Paritätische Doppelresidenz

Wechselmodell: Unser Kind hat zwei Zuhause

Immer mehr getrennt lebende Eltern möchten, dass ihr Kind gleich viel Zeit bei Mama und Papa verbringt. Und jetzt hat sogar der Bundesgerichtshof das Wechselmodell gestärkt. Lies hier über die Vorteile und Nachteile des wöchentlichen Wechsels für Kinder und Eltern.

Autor: Gabriele Möller

Immer mehr Kinder mit zwei Lebensmittelpunkten

Wechselmodell Artikel
Foto: © Colourbox

"Mein Ex-Freund und ich praktizieren bei unserer einjährigen Tochter das 'Wechselmodell'. Wir haben einen wöchentlichen Rhythmus, und ich bin damit bisher zufrieden. Er ist ein sehr guter Vater, auch wenn wir immer wieder unsere Streitigkeiten haben", berichtet eine Mutter. "Wir haben das Gefühl, dass unsere Kleine diese Lösung gut wegsteckt. Klar ist die erste Nacht nach dem Wechseln immer etwas stressig, aber sie ist ja noch sehr jung. Wir wohnen nur 500 Meter auseinander, was das Ganze enorm erleichtert, weil sie dann später ihre sozialen Kontakte sowohl bei Daddy als auch bei mir leben kann." Finanziell klappe es auch gut. "Das  Kindergeld wird halbiert, der Unterhalt gegeneinander aufgerechnet, so wurde es vor Gericht vereinbart."

Laut des 7. Familienberichts des Bundesfamilienministeriums macht schon etwa jedes fünfte Kind in den alten und jedes dritte in den neuen Bundesländern Erfahrungen mit dem Wohnen in zwei Haushalten. Diese Lösung wird oft als Wechselmodell bezeichnet, doch viele Fachleute verwenden lieber den Begriff der "Paritätischen Doppelresidenz". Dieser bedeutet "die anteilig annähernd gleichwertige, abwechselnde Beherbergung und Betreuung von Kindern durch ihre getrennt lebenden Eltern", definiert es Angela Hoffmeyer vom Bundesvorstand Väteraufbruch für Kinder e.V.

Vorteile für Kinder und Eltern

Zwar halten einige Wissenschaftler das Modell für nachteilig, weil dem Kind zu viel Unruhe zugemutet und zu wenig Kontinuität geboten werde. Doch kommt eine große schwedische Studie mit mehr als 17.000 betroffenen Kindern 2012 zu anderen Ergebnissen. Den 'Pendel-Kindern' gehe es deutlich besser als jenen, die nach einer Scheidung bei nur einem Elternteil wohnen. „Für Kinder dieses Alters ist grundsätzlich der Alltagskontakt zu beiden Eltern wichtig, unabhängig davon, ob die Eltern zusammen wohnen oder nicht“, fasst die klinische Psychologin Dr. med. Malin Bergström zusammen. Auch der Schweizer Kinderarzt und Autor Prof. Remo H. Largo ("Glückliche Scheidungskinder") findet, dass die klassische Regelung, in der der Vater sein Kind alle vierzehn Tage sieht, Kindern nicht gerecht werde. Zwei gleichwertige Zuhause seien zwar eine Mehrbelastung. Doch entscheidender sei die Sicherheit, die dem Kind dort jeweils geboten werde und auch, "wie wohl sich die Kinder an den beiden Orten fühlen."

Die paritätische Doppelresidenz sei zudem die konsequente Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mütter und Väter, aber auch der gemeinsamen elterlichen Verantwortung auf Augenhöhe, so Angela Hoffmeyer. "Eine Eltern-Kind-Entfremdung wird ebenso verhindert, wie die viel beklagte Mehrfachbelastung der Alleinerziehenden - in der Regel Mütter."

