Wichtiges zum Namensrecht

Welcher Familienname für unser Kind?

Seit verheiratete Eltern nicht mehr den gleichen Familiennamen tragen müssen, seit viele Paare ohne Trauschein Kinder bekommen und es immer mehr Patchworkfamilien gibt, ist die Sache mit den Familiennamen ganz schön kompliziert geworden. Hier erfahren (werdende) Eltern, was Sie über das Namensrecht wissen sollten.

Autor: Sabine Ostmann

Familiennamen verschieden? Entscheidung vier Wochen nach Geburt

Familie auf Wiese
Foto: © iStockphoto.com/ kali9

Wir haben ein kleines Rätsel für Sie: Ulrika, Jan und die Kinder Emily, Mads und Pelle sind eine richtige glückliche Familie. Deshalb haben Ulrika und Jan beschlossen, nun endlich zu heiraten. Zumal sich Kind Nummer Vier gerade angekündigt hat. Der einzige Wermutstropfen im Familienglück: Alle fünf tragen unterschiedliche Nachnamen. Wie kann das sein? Und wie kann die Familie das ändern? Wenn Sie diesen Text gelesen haben, können Sie Jan und Ulrika einen Rat geben.

Früher war alles ganz einfach und übersichtlich: Frau Müller heiratete Herrn Maier und hieß fortan Maier, ebenso die Kinder des Paares. Und wenn Maiers Tochter einen Herrn Schmidt heiratete, wurde sie Frau Schmidt. Oder seit 1957 vielleicht auch Frau Schmidt-Maier. Denn in jenem Jahr erlaubte der Gesetzgeber Ehefrauen, ihren "Mädchennamen" an den Namen des Ehemannes, der weiterhin automatisch zum Familiennamen wurde, anzuhängen. Dreifach- oder Vierfachnamen sind nach dem deutschen Namensrecht allerdings bis heute nicht erlaubt.

Ehepaare: Alles Maier – oder was?

Einen ersten Schritt in Richtung Gleichberechtigung der Geschlechter brachte die Reform des Ehe- und Familienrechts von 1976: Seitdem kann ein Paar auch den Nachnamen der Frau als gemeinsamen Familiennamen wählen, den dann auch die gemeinsamen Kinder tragen.

1991 erklärte das Bundesverfassungsgericht das geltende Namensrecht für unvereinbar mit Grundgesetz und schaffte die Pflicht ab, einen gemeinsamen Ehenamen zu führen. Seitdem kann jeder Ehepartner seinen Nachnamen behalten. Frau Maier kann also Frau Maier bleiben und Herr Schmidt Herr Schmidt. Ihre Kinder können die beiden aber nicht Maier-Schmidt oder Schmidt-Maier nennen.

Binnen eines Monats nach der Geburt des ersten Kindes müssen Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen führen, einen der beiden Namen als Nachnamen für ihr Kind wählen. Diesen Familiennamen tragen dann automatisch alle weiteren Kinder; eine nachträgliche Änderung ist nicht mehr möglich. Können sich die Eltern nicht auf einen gemeinsamen Nachnamen für ihre Kinder einigen, überträgt das Familiengericht diese Entscheidung einem der Eltern. Trifft dieser Elternteil keine Entscheidung, wird sein Name zum Familiennamen der Kinder.

Diese Regelungen gelten auch für die Namensänderung bei Adoptiv- und Pflegekindern. Bei Adoptivkindern sieht das Namensänderungsrecht vor, dass sie mit der Adoption automatisch den Namen der Adoptivfamilie annehmen. Pflegekinder, die viele Wechsel der Bezugspersonen hinnehmen mussten, wünschen sich oft, den Namen ihrer Pflegefamilie anzunehmen. Da dies die Identitätsbildung und Entwicklung der Pflegekinder sehr fördern kann, hat der Gesetzgeber die Hürden für eine Namensänderung hier gesenkt. Nach § 3 des Namensänderungsgesetzes ist dem entsprechendem Antrag eines Pflegekindes nachzugeben, wenn „die Namensänderung dem Wohle des Kindes förderlich ist, das Pflegeverhältnis auf Dauer besteht und eine Annahme als Kind nicht oder noch nicht in Frage kommt“.

Ausländische Ehepartner – ausländisches Namensrecht

Das aktuelle deutsche Namensrecht gilt als recht liberal und sieht bei Eheleuten viele Gestaltungsmöglichkeiten bei der Wahl des Familiennamens vor. Allerdings wird die Namenswahl nach deutschem Recht nicht überall im Ausland anerkannt. Das kann Probleme bei der Ausstellung von Pässen und anderen offiziellen Dokumenten nach sich ziehen. Wer also einen Partner mit ausländischer (insbesondere Nicht-EU-) Staatsbürgerschaft heiratet, sollte sich unbedingt im Vorfeld über das geltende Recht im Herkunftsland informieren und dies bei der Wahl eines Familiennamens berücksichtigen. Das deutsche Recht sieht vor, dass in diesem Fall der Familienname auch nach ausländischem Recht gewählt werden kann. Heiraten ausländische Staatsbürger in Deutschland, können sie sich für das hiesige Namensrecht entscheiden, wenn mindestens einer von ihnen hierzulande seinen ständigen Aufenthalt hat.

