Ohne Betreuung

Kita-Streik: Dürfen Eltern zu Hause bleiben?

Wenn die Kitas bestreikt werden, stehen berufstätige Eltern vor einem Problem. Ärgern hilft nichts! Wir informieren, welche Rechte Eltern haben, wenn die Kita zu ist.

Autor: Martina Schneider
Kita-Streik
Foto: © Colourbox

Wann muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

So früh wie möglich. So bald du weißt, dass sich kein Verwandter oder Bekannter um dein Kind kümmern kann, solltest du dein Betreuungsproblem mit deinem Vorgesetzten besprechen. Nur wenn er darüber informiert ist, darfst du bei der Arbeit fehlen. Fehlst du unentschuldigt, kann das ein Grund für eine Abmahnung oder Kündigung sein.

Darf ich zur Betreuung meines Kindes zu Hause bleiben?

Nicht bei einem Streik mit Ankündigung: Berufstätige Eltern müssen sich vorab nach Kräften um eine alternative Betreuung ihres Kindes bemühen. Können die Großeltern aufpassen, kann man sich mit anderen Eltern aus dem Kindergarten absprechen? In manchen Städten und Gemeinden werden auch Notfallbetreuungen angeboten, allerdings organisieren die Kommunen diese oft nur für Härtefälle. Manchmal werden auch Kita-Räume zur Verfügung gestellt, in denen Eltern in Eigenregie eine Gruppe von Kindern betreuen können.

Findest du keine Alternative zur Kita-Betreuung, kann niemand von dir verlangen, dein Kind unbeaufsichtigt zu lassen: du hast nicht nur eine Arbeits- sondern auch eine Aufsichtspflicht. Mit einer Kündigung oder Abmahnung musst du deshalb nicht rechnen, wenn du deinen Arbeitgeber rechtzeitig informiert hast – das wäre nicht rechtmäßig.

Bekomme ich weiterhin meinen Lohn?

Eine bezahlte Freistellung von der Arbeit wird nur gewährt, wenn ein Ereignis unvorhergesehen passiert und unverschuldet eintritt, so steht es in Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Bei einem kurzfristigen Streik, der am Freitag für Montag ausgerufen wird, träfe das zu. Werden die Eltern frühzeitig über die Schließungen informiert, gilt dies nicht. Wird dennoch eine bezahlte Freistellung gewährt, dann wahrscheinlich nur für etwa ein bis höchstens drei Tage. Je nachdem, wie du dich mit deinem Arbeitgeber einigst, müsstest du darüber hinaus Urlaub nehmen.

Kann ich mein Kind mit zur Arbeit nehmen?

Das kann dein Arbeitgeber erlauben, muss er aber nicht. Ein Verbot hat meist vor allem versicherungsrechtliche Gründe. Am unproblematischsten ist es, wenn dein Arbeitgeber ein Eltern-Kind-Zimmer eingerichtet hat, Home Office ermöglicht oder flexible Arbeitszeiten gestattet: So kannst du dich mit deinem Partner oder anderen Eltern in der Betreuung abwechseln.