Vermögensbildung

Geld anlegen für den Nachwuchs

Viele Eltern denken schon bei der Geburt ihres Kindes darüber nach, wie sie später für seine Ausbildung aufkommen können. Wir haben bei der Verbraucherzentrale nachgefragt, welche sicheren Möglichkeiten der Vermögensbildung es gibt.

Autor: Andrea Lützenkirchen

Gute Ausbildung und ein Führerschein

Familie Geld anlegen
Foto: © iStockphoto.com, kzenon

Viele Eltern denken schon bei der Geburt ihres Kindes darüber nach, wie sie später für seine Ausbildung aufkommen können. Wir haben bei der Verbraucherzentrale NRW nachgefragt, welche sicheren Möglichkeiten der Vermögensbildung es gibt.

Studieren ist teuer. Zwölf Semester Studium an der Uni – da kommen für Wohnen, Essen, Mobilität usw. schnell 50 000 Euro zusammen. Hochschulgebühren, die möglicherweise in den nächsten Jahren auf die Studenten und ihre Eltern zukommen, sind da gar nicht mit eingerechnet. Aber auch die Berufsausbildung, der Führerschein oder der Start in die Selbstständigkeit wollen finanziert werden. So denken viele Eltern darüber nach, wie sie sich und ihren Sprösslingen den Weg in den Beruf von finanzieller Seite her ebnen können. Die Wege zu einem kleinen oder größeren Kapital, das den Kindern bei Ausbildungsbeginn zur Verfügung steht, sind vielfältig. Ein Klassiker, aber nicht unbedingt die empfehlenswerteste Lösung, ist die von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angebotene Ausbildungsversicherung.

Ausbildungsversicherung

Ob sie nun Teddy-Versicherung oder Biene-Maja-Schutzbrief heißt, die Ausbildungsversicherung kombiniert eine Kapitallebensversicherung inklusive Todesfallschutz mit einer Geldsparanlage. Dabei schließt ein Verwandter die Lebensversicherung zu einem festen Termin ab - meist der 18. Geburtstag des Kindes. Der monatliche Beitrag kann 25, 50 oder 100 Euro umfassen. Stirbt die Beitragszahlerin - zum Beispiel die Tante oder die Oma - vor diesem Zeitpunkt, läuft der Vertrag beitragsfrei weiter. Zum vorher vereinbarten Termin werden die Erträge dann ausgezahlt. „Neben diesem Vorteil haben Ausbildungsversicherungen eine Menge Nachteile“, so die Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, Elke Weidenbach. Damit die Versicherungsnehmer keine Kapitalertragssteuer abführen müssen, sollte die Laufzeit des Vertrags mindestens zwölf Jahre betragen. Die Verzinsung ist dabei recht gering, die Rendite beläuft sich zum Teil auf unter 2 Prozent und das angesparte Geld ist für lange Zeit nicht verfügbar. Hinzu kommen hohe Abschluss- und Verwaltungskosten.

Problem vorzeitige Kündigung

Darüber hinaus ist der finanzielle Verlust bei vorzeitiger Vertragskündigung - zum Beispiel weil der Beitragszahler arbeitslos geworden ist und den Versicherungsbeitrag nicht mehr zahlen kann - enorm. Denn kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag, muss die Versicherung zurück gekauft werden. Dennoch: "50 Prozent der Verträge über eine Ausbildungsversicherung werden vorzeitig gekündigt. Nur wer sich wirklich sicher ist, die gesamte Vertragslaufzeit durchhalten zu können, sollte eine Ausbildungsversicherung abschließen", rät die Versicherungsexpertin.

Banksparpläne, Tagesgeldkonten, Schatzbriefe

Banksparpläne

Die meisten Banken bieten Sparpläne als Geldanlage für Kinder an. Ausgabeaufschläge sowie Depot- und Verwaltungsgebühren entfallen dabei. Banksparpläne sind sehr bequem, doch die Rendite ist meist bescheiden. Häufig kann man nicht oder nur mit massiven Verlusten aussteigen und man tut gut daran, sich vorher gründlich über das Angebot zu informieren. Die meisten Banken bieten keine Garantie auf eine feste Rendite. Banken, die ihre Verzinsung garantieren, verlangen von ihren Kunden eine lange Vertragsbindung.

Aktienfonds

Risikofreudige Eltern oder Großeltern können mit Aktienfonds für die Zukunft ihrer Kinder und Enkel vorsorgen. Hier ist allerdings das Risiko groß, dass das Kapital zusammenschmilzt, wenn die Börse in eine Tiefphase kommt. Deshalb sollte das angesparte Geld - einige Jahre bevor es gebraucht wird - in sichere Wertpapiere übertragen werden.

"Geldanlage selber stricken"

Thomas Bieler von der NRW Verbraucherzentrale rät Eltern oder Großeltern, die für die Zukunft ihrer Kinder und Enkelkinder vorsorgen wollen, „sich ihre Geldanlage selber zu stricken“. Er empfiehlt den Abschluss eines einfachen Tagesgeldkontos bei einer preiswerten Direktbank. Bei einem Tagesgeldkonto handelt es sich um ein normales Konto ohne Zahlungsverkehr. Per Dauerauftrag wird genau der Betrag überwiesen, der möglich ist und je nach dem, was im Portemonnaie ist, angepasst werden kann. Die Verzinsung ist gering, doch kann jederzeit auf das Guthaben zugegriffen werden. Ist nach einigen Jahren ein größerer Betrag zusammengekommen, kann man sich nach einer ertragreicheren Anlagemöglichkeit umsehen. Eine sichere Anlageform sind nach wie vor Bundeswertpapiere wie zum Beispiel die Bundesschatzbriefe.

Bundesschatzbriefe

Der große Vorteil dieser Form der Geldanlage liegt darin, dass der Anleger den Zinssatz erhält, der ihm beim Kauf der Wertpapiere garantiert wurde – egal wie sich die Zinsen am Markt entwickeln. Während in den ersten Jahren der Zinssatz relativ gering ist, fällt die Verzinsung in den letzten Jahren recht ansehnlich aus. Die Verwaltung der Wertpapiere bei der Bundesschuldenverwaltung ist kostenlos.
Bundesschatzbriefe gibt es in zwei Varianten:Typ A läuft über sechs Jahre und schüttet die Zinsen jährlich aus. Beim Bundesschatzbrief Typ B beträgt die Laufzeit sieben Jahre. Die Zinsen werden hier nicht jährlich ausgezahlt, sondern gesammelt und erneut angelegt. So wird bei dieser Form des Bundesschatzbriefes der Zinseszins genutzt und der Ertrag gesteigert. Die Papiere können nach einem Jahr ohne Verlust verkauft werden.

Risikolebensversicherung

Um seine Kinder daneben für den Fall des Todes des Familienernährers oder der Ernährerin abzusichern, ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung empfehlenswert. Im Gegensatz zur Kapital-Lebensversicherung ist die Risikolebensversicherung relativ preiswert schon für 20 Euro im Monat zu haben, da eine Rente nur ausgezahlt wird, wenn der Versicherte stirbt. Die Laufzeit des Vertrages sollte mindestens bis zum 20. Lebensjahr des jüngsten Kindes vereinbart werden.

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