Integrierte Kindersitze u. 5 Jahresregel

Hallo,

mich würde interessieren, wie es sich mit den Kopfstützen bei fest im Auto integrierten Kindersitzen verhält. Wir fahren z. B. einen Seat Alhambra und nutzen hin und wieder auch den integr. Kindersitz, im Moment noch mit der extra Kopfstütze mit den Bügeln seitlich. Diese lässt sich jedoch nicht in der Höhe verstellen, so dass ich mich frage, ob man den Sitz auch mit der normalen Kopfstütze nutzen darf, sobald der Gurt vernünftig über der Schulter verläuft. Bei anderen Gruppe II/III Sitzen, darf man das Rückenteil ja theoretisch auch irgendwann abbauen.

Desweiteren frage ich mich, warum man einen Sitz nach fünf Jahren austauschen soll, die Gurtpeitschen oder Anschnallgurte etc. wechselt man ja auch nicht nach fünf Jahren?! Ist das reine Geldmacherei oder gibt es hierzu verlässliche Studien?

Vielen Dank!

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Hallo Blumella,

grundsätzlich ist es immer sicherer wenn eine Kind bis zum Ende der Kindersitzpflicht sowohl einen seitlichen Halt als auch den Schutz einer separaten Kopfstütze hat. Aus diesem Grund ist es bei den meisten Kindersitzen der Gruppe 2-3 mittlerweile nicht mehr üblich oder gar möglich, den Kindersitz als reine Sitzerhöhung zu nutzen, sondern nur komplett in Verbindung mit Rücken- und Kopfteil.
Wie der intergrierte Kindersitz im jeweiligen Alter bzw. bei zunehmender Kindergröße genutzt werden darf, sollte immer im Fahrzeughandbuch aufgeführt sein.

Was den Austausch eines Kindersitzes nach einem bestimmten Nutzungszeitraum angeht, so ist dies von Hersteller zu Hersteller verschieden. Manche geben eine Maximalnutzungsdauer an, andere, deren Kunststoff z.B. keine Weichmacher enthält, tun dies nicht. Es ist jedoch grundsätzlich ratsam einen Kindersitz nach ca. 10 Jahren auf Grund des allgemeinen technischen Fortschritts nicht mehr zu verwenden.

Viele Grüße

Ingo

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Vielen Dank!