Eintragung des Vater in Geburtsurkunde vergessen

Guten Abend !

Meine Frage ist schon fast peinlich ;-).
Meine Mutter bekam neulich mal meine Geburtsurkunde in die Hände, wobei ihr auffiel, dass mein Vater noch gar nicht eingetragen ist...

Es ist nun so, dass ich schon 21 bin....; sie haben es wohl einfach vergessen #hicks.
Mein Eltern haben nach meiner geburt geheiratet und mein Vater erkennt mich auch voll an, also es bestehen da überhaupt keine Zweifel und so...

Ob meine Mutter das meinem Vater überhaupt gesagt hat, weiß ich gar nicht, denn meine Mutter ist bei sowas recht unbekümmert und denkt sich da wahrscheinlich nichts weiter bei.

Mir gibt das natürlich schon zu denken.
Es hört sich jetzt makaber an, aber wie ist das mit dem Erbe ?
Oder könnten noch andere Probleme auf mich zukommen, die ich jetzt noch nicht absehen kann ?
Wie wäre es zum Beispiel im Falle eines Todes meiner Mutter ? Hätte ich dann zum Beispiel einen Unfall oder was auch immer, könnte mein Vater einfach Sachen übernehmen, also bekäm er dann trotzdem eine Art Bevollmächtigung ?
Oder ist er rein amtlich nicht mein Vater, sondern lediglich der Ehemann meiner Mutter ?

Vielleicht kennt sich jemand von euch etwas aus ?
Im Sommer, wenn ich Zeit hab, werde ich dann versuchen dieses evtl "Problem" aus der Welt zu schaffen.

Lg, franziska

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Wenn Dein Vater die Vaterschaft offiziel anerkannt hat, steht er in jedem Fall in der Urkunde - nur nicht in Deinem Exemplar. Ich habe hier auch ein Exemplar (von meiner Tochter) wo nur ich drin stehe, nach der Vaterschaftsanerkennung wurde der Vater allerdings nachgetragen, heißt wenn ich mir eine neue Urkunde geben lassen würde, würde dieser Name auch drauf stehen. Denke das wird bei Euch auch so sein

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Danke für deine Antwort.

Die Frage ist nur, ob er sie offiziell anerkannt hat ?!
Mein Vater kommt ja uch ursprünglich aus der Tschechei und hat, so weit ich weiß und so weit das noch geht, zwei Staatsangehörigkeiten.
Wäre es offiziell, hätte ich dann nicht, zumindest bis zu meinem 18. Lebensjahr, ein doppelte Staatsangehörigkeit gehabt ?

Das beschäftigt mich grad ;-).

Lg, franziska

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*Tschechien* , nur zur Korrektheit

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Nachtrag:


Mein Vater kommt ursprünglich aus der Tschechei und hat, so weit ich weiß und so weit das noch geht, zwei Staatsangehörigkeiten.
Wäre es offiziell ( Antwort/ Farage auf vorherige Antwort) , hätte ich dann nicht, zumindest bis zu meinem 18. Lebensjahr, ein doppelte Staatsangehörigkeit gehabt ?


franziska

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Hi,
nicht unbedingt. Der Vater meiner Kollegin ist Italiener (nur diese Staatsangehörigkeit). Aber sie hat immer nur die deutsche Staatsangehörigkeit gehabt.
LG
Mely

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*Tschechien*, zur Korrektheit

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Hi,
Annikas Vater (mein Freund) steht auch nicht in ihrer Geburtsurkunde. Aber wir haben eine Vaterschaftsanerkennungsurkunde.

LG
Mely

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Danke an euch...

Also das ist ja schon alles etwas komplizierter, zumindest da durchzublicken ;-).

Ich hab diese Urkunde gard auch nicht hier, die liegt noch bei meinen Eltern.

Ich muss da nochmal nachhaken.
Es wundert mich eben nur, dass meine Mutter meinte, dass er noch nicht eingetragen wäre.... Wäre das nach der Hochzeit noch geschehen, wüsste sie das doch sicherlich #kratz

Naja, ich fahr bald nach Hause, da geh ich mal selber auf die Suche #gruebel.

LG, franziska