Darf man mit 2 Reifen auf dem Bürgersteig stehen???

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob man mit 2 Reifen auf dem Bürgersteig stehen darf?
Ich habe heute ein Knöllchen bekommen und weiß nicht warum... das wäre das einzige was mir jetzt als möglicher Grund eingefallen ist.

Ich muss dazu sagen, dass es eine sehr schmale Straße war und wenn ich komplett auf der Straße geparkt hätte, wäre die komplette Spur blockiert gewesen.

Wäre super, wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte

LG
Jasmin

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Wenn man mit den beiden Reifen auf dem Bürgersteig Parken darf dann gibt es dafür ein Schild was das anzeigt.

Da Du schreibst das die Strasse sonst dicht gewesen wäre kann auch möglich sein das da ein absolutes Halteverbot ist.

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Nein, da war kein Halteverbot. Bin vorhin extra nochmal hingefahren und hab nachgeschaut!

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Wenn Du Dein Auto abstellst und die Strasse an dieser Stelle damit schmaler als 3m ist, ist absolutes Halteverbot, und zwar auch ohne Schild!

Sowas lernt man doch in der Fahrschule?!

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Hallo

Die Straße in der der Kinderladen meiner Tochter ist, ist auch so, dass auf beiden Beiten halb auf dem Gehweg geparkt wird. Ein Schild dafür gibt es allerdings gar nicht #kratz

Einen Strafzettel hat da noch keiner bekommen, sind ja auch alles Anwohner da.

Die Frage interessiert mich jetzt auch.

LG Brause

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Hm... ich hab echt schon überlegt, ob ich mal bei der Stadt anrufen soll?!

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M.W. ist es (zumindest grundsätzlich) NICHT erlaubt, auf dem Gehweg zu parken...ob nun "halb" oder vollständig. Es sei denn, ein entsprechendes Verkehrsschild deutet darauf hin, dass man den Gehweg mit zwei Reifen beparken darf.

Und weiters würde ich davon ausgehen, dass keine Knöllchen geschrieben werden, die auf keiner rechtlichen Grundlage basieren. Die Leute, die damit zu tun haben, kennen sich in aller Regel mit den Vorschriften bzw. der Straßenverkehrsordnung aus...das machen ja nicht irgendwelche "Dahergelaufenen".

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Ich habe ja auch nicht behauptet, dass ich das Knöllchen zu unrecht bekommen habe.

Mich interessiert halt nur, ob es daran lag das ich mit 2 Reifen auf dem Bürgersteig stand oder, ob es was anderes ist

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Hier auch noch mal was dazu:

http://www.auto-gebrauchtwagen.de/parken-auf-gehwegen.php

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Die verbleibende Mindestdurchfahrtbreite muss mind. 3m betragen. Das wird nicht der Fall gewesen sein, daher das Knöllchen.

Im Übrigen ist für solche Fälle kein extra Halteverbotsschild erforderlich.

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auf dem Stück stehen aber immer Autos und ich habe noch nie ein Knöllchen an einem Auto entdeckt.

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Das ändert aber doch nichts an der Rechtslage.

Vermutlich hat die Stadt noch andere zu überwachende Strassen und nicht einen Beamten extra für diese Strasse abgestellt?

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Wenn man mit zwei Reifen auf dem Fussweg parken SOLL, steht m.M. tatsächlich ein Schild, ich parke zwar vorm kiga auch immer so, da die Straße recht eng ist, wenn auf beiden Seiten komplett auf der Straße gestanden würde und habe auch noch keinen Strafzettel dafür kassiert - aber in 10Min bin ich ja auch immer raus, da müssten die sich schon beeilen.
Ich habe auch mal bei mir um die Ecke ein Knöllchen kassiert, da die Straße *und drei weitere* auf der ich sonst parke von der Kehrmaschine heim gesucht wurde und man eben nicht parken durfte....man kann sich vorstellen, wie rar die Parkplätze