Darf man auf ebay was verkaufen was man dort gekauft hat?

Frage steht oben. Darf man etwas "weiter" verkaufen? Danke

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Klar darfst du das... ;o)

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Danke.

Wenn ein verkäufer mich noch nicht bewertet hat, kann er dann sehen was ich verkauft habe?

habe etwas sehr günstig für 20 € ersteigert und hoffe mir in einer Auktion ca 100... aber blöd wenn man sieht dass ich es für 20 gekauft habe, oder?

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Doch er kann deine bewertungen einsehen. das kann er sogar bevor er es überhaupt bei dir gekauft hat ;-)

habe auch letztens einen buggy sehr günstig gekauft. im alltag hat er mir dann aber nicht gefallen und ich habe ihn wieder eingestellt.


lg

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Klar,
wieso auch nicht?
Ich hatte mir dort oft Kleidungsstücke gekauft, die mir dann doch nicht so gut passten oder gefielen.

Habe ich dann bei der nächsten Gelegenheit weiterverkauft.

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Ich meinte das vor langer Zeit mal irgendwo gelesen zu haben

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Na das nenne ich jetzt mal eine zuverlässige Quelle #klatsch

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Natürlich darf man das.

Sachen die mir nicht gefallen oder die zu klein geworden sind, verkaufe ich immer wieder über ebay, auch wenn ich sie dort gekauft habe.

auch andere artikel, wie zb meine couch oder kiwas/buggys habe ich wieder über ebay verkauft.

was soll man auch sonst damit machen? einlagern?


lg

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Hallo,

hier mal bei Ebay gefunden:

Anhaltspunkte ob Sie privat oder gewerblich handeln

Nachfolgend finden Sie einige grundsätzliche Anhaltspunkte, die Ihnen bei der Einschätzung helfen können, ob sie privat oder gewerblich auf eBay handeln.

Bei der Einordnung, ob Sie privat oder gewerblich handeln, ist unerheblich, ob Sie nebenher noch einen anderen Job haben und nur „nebenberuflich“ auf eBay handeln oder ausschließlich auf eBay Ihr Geld verdienen.

Wichtig: Ob Sie auf eBay gewerblich handeln ist immer eine Entscheidung, die nur Sie für Ihren konkreten Einzelfall treffen können. eBay kann daher diesbezügliche Fragen nicht weitergehend beantworten.

Sie handeln typischerweise als Privatperson, wenn Sie:

*

Artikel aus Ihrem Privatbesitz verkaufen, die Sie nicht mehr benötigen.
*

Artikel für Ihren privaten Gebrauch kaufen.

Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:

*

Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen.
*

Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben.
*

regelmäßig große Artikelmengen verkaufen.
*

häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben.
*

eBay Verkaufsagent sind.
*

für Ihr Unternehmen einkaufen.

Von der Rechtsprechung sind folgende Kriterien bereits berücksichtigt worden:

*

Eigenschaft als PowerSeller
*

Unterhaltung eines eBay-Shops
*

Hohe Zahl an Bewertungen in Relation zum Zeitraum der Tätigkeit – mehr als 100 Bewertungen pro Monat über einen längeren Zeitraum deuten beispielsweise auf eine gewerbliche Tätigkeit hin
*

Zahl der aktuellen Verkäufe – laufen über einen längeren Zeitraum ständig eine größere Anzahl an Verkäufen, so wird es sich in der Regel um einen gewerblichen Verkäufer handeln
*

Art der verkauften Artikel (Neu- oder Gebrauchtware, Wert) – der Verkauf von mehreren gleichartigen Navigationsgeräten wurde als Indiz für gewerbliche Tätigkeit eingestuft

Diese Aufzählung ist weder abschließend noch sind die angegebenen Werte für die Feststellung der Gewerblichkeit verbindlich. Sie sollen lediglich einen Anhaltspunkt zur Orientierung geben. Bei Unklarheiten sollten Sie Ihren Status verbindlich klären. Dazu raten wir Ihnen, sich bei einem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt über Ihre steuer- und gewerberechtlichen Pflichten zu informieren.




Wie gesagt, dass sind nur ANHALTSPUNKTE! Wenn du einmal einen Artikel gekauft hast und diesen direkt weiterverkaufst, wird dir wohl keiner den Hals deswegen umdrehen.
Wichtig ist, dass du es als privater Käufer nicht ständig machst! Nachzulesen auch hier: http://pages.ebay.de/help/sell/business/businessaccount.html

LG
Sandra

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danke!