Halllo
dumme frage ;)
Ich habe im Internet von einer Privatperson ein handy gekauft und lasse mir dies per nachnahme zuschicken
(ist mir einfach sicherer)
Das paket kommt also hier an und ich muss das geld an den postboten zahlen.
meine frage. wenn das paket hier ankommt kann ich es dann erst öffnen und auf vollständigkeit/richtigkeit prüfen bevor ich es dem postboten bezahle??
das ist doch mein gutes recht oder??
die post ist hier immer ziemlich in eile und ich kann mir vorstellen das ein bischen geknurrt wird wenn ich das paket erst öffnen will.
aber ich will auch keine hohe summe bezahlen und dann fehlt irgendwas in dem paket etc.
kann ich nachnahmesendung vorm bezahlen öffnen??
per nachname wird es ja sicher ein versichertes paket sein. somit MUSST du es sogar aufmachen wenn du eventuell garantie ansprüche geltend machend willst, weil die post es zb. unsachgemäss gelagert oder fallen gelassen hat. ist der postbote erstmal weg kannst du nicht mehr beweisen das es kaputt bei dir ankam und die post zahlt keinen cent.
lg melly
Du musst erst demj Postboten das Geld geben, denn vorher darf er dir das Paket nicht geben. Du kannst dann aber den Postboten bitten, dass er kurz dabei bleibt, wenn du es öffnest.
danke.
leuchtet mir irgendwie ein.
was ist wenn ich an dem postbotden bezahlt habe und ich öffne das paket und stelle irgendwas fest.. also es fehlt was oder oder oder.
kann ich dann noch die annahme des paketes verweigern und zurückschicken lassen?
ich denke ja mal das alles seine richtigkeit hat aber für den fall der fälle :) man weiß ja nie.
"kann ich dann noch die annahme des paketes verweigern und zurückschicken lassen? "
in dem moment, wo du die summe für die überbringung des paketes bezahlt hast, hast du das paket auch angenommen... da ist nichts mehr mit verweigerung... der vorgang ist ABGESCHLOSSEN.
na klar, deshalb kaufst du ja per nachnahme, habe ich auch schon vorher geöffnet, denn ich will ja keine steine im paket haben.
Unsinn. Das ist nicht zulässig...und schon gar nicht Sinn und Zweck der Nachnahme. Du hast Glück gehabt, dass Dein Zusteller keine Ahnung von seinem Job hat und der Zusteller, dass Du nichts hast zurückgehen lassen. Dann hätte er nämlich mächtig Ärger bekommen.
LG,
MM