den Zeitraum vor elternzeit zur Berechnung heran ziehen.

Am besten meldest du dich dort zeitnah.

Mein Arbeitsamt weiß schon Bescheid und ich soll am letzten Tag der elternzeit persönlich vorsprechen.

Viel Erfolg

Morqua mit Prinzessin 11 Monate