Während bisher die Ansicht vertreten wurde, dass wegen der nötigen Kooperationsbereitschaft beider Eltern kein Elternteil zur Vereinbarung des Wechselmodells gezwungen werden kann, kamen Richter des Bundesgerichtshofes in einem Grundsatzurteil Anfang 2017 zu dem Beschluss, dass das Wechselmodell unter Umständen auch gegen den Willen des Ex-Partners angeordnet werden kann (BGH, Az.: XII ZB 601/15) . Damit werden vor allem die Rechte der Väter gestärkt. Allerdings sollen sich die Familiengerichte weiterhin vor allem am Wohl des Kindes orientieren und das Wechselmodell nur dann anordnen, wenn es am besten dem Wohl des Kindes entspricht.

Kinderfreundlich: das Nestmodell

Eine besonders sanfte Form der paritätischen Betreuung ist das "Nestmodell". Dabei bleiben die Kinder im selben Haushalt, und es sind die Eltern, die wechseln. "Mein geschiedener Mann wohnt mit den Kindern in unserer früheren Wohnung. Er macht morgens Frühstück, die Kinder gehen dann zur Schule und er zur Arbeit. Ich selbst wohne bei meinem neuen Partner. Morgens bin ich berufstätig, danach fahre ich zur Wohnung meines Mannes und koche Mittagessen. Wenn die Kinder (9 und 11) aus der Schule kommen, essen wir zusammen, sie machen Hausaufgaben, gehen zu ihren Verabredungen und Hobbys", berichtet Irina Homeyer*. "Am Spätnachmittag kommt mein Mann nach Hause. Er macht Abendessen und bringt später die Kinder ins Bett. Äußerlich hat sich also fast nichts geändert, und die Kinder stecken die Trennung viel besser weg als befürchtet."

Wie oft sollten Eltern sich abwechseln?

Wird das paritätische Modell in zwei Haushalten gelebt, steht sie immer im Raum: die Frage nach Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte. Hier sind sich die Fachleute nicht einig und die Eltern handhaben es sowieso sehr unterschiedlich. "Ich bin ein Fan von kurzen Intervallen alle zwei Tage, mein Ex-Mann eher nicht. Ich finde, die kurzen Intervalle kommen einer normalen Familiensituation am nächsten - da ist es ja auch so, dass man sich im Alltag mit dem Kümmern abwechselt", findet eine Mutter. Wollen Eltern von Anfang an die paritätische Lösung, sollten sie sich bei jüngeren Kindern häufiger abwechseln, weil Babys und Kleinkinder ein kurzes Gedächtnis haben. So sind für sie Mutter und Vater im Alltag spürbar und präsent.

Fließender Übergang möglich

Da sehr kleine Kinder aber andererseits auch Gleichförmigkeit und Bindungssicherheit mögen, können Eltern überlegen, ob sie das paritätische Modell nicht verschieben und zunächst mit häufigen Besuchen arbeiten. Familientherapeut Wolfgang Jaede ("Was Scheidungskindern Schutz gibt") empfiehlt bei Kindern bis etwa 18 Monaten kurze, aber häufigere Besuchskontakte mehrmals pro Woche, ohne dass das Kind die Wohnung wechsele. Dabei könne das Kind Stimme oder Gesicht des anderen Elternteils wiedererkennen und die Bindung bleibe bestehen.

Später können Eltern einen fließenden Übergang finden zu einer hälftigen Betreuung, indem erste Aufenthalte beim anderen Elternteil zeitlich gesteigert werden. "Mit zunehmender Bindungssicherheit und bei einem konfliktfreien Verhältnis der Eltern zueinander sind einzelne Übernachtungen oder Aufenthalte von einigen Tagen Dauer denkbar", so Jaede über Kinder zwischen eineinhalb und drei Jahren. Wie das Paar im Eingangsbeispiel machen manche Eltern aber auch mit einem Wechsel schon bei kleinen Kindern gute Erfahrungen. Es kommt also letztlich auf das Kind und seine individuellen Bedürfnisse an. 