Namensgebung fürs Kind: Wer das Sorgerecht hat, entscheidet

Seit der umfassenden Reform des Kindschaftsrechts von 1998 sind eheliche und nicht eheliche Kinder beim Namensrecht prinzipiell gleichgestellt. Entscheidend ist, wer das Sorgerecht hat. Nicht verheiratete Eltern können bereits vor der Geburt beim Jugendamt eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben und den Namen der Mutter oder des Vaters als Nachnamen bestimmen. Auch in diesem Fall gilt der gewählte Name für weitere Geschwister. Geben die Eltern keine gemeinsame Sorgerechtserklärung ab, erhält – nach derzeit noch geltender Rechtslage – die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Sie bestimmt den Nachnamen des Kindes – das kann auch der Name des Vaters sein. Für diese Namensvariante entscheiden sich relativ viele Mütter. Ihr Motiv: Sie sind durch die Geburt ohnehin allerengst mit ihrem Kind verbunden. Der gemeinsame Nachname soll für sie die Verbundenheit von Kind und Vater symbolisieren.

Unverheiratete Eltern können den Nachnamen ihres Kindes auch noch im Nachhinein ändern:

  • wenn sie heiraten
  • wenn sie nach der Geburt eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben
  • wenn beide einvernehmlich erklären, dass sie eine Namensänderung wünschen.

Wichtig: Ab einem Alter von fünf Jahren sind Namensänderungen nur möglich, wenn auch das Kind zustimmt, und zwar ganz offiziell beim Standesamt.

Namensänderung nach Scheidung und Wiederverheiratung

Nicht immer gehen Eheleute im Guten auseinander. Deshalb nehmen viele Geschiedene, die während der Ehe den Namen ihres Partners führten, wieder ihren Geburtsnamen an. Frau Schmidt zum Beispiel, will nach ihrer Scheidung schnellstmöglich wieder Maier heißen. Kein Problem. Sie muss nur mit ihrer Scheidungsurkunde und dem Familienstandsbuch zum Standesamt und dort eine Erklärung abgeben, wie sie fortan heißen möchte.

Schwieriger wird es, wenn Frau Maier (ehemals Schmidt) möchte, dass ihre Kinder ebenfalls ihren Geburtsnamen annehmen. Oder wenn sie in zweiter Ehe einen Herrn Schulze heiratet und wünscht, dass die Kinder aus der Ehe mit Herrn Schmidt auch den Nachnamen Schulze erhalten. Namensänderungen nach einer Scheidung oder einer so genannten Einbennennung im Falle einer Wiederverheiratung müssen nicht nur die Kinder zustimmen – sofern sie fünf Jahre oder älter sind – sondern auch der Elternteil, dessen Namen die Kinder tragen. Verweigert dieser seine Zustimmung, entscheidet das Familiengericht über eine Namensänderung. Die Erlaubnis wird jedoch nur erteilt, wenn es für das Kindeswohl zwingend erforderlich ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Kind nachweislich (medizinisches Attest) unter der Namensungleichheit leidet oder wenn der namensgebende Elternteil weder Umgang mit dem Kind pflegt, noch sein Umgangsrecht wahrnimmt. Wenn es mit einer Namensänderung nicht klappt, kann alternativ beantragt werden, dass die Kinder einen Doppelnamen führen. Dies ist in der Regel leichter durchzusetzen, da der „alte“ Name zumindest als Ergänzung des neuen Familiennamens erhalten bleibt.

Patchworkfamilien: die große Namensvielfalt

Nichts dauert ewig, schon gar nicht Liebesbeziehungen und Ehen. Immer häufiger bestehen Familien aus Geschiedenen und Wiederverheirateten oder gar nicht erst Verheirateten, ihren gemeinsamen Kindern und Kindern aus früheren Partnerschaften. Jede siebte Familie in Deutschland soll mittlerweile eine solche „ Patchworkfamilie“ sein. So bunt die Familien sind, so groß kann auch die Namensvielfalt ihrer Mitglieder sein. So wie bei Ulrika Kleber, Jan Kocracz, Emily Millner, Marc Schönhauer und Pelle Rainer.

Wie es dazu kam? Haben Sie eine Idee? Hier die Auflösung:

  • Ulrika Kleber war früher mit Peter Millner verheiratet. Bei der Eheschließung hat sie seinen Namen angenommen. Beide haben eine gemeinsame Tochter: Emily Millner.
  • Nach der Scheidung hat Ulrika wieder ihren Geburtsnamen Kleber angenommen. Emily behielt den Namen ihres Vaters, zu dem sie nach wie vor guten Kontakt hat.
  • Vier Jahre lebte Ulrika – nun wieder Kleber – mit Roman Schönhauser zusammen. Gemeinsam entschieden sie, dass ihr Sohn Marc nach seinem Vater heißen sollte. Eineinhalb Jahre nach Marcs Geburt trennten sich die Eltern, behielten aber das gemeinsame Sorgerecht.
  • Jan Kocracz hat mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin Andrea Rainer einen Sohn, Pelle, der den Nachnamen der Mutter trägt. Mittlerweile wurde ihm das Sorgerecht für Pelle übertragen.

Inzwischen erwarten Ulrika und Jan ihr erstes gemeinsames Kind und planen, baldmöglichst zu heiraten. Beim Familiennamen schwanken sie noch, eigentlich können sie sich beides vorstellen – Kleber oder Kocracz – nur sollten möglichst alle Familienmitglieder den gleichen Namen tragen. Das fänden auch die Kinder gut. Kann das klappen? Und wenn ja, wie? Was meinen Sie?

 

Unser Vorschlag: Ulrika und Jan wählen den Namen Kleber. Jan hat bereits das Sorgerecht für Pelle. Andrea Rainer hat für die Namensänderung bereits grünes Licht gegeben. Auch Marcs Vater könnte sich vorstellen, dass sein Sohn den Namen der Mutter annimmt; einer Änderung in Kocracz würde er allerdings auf keinen Fall zustimmen. Nur Emilys Vater verweigert sein Einverständnis. Also müssen Emily und ihre Mutter ihn dazu bewegen, für seine Tochter den Doppelnamen Kleber-Millner zu akzeptieren.

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