Hallo
Wir hatten im Nov. 07 uns ein Auto gekauft ( über Auto Scout 24 )
Der Verkäufer war ein Autohändler ( Autohaus )
Das Problem ist nun, das er uns den Ersatzschlüssel immer noch nicht zugeschickt hat. ( Steht auch im Vertrag, das er den Schlöüssel noch schickt )
Bisher gabs am Tel. nur Vertröstungen. Der Vorbesitzer hätte sich noch nicht wieder gemeldet usw.
Heute hatte mein Mann wieder angerufen und bekam mal wieder die selbe Antwort.
Da sagte mein Mann, wenn in spätestens 2 Wochen der Schlüssel nicht da ist, dann wird er in einem Autohaus einen Ersatzschlüssel nachmachen lassen und er wird für die Rechnung aufkommen.
Können wir das dann wirklich machen oder hat sich mein Mann mit der Aussage zu weit aus den Fenster gelehnt ?!
Wer kennt sich ein wenig aus, wie die Rechtslage ist und kann mir einen Tipp geben, wie wir uns weiter verhalten können ?
und LG
Bianca
können wir den Verkäufer das in Rechnung stellen ?
Hallo Bianca,
verbindlich rechtlich muss ich passen,
aber bei einem Autokauf geht man doch davon aus,
dass zwei Schlüssel dabei sind.
Zumindest musste ich bei Verkauf/Inzahlungnahme auch immer beide abgeben.
Mich würde allerdings die Gewissheit nervös machen,
dass von meinem Auto noch jemand den Ersatzschlüssel hat...
Ich würde ihm eine Frist setzen zur Herausgabe, ersatzweise Schadensersatz
für den Einbau einer neuen Schliessanlage,
ansonsten die ganze Sache zum Anwalt,
m.E. ist da der Kaufvertrag vom Händler nicht erfüllt worden.
LG
Silvia
- Mich würde allerdings die Gewissheit nervös machen,
dass von meinem Auto noch jemand den Ersatzschlüssel hat... -
Mich auch, daher auch meine Nachfrage
- ansonsten die ganze Sache zum Anwalt,
m.E. ist da der Kaufvertrag vom Händler nicht erfüllt worden -
Genau das habe ich meinen Mann auch gesagt. Er will aber lediglich einen Schlüssel nachmachen lassen und nicht gleich die ganzen Schlösser auswechseln lassen.
LG
Bianca
Hallo Bianca...
ihr seit doch versichert...dann frag man den Versicherungsmann/die -frau...wie sich das verhällt...ruhig schlafen könnt ich nicht...steht das Auto in der Garage?
Kann aber auch mal meine Freundin fragen, die arbeitet im AH...
LG nanja
Das ist es ja, was mich auch so nervös macht.
Das Auto steht nicht in einer Garage
Der VK ( Autohaus ) selber hat den Schlüssel ja nicht ( laut seiner Aussage ), sondern der Vorbesitzer des Wagens.
Aber mal bei der VS anrufen, ist ne gute Idee. Warum kommt man da nicht selbst drauf
LG
Bianca
Hallo Bianca,
nach meinem Rechtsempfinden (eben Laie, kein Fachmann), kannst du das mit dem Ersatzschlüssel nicht in Rechnung stellen...
Das Problem ist nämlich eines, was dir noch gar nicht in den Sinn gekommen ist... und was nicht unschwer wiegt....
Solange irgendwo in D ein weiterer Schlüssen existiert und du darüber keine "Macht" hast, wird die Versicherung im Falle, dass das Auto gestohlen wird keinen Cent zahlen müssen...
Du musst im Schadensfall BEIDE Schlüssel vorzeigen... kannst du das nicht, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt.
Also wenn nicht bald der 2. Schlüssel da ist würde ich die Schlösser vom gesamte Auto austauschen lassen, und DAS kannst du dann auch in Rechnung stellen (die werden sich aber mit Händen und Füßen wehren, also schon mal auf einen Rechtsstreit einstellen).
Was du aber auch machen kannst, das Auto einfach zurückgeben und dein Geld zurückverlangen, weil es ein Bestandteil des Kaufvertrages war, dass der Zweitschlüssel umgehend nachgeschickt wird. und genau DAMIT würde ich dem Autohaus drohen! Das sollte die Leute dort auf Trab bringen.
LG
Turbohexe
- Solange irgendwo in D ein weiterer Schlüssen existiert und du darüber keine "Macht" hast, wird die Versicherung im Falle, dass das Auto gestohlen wird keinen Cent zahlen müssen... -
Stimmt, das ist uns wirklich noch gar nicht in den Sinn gekommen, das wir beim Diebstahl nicht einen Cent sehen würden
Schon komisch, manchmal fallen ein die einfachsten Dinge nicht ein, bei : was ... hätte ... wäre ... wenn
Da wird uns wohl wirklich nur noch die Möglichkeit bleiben, nach 2 Wochen ( Frist ) neue Schlösser einzubauen und ihn das in Rechnung stellen.
Denn das Auto möchten wir dann doch gern behalten
für die Hilfe
LG
Bianca
Dein Rechtsempfinden ist aber nicht das Beste.
Einen einzelnen Schlüssel nicht selbst anfertigen zu dürfen aber stattdessen sogar das ganze Auto deswegen zurückgeben dürfen?
Vielleicht reicht dann ja schon auch eine fehlende Fußmatte?
Hier ist wichtig, dass man eine angemessene Frist setzt bis wann der Schlüssel da ist und im Falle der Fristversäumung ankündigt diesen bei einem Dritten zu erwerben und die entstehenden Kosten einzufordern.
Dies sollte natürlich nachweisbar erfolgen.
Hallo Bianca...
habt ihr schon was unternnommen oder Antwort vom AH?
Hier die Antwort von meiner Freundin:
"Einfach nur so den schlüssel nachmachen lassen dürften sie nicht ... normalerweise, sollten mit AH nochmal Kontakt aufnehmen und eventuell verlangen das sie einen nachmachen lassen auf Kosten des AH, das steht ihnen zu, wenn im Kaufvertrag "wird mit 2 schlüsseln" ausgeliefert ...
das AH muss den Schlüssel liefern ... normalerweise müssten sie den dann auch bezahlen ... frag mal ob es auf Kaufvertrag steht mit 2 Schlüsseln oder ob es schriftlich vereinbart wurde das der Zweitschlüssel nachgeliefert wird?"
Also veierbart steht ja im Vertrag, daß der 2. nachgeliefert wird. Vielleicht hilfts euch...viel Glück!!!!!
LG nanja