Ohne Gesprächsbereitschaft geht es nicht

Es wird deutlich: Die paritätische Lösung braucht eine einigermaßen funktionierende Kommunikation zwischen den getrennt Lebenden. So müssen auch Absprachen möglich sein, wenn ein Elternteil verhindert ist oder das Kind krank wird. "Wenn es Verschiebungen wegen unserer Jobs gibt, weichen wir auch mal vom üblichen Rhythmus ab. Damit es dadurch nicht ungerecht wird, machen wir danach immer einen genauen neuen Monatsplan als Excel-Datei", schmunzelt eine Mutter. Beim paritätischen Modell müssen Eltern aber nicht exakt auf eine gleichlange Betreuungszeit kommen. Alles von hälftiger bis zur ein oder zwei Drittel-Betreuung ist üblich.

Bei der "Doppelresidenz" dürfen beide Elternteile aber auch nicht zu weit entfernt leben. Nur so kann ein Kind problemlos zur Kita oder Schule gelangen und nachmittags Hobbys und Freundschaften pflegen.

Wenn es doch nicht funktioniert

"Mein Sohn ist fünf, wir praktizieren seit zwei Jahren das Wechselmodell. Mein geschiedener Mann wollte die Betreuungszeit zwischen uns genau aufteilen. Aber ich möchte meinen Sohn gern mehr haben, denn ich vermisse ihn immer so sehr. Ich finde außerdem, dass ein Kind ein Gefühl von Zuhause haben muss. Aber dafür braucht es ein zeitliches Schwergewicht in einem Haushalt ", sagt eine Forums-Userin, die die Entscheidung für das paritätische Modell bereut. Eine andere klagt: "Ich habe mich aus Liebe zu meinem Kind und vielleicht auch aus Unwissenheit und falscher Scham zum Wechselmodell drängen lassen. Ich finde es schlimm, eine Woche auf mein Kind verzichten zu müssen, und immer mit anzusehen, wie traurig meine Tochter beim Abschied ist. Mein Mann will aber nichts ändern, und ich bekomme beim Jugendamt und Gericht kein Verständnis."

Manchmal sind es auch die Väter, die feststellen, dass ihnen die Übernahme der Hälfte der Betreuungszeit viele Kompromisse abverlangt. Bedenkt man, dass Väter laut Statistik täglich nur 20 Minuten Zeit für ihre Kinder haben, müssen viele hier nach der Trennung zeitlich sehr aufstocken: Die Kinder wollen sich mit Freunden treffen, sind in Sportvereinen oder Musikschulen, müssen hingebracht und abgeholt werden. Sie brauchen Hilfe bei den Hausaufgaben oder müssen zum Arzt, weil sie krank sind.

Nachträgliche Änderung ist möglich

Zum Wechselmodell gibt es im deutschsprachigen Raum keine feste gesetzliche Regelung. Wo sich das Kind aufhält (wohnt), wird durch die Aufenthaltsbestimmung der Eltern geregelt. Die Eltern können den Aufenthaltsort (Wohnort) ihres Kindes dabei später auch neu festlegen. Doch wenn einer von Beiden das nicht möchte, geht dies nur per Gerichtsbeschluss. Hierzu aber muss nachgewiesen werden, dass die bisherige Wohnortlösung nicht dem Kindeswohl entspricht. 2010 entschied das Oberlandesgerichts Koblenz einen Fall, bei dem eine Mutter gegen den Willen des Vaters das Wechselmodell beenden wollte. Das OLG entschied, dass die Kinder fortan schwerpunktmäßig bei der Mutter leben. Begründung: Das paritätische Modell setze eine große Kooperationsbereitschaft der Eltern voraus, die in diesem Fall nicht gegeben sei. Ein hohes Konfliktpotential aber schade dem Kindeswohl (Aktenzeichen 11 UF 251/09).

Die finanzielle Last gerecht verteilen

Schließen die Eltern bei der paritätischen Doppelresidenz des Kindes keine finanzielle Vereinbarung ab, weil sie sich uneins sind, muss das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die anteilige Höhe der sog. Barunterhaltspflicht beider Eltern (je nach Vermögens- und Einkommensverhältnissen) bestimmen. Der geleistete Naturalunterhalt (Essen, Kleidung, Schulausstattung usw.) kann  dabei berücksichtigt werden (Infos s. Serviceteil).

*Name geändert

Service: