Hallo,
ich habe nach Weihnachten online einen Wasserkocher bestellt, der (eigentlich ja erfreulicherweise) so schnell verschickt wurde, dass ich mit der Ankunft des Paketes am 31.12. noch nciht gerechnet hatte. ich war also mittags nicht zuhause. Das Paket wurde also um 12:00 bei einem mir unbekannten Nachbarn "ersatzzugestellt".
Als ich um 14:00 das Päckchen abholen wollte, erfuhr ich von einem weiteren Nachbarn, das die in den Urlaub gefahren sind .
So bis heute ist da niemand aufgetaucht.
Mal abgesehen davon, dass ich das Gerät brauche, wie ist das denn rechtlich. Tritt da irgendwann der Versicherungsfall ein? Was ist, wenn das DIng kaputt ist und die 14tägige Rückgabefrist abgelaufen?
hat einer einen Rat, außer abwarten und Tee trinken?
viele Grüße
w.
Paket ist beim Nachbarn und der ist im Urlaub...was nun?
Du rufst bei dem Versandhaus aus und erkundigst dich..
Allerdings ist ein Wasserkocher nicht lebensnotwendig und mit der Rückgabefrist kannst du sicher was mit dem Warenhaus aushandeln....
ania
Die werten die Ware als zugestellt...
vielen Dank für Deine Antwort
hallo w!
also, wenn der kocher kaputt ist, dann kannst du ihn auch nach ablauf der 14 tage zurück schicken, das ist dann im rahmen der gewährleistung....
ein versicherungsfall tritt da auch nicht ein - es ist zwar rechtlich umstritten, ob ein paket, das bei einem nachbarn abgegeben wurde, als dem empfänger zugegeangen gilt (du kannst dir deine nachbarn ja schlecht aussuchen - warum sollten die dann empfangszuständig sein ). der zugang ist jedoch nur dann wesentlich, wenn das paket wirklich verloren gegangen ist oder beim nachbarn kaputt geht, denn dann müsste der verkäufer dafür haften.
hier ist es jedoch so, dass du weißt, dass es beim nachnarn ist und ja nur vorübergehend und damit unerheblich.
also hilft da nur warten - leider!
lg - kitty
Danke!
Hi,
ruf das Versandhaus an und Frage.
Sind aber auch komische Nachbarn, ich hätte das Paket gar nicht mehr angenommen wenn ich weis ich fahre weg.
LG und viel Glück
Puck