Frauenärzte raten

Bei Kinderwunsch Rötelnschutz überprüfen

Erkrankt eine werdende Mutter an Röteln, kann dies besonders in der Frühschwangerschaft schwerwiegende Auswirkungen auf das ungeborene Kind haben. Frauen mit Kinderwunsch sollten deshalb schon vor einer Schwangerschaft ihren Impfstatus überprüfen lassen.

Autor: Frauenärzte im Netz
Junge Frau Impfung
Foto: © panthermedia.net/ Erwin Wodicka

Frauen, die sich in ihrer fruchtbaren Lebensphase befinden, sollten sich gegen Röteln immunisieren lassen, um eine Infektion während einer möglichen Schwangerschaft zu vermeiden. „Bei zeugungsfähigen Frauen und insbesondere bei Frauen mit Kinderwunsch ist ein ausreichender Rötelnschutz wichtig, denn das Rötelnvirus kann über die Plazenta in den Blutkreislauf des Ungeborenen gelangen und das Kind schädigen“, rät Dr. Michael Wojcinski, Sprecher der „Arbeitsgemeinschaft Impfen“ des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) in München. Ungeimpfte Frauen und Frauen mit unklarem Impfstatus sollten sich daher zweimal impfen lassen. Frauen, die sich im gebärfähigen Alter befinden und bereits einmal geimpft wurden, sollten eine zweite Impfung nachholen. Diese Empfehlung gilt auch für Frauen, die sich auf eine (überstandene) Röteln-Infektion haben testen lassen und bei denen dieser Test positiv ausfiel. So lauten auch die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Die Impfung sollte dabei mit dem MMR-Kombinationsimpfstoff durchgeführt werden, der zusätzlich gegen die Erreger von Masern und Mumps gerichtet ist.

Bei einer Röteln-Infektion in der Schwangerschaft können die Organe des Kindes unter Umständen durch das Virus so stark geschädigt werden, so dass es mit schweren Behinderungen geboren wird. Je früher eine Rötelninfektion auftritt, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich schwere Fehlbildungen entwickeln. „Durch eine vollständige Impfung im Vorfeld einer Schwangerschaft können diese Risiken vermieden werden. Frauen sollten daher ihren Impfpass zum Frauenarzt mitnehmen, damit dieser den Impfstatus beurteilen kann und gegebenenfalls Impfungen planen und durchführen kann“, ergänzt der Experte für Infektionserkrankungen.

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