Der Weg zum billigen Häuschen?

Zwangsversteigerung

Die Zahl der Zwangsversteigerungen von Immobilien ist im vergangenen Jahr rasant angestiegen. Wir haben eine Expertin zu diesem Thema interviewt.

Autor: Andrea Lützenkirchen

Der Traum vom Eigenheim

Familie vor Haus
Foto: © iStockphoto.com/ jhorrocks

Die Zahl der Zwangsversteigerungen nimmt von Jahr zu Jahr zu. Nach Informationen des Wirtschafts-Verlags Argetra ist die Anzahl der Zwangsversteigerungstermine im Jahr 2003 gegenüber dem Vorjahr wieder gestiegen - um 4,4 Prozent auf jetzt 91.686 Termine. Damit ist die Rekordmarke des Jahres 2002 (87.842) erneut überschritten. Als Gründe für den Anstieg nannte der Verlag, der monatlich die bundesweiten Versteigerungstermine erfasst und in seinem Versteigerungskalender "VIZ®" veröffentlicht, die hohe Arbeitslosigkeit sowie Streitigkeiten bei Scheidungen und Erbengemeinschaften.

Wer träumt nicht vom eigenen Häuschen oder der eigenen Wohnung? Mit viel Platz für alle und der Möglichkeit, auch mal richtig Lärm zu machen? Doch gerade junge Familien besitzen oft nicht die notwendige finanzielle Grundlage, die sie für den Erwerb von Eigentum bräuchten. Da kann es verlockend sein, sich ein Schnäppchen zu ersteigern. Aber Eigentum zu ersteigern ist nicht ohne Risiko. Damit Sie nicht die Katze im Sack kaufen, sprach urbia mit der Rechtspflegerin Claudia Westerhuis vom Amtsgericht Langenfeld.

Frau Westerhuis, wie sind die Aussichten, ein Schnäppchen zu ersteigern?

Claudia Westerhuis: Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Hier im Rheinland und auch in den neuen Bundesländern gibt es derzeit wenige Interessenten und viele Objekte. Darunter sind überdurchschnittlich viele gute Angebote, für die die Banken relativ wenig Geld verlangen.

Ist die Zwangsversteigerung eine interessante Möglichkeit, Eigentum zu erwerben?

Wenn Sie risikofreudig und geduldig sind und sich hartnäckig alle notwenigen Informationen beschaffen, kann es ein guter Weg zum preiswerten Häuschen sein.

Die Vorbereitung

Wie erfährt man von Versteigerungen?

Informationen über Versteigerungstermine hängen in den Amtgerichten aus. Auch Inserate in den Tageszeitungen machen auf diese Termine aufmerksam. Bequemer: Viele Amtsgerichte veröffentlichen die Daten auch im Internet unter zvg.com und zvg.nrw.de.

Nehmen wir mal an, dass ich ein Haus gefunden habe, das mich brennend interessiert. Was kann ich jetzt tun?

Wichtig ist, dass Sie sich vor dem Versteigerungstermin gründlich über das Haus informieren. Beim Gericht erhalten Sie Einblick in das Gutachten und den Grundbucheintrag. Achten Sie vor allem darauf, was unter dem Stichwort "Besonderheiten" aufgeführt wird. Hier steht, inwieweit ein Haus Mängel aufweist oder wie lange es eventuell schon leer steht. Beim Bauplanungsamt können Sie sich nach dem Bebauungsplan erkundigen, denn sicherlich wollen Sie wissen, ob Ihr Häuschen im Grünen auch weiterhin im Grünen bleibt.

Die Besichtigung

Kann ich das Haus auch besichtigen?

Sie sollten es auf jeden Fall von außen besichtigen. Leider ist eine Besichtigung von innen nicht immer möglich und Sie haben auch gar keinen Anspruch darauf. In vielen Fällen wohnt der Eigentümer noch im Objekt, und seine Privatsphäre muss geschützt werden. Um sich dennoch ein Bild zu machen, können Sie Nachbarn befragen und in das gerichtliche Gutachten einsehen. Aber auch Gutachter bekommen nicht immer Zutritt.

Kauft man dann nicht die Katze im Sack?

Dies ist eben das Risiko, das Sie eingehen, wenn Sie Eigentum über eine Zwangsversteigerung erwerben. Aber meist ist ein Haus, das äußerlich in gutem Zustand ist, auch von innen nicht restlos verkommen. Renovierungskosten sollten Sie in jedem Fall mit einkalkulieren. Sicherer, aber auch teurer ist es, einen Bausachverständigen mitzunehmen.

Ablauf der Versteigerung

Und wie läuft die Versteigerung ab?

Um mit dem Ablauf und den juristischen Vokabeln vertraut zu sein, schauen Sie sich am besten schon vorher die eine oder andere Versteigerung an. Dann sind Sie gut gerüstet, wenn es um das Objekt Ihrer Wahl geht.
Nehmen Sie zur Versteigerung einen gültigen Personalausweis mit. Wenn Eheleute ein Objekt ersteigern wollen, sollten beide zum Termin erscheinen. Andernfalls brauchen Sie die notariell beglaubigte Bietvollmacht Ihres Partners.
Ganz wichtig: Setzen Sie sich bei der Versteigerung ein Limit. Wir beobachten immer wieder, dass sich Bieter im Kauffieber zu immer höheren Geboten verführen lassen.
Wenn Sie Ihr Gebot abgeben, müssen Sie zehn Prozent des Verkehrswertes hinterlegen. Bleibt man dann nicht Meistbietender, erhält man sein Geld selbstverständlich zurück. Sie können in bar bezahlen oder auch mit einem von Ihrer Bank ausgestelltem Verrechnungsscheck oder einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft. Die Restsumme müssen Sie dann bis zum Verteilungstermin zahlen, der meist sechs Wochen später stattfindet.

Welche Kosten kommen sonst noch auf mich zu?

Sie müssen ungefähr mit denselben Kosten rechnen wie beim Kauf auf dem freien Markt.
Die Kaufsumme abzüglich der zehn Prozent muss bis zum Verteilungstermin mit vier Prozent verzinst werden. Hinzu kommen die Grunderwerbssteuer, die Zuschlaggebühr, Notarkosten und die Eintragungskosten ins Grundbuch. Insgesamt sind das noch einmal fünf bis sieben Prozent des Kaufpreises zusätzlich.

Was ist zu machen, wenn der ehemalige Eigentümer nicht ausziehen will?

Schreiben Sie ihm zunächst einen höflichen Brief, in dem Sie ihn über Ihren Kauf informieren. Nennen Sie eine Auszugsfrist. Reagiert er nicht, können Sie das Haus über einen Gerichtsvollzieher räumen lassen. Die Räumungskosten von 2.500 bis 5.000 Euro tragen Sie in den meisten Fällen selbst.