Altersvorsorge

Riester-Rente: Was bringt sie Müttern?

Eine mit staatlichen Zulagen gut geförderte Möglichkeit der private Altersvorsorge ist die Riester-Rente. Was bringt sie für Mütter und wie kommt man an die staatlichen Zuschüsse?

Autor: Petra Fleckenstein

Schlechtes Rentenniveau für Mütter

Frau am Tisch rechnen
Foto: © iStockphoto.com/ snapphoto

Besonders für Mütter ist die private Altersvorsorge ein dringliches Thema. Denn wegen des für die Kindererziehung häufig unterbrochenen Arbeitslebens liegt die durchschnittliche Rente von Frauen hierzulande unter 500 €. Bei drei Viertel der 30- bis 59-jährigen Frauen wird das Einkommen im Alter nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken, so das Ergebnis einer Untersuchung, die im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge in Köln erstellt wurde. Seit Januar 2002 ist das Altersvermögensgesetz in Kraft – die so genannte Riester-Rente. Eine Chance für Familien und da besonders für Mütter, sich fürs Alter besser abzusichern?

Zunächst einmal: Hintergrund der Rentenreform war die Absenkung des Rentenniveaus bis zum Jahr 2030 von 70 auf 68 Prozent. Das heißt: Wer künftig in Rente geht, erhält vom Staat weniger Geld. Um diese Verschlechterung der Altersvorsorge auszugleichen, soll der Bürger eine zusätzliche private Vorsorge abschließen – und erhält dafür Zuschüsse vom Staat. Die Riesterrente reicht also keinesfalls aus, um die Nachteile auszugleichen, die meist Frauen bei der Rente dadurch erleiden, dass sie häufig wegen der Kinder aufhören zu arbeiten oder nur noch Teilzeit tätig sind.

Was die Riester-Rente bringt

Zunächst bringt sie gewissenhaften Frauen und Männern, die für ihr Alter vorsorgen möchten, eine Menge Arbeit. Denn das ganze Paket ist nicht gerade unkompliziert. Und es gilt, sich gründlich zu informieren. Vereinfacht lässt sich sagen: Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung setzt die Regierung künftig auf eine zweite Säule: private Altersvorsorge. Die ist allerdings weiterhin freiwillig.

Die private Eigenvorsorge wird jedoch staatlich gefördert. Wer ein Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres (und in den Folgejahren dann zwei Prozent, drei Prozent und vier Prozent) für die zusätzliche Eigenvorsorge einzahlt, erhält die maximale Förderung. Wie hoch die sein kann, zeigen die folgenden Tabellen:

Zeitraum Maximale jährliche Grundzulage
2002 bis 2003
38 €
2004 bis 2005 76 €
2006 bis 2007 114 €
ab 2008 154 €

Bei Verheirateten verdoppelt sich die Grundzulage und für jedes Kind mit Anspruch auf Kindergeld gibt es eine weitere Zulage:

Zeitraum Maximale jährliche Kinderzulage
2002 bis 2003
46€
2004 bis 2005 92 €
2006 bis 2007 138 €
ab 2008 185 €

Wichtig: Die Einzahlungssumme in die private Rentenversicherung setzt sich aus der staatlichen Zulage plus einem Eigenanteil zusammen.

Ein Beispiel: Wir befinden uns im Jahr 2008 – also der vierten Stufe der Riester-Förderung. Eine allein stehende Mutter mit einem Kind hat im vergangenen Jahr 20.000 € verdient. In ihre private Vorsorge möchte sie eine Summe einzahlen, die vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens entspricht, das sind bei ihr 800 €. Ihre Grundzulage beträgt 154 € und ihre Kinderzulage je Kind 185 €, macht insgesamt 339 € an Zuschüssen. Um auf die angestrebten 800 € zu kommen, muss sie noch einen Eigenbeitrag von jährlich 461 € aufbringen. Ihre zusätzliche Rente ab 60 Jahren wird bei einer Ansparzeit von 30 Jahren etwa 375 € monatlich betragen. (Quelle: BMA)

Mütter nur förderwürdig, wenn auch der Ehemann vorsorgt

In den Genuss der staatlichen Zuschüsse kommen alle, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind und deren Ehegatten. Im Klartext heißt das:

  • Auch eine Mutter, die wegen ihrer Kinder zur Zeit nicht berufstätig ist, erhält die staatliche Förderung. Voraussetzung ist, dass sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließt, ihr Mann rentenversicherungspflichtig ist und seinen Mindestbeitrag in die private (oder betriebliche) Altersvorsorge einzahlt. Zudem fließen die Kinderzulagen automatisch auf den Vorsorgevertrag der Mutter, wenn dies nicht ausdrücklich anders festgelegt wurde. Da für jedes Kind eine Zulage gezahlt wird, erhöht sich mit jedem weiteren Kind die staatliche Förderquote.
  • Aber: Sind die Kinder weniger als drei Jahre alt, gilt die Mutter selbst als rentenversicherungspflichtig, da der Staat in dieser Zeit für sie die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. In dieser Zeit kann die Mutter die staatliche Förderung auch dann erhalten, wenn ihr Mann nicht rentenversichert ist. Allerdings muss sie dann auch einen Mindesteigenbeitrag auf ihren Vorsorgevertrag einzahlen.
  • Und noch etwas: Schließt der berufstätige Mann keinen eigenen privaten Vorsorgevertrag ab und die Kinder sind bereits älter als drei Jahre, erhält auch die Ehefrau keine staatliche Förderung. Wie dies in puncto Aufwertung der mütterlichen Tätigkeit zu beurteilen ist, sei dahingestellt. Um förderungswürdig zu werden, muss die Frau zumindest einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen und auf ihre Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Nur dann kann sie die staatlichen Zulagen der Riester-Rente erhalten.

Kleine Schritte zur Verbesserung

Mit der staatlichen Förderung der privaten Vorsorge sind am 1. Januar 2002 weitere kleine Verbesserungen für Mütter in Kraft getreten:

  • Nach der Erziehungspause steigen viele Mütter wieder in den Beruf ein, arbeiten allerdings häufig nur Teilzeit und verdienen dadurch weniger. Während der Kinderberücksichtigungszeiten – so nennt man die ersten zehn Lebensjahre des Kindes – werden die so genannten Rentenanwartschaften künftig aufgewertet. Das heißt: Wenn eine Mutter nach dem vierten Lebensjahr ihres Kindes wieder arbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient, werden ihre Rentenbeiträge in dieser Zeit um 50 Prozent auf maximal 100 Prozent des Durchschnittseinkommens (dies liegt zur Zeit bei 2.376,50 Euro) aufgewertet.
  • Die ersten drei Lebensjahre des Kindes gelten bei allen Kindern, die nach 1991 geboren wurden, als Kindererziehungszeiten - vorher war es nur ein Jahr. In diesem Zeitraum zahlt der Bund die Beiträge der Mutter in die Rentenversicherung ein.
  • Günstig für den Rentenanspruch ist es auch, wenn Mütter während der Kindererziehungszeit weiter arbeiten. Denn die Entgeltpunkte aus der Kindererziehung und aus der Beschäftigung werden dann addiert und auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben.
  • Auch nicht erwerbstätige Mütter erhalten ein kleines Zuckerbrot, wenn sie zwei oder mehr Kinder unter zehn Jahren gleichzeitig erziehen und deshalb nicht arbeiten. Für drei Jahre dieser Mehrfacherziehung erhalten sie eine Gutschrift auf dem Rentenkonto, als wären sie ein Jahr mit durchschnittlichem Einkommen berufstätig gewesen.
  • Auch im Rahmen der Witwenrente soll es künftig einen Kinderbonus geben, so dass die Witwenrente nicht mehr rein vom Verdienst des Mannes abgeleitet wird.

Die Qual der Wahl

Bei der Auswahl der Anlageform hat der einzelne nun die Qual der Wahl. Ob Rentenversicherungen oder Fonds- und Banksparpläne: Förderungswürdig sind die Anlageformen, die ein Zertifikat vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen erhalten haben. Die Verträge mit Auszeichnung sind zu erkennen an der amtlichen Prüfnummer und dem Zusatz: "Der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen von § 10a des Einkommensteuergesetzes förderfähig." Das Zertifikat ist jedoch keine Qualitätsgarantie. Es besagt nur, dass die Produkte die gesetzlichen Auflagen erfüllen und

  • gewährleisten, dass die Leistungen erst mit Beginn der Altersrente oder ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden,
  • lebenslange Leistungen etwa in Form einer Leibrente garantieren,
  • zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die selbst eingezahlten Beiträge garantiert sind.

Das angesparte Kapital kann nicht abgetreten, gepfändet oder in der Arbeitslosen- und Sozialversicherung angerechnet werden. Neben dem damit gewährten Schutz bedeutet dies aber natürlich auch wenig Flexibilität: Wer sich die Rente zum Beispiel vorzeitig oder auf einen Schlag ausbezahlen lassen möchte, muss die staatliche Förderung zurückzahlen.

Wie komme ich an die Zulage?

Die staatliche Zulage muss beantragt werden. Zuständig ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der BfA. Die Anträge verteilt der Anbieter, bei dem die private Rentenversicherung abgeschlossen wurde. Das ausgefüllte Original muss bei diesem Anbieter, das Doppel mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.

Lesen Sie auch:

Die wichtigsten Versicherungen
Altersvorsorge für Frauen