Gesetzentwurf beschlossen

Kindergelderhöhung: Mehr Geld für Familien

Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag und der Unterhaltsvorschuss: All diese Leistungen sollen erhöht werden. Das Bundeskabinett hat gestern, am 25. März 2015, einen Gesetzentwurf beschlossen, der Familien zukünftig finanziell besser stellen soll.

Kindergelderhöhung: Mehr Geld für Familien

Familie 2015 Artikel
Foto: © mauritius images/ bananastock

Gute Nachrichten für Familien. Die Bundesregierung hat einen Gesetztesentwurf verabschiedet, der Familien in den nächsten zwei Jahren in vielen Punkten finanziell besser stellen soll. Hier die wichtigsten Punkte, die der neue Gesetzesentwurf umfasst.

 

Kindergelderhöhung und Kinderfreibeträge

  • Der steuerliche Kinderfreibetrag soll zum 1. Januar 2015 von 4.368 Euro auf 4.512 Euro steigen. Eine weitere Erhöhung soll dann zum 1. Januar 2016 von 4.512 Euro auf 4.608 Euro erfolgen. Damit 
  • Da sich der Kinderfreibetrag nicht auf alle Familien auswirkt (das hängt vom Einkommen ab), soll das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 und 2016 angehoben werden. Damit wird die finanzielle Unterstützung gerecht auf alle Familien weitergegeben. Das Kindergeld soll deshalb in diesem Jahr um 4 Euro monatlich und 2016 um weitere 2 Euro monatlich steigen. Das monatliche Kindergeld soll damit ab 2015 für erste und zweite Kinder jeweils 188 Euro, für dritte Kinder 194 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 219 Euro betragen. 
  • Der Kinderzuschlag soll um 20 Euro auf 160 Euro monatlich ab dem 1. Juli 2016 angehoben werden
  • Der steuerliche Grundfreibetrag soll zur Erfüllung verfassungsrechtlicher Vorgaben in diesem Jahr von 8.354 Euro auf 8.472 Euro erhöht werden. Eine weitere Erhöhung soll 2016 von 8.472 Euro auf 8.652 Euro erfolgen.
  • Auch der Unterhaltsvorschuss, den Alleinerziehende bekommen, wenn der Ex-Partner den Unterhalt nicht bezahlt, wird mit dem geplanten Gesetz angehoben. Für 2015 erhöhen sich die monatlichen Sätze wie folgt:  
    *  für Kinder von bis zu 5 Jahren von 133 auf 140 Euro (2016: 145 Euro)
    *  für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 180 auf 188 Euro (2016: 194 Euro)
Alleinerziehende müssen auf steuerliche Entlastung warten

Eine steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden ist zwar geplant, aber nicht im Gesetzesentwurf enthalten. Familienministerin Manuela Schwesig zeigt sich jedoch zuversichtlich, dass das in weiteren Verhandlungen erreicht werden kann. (mm)

Quelle: http://www.bmfsfj.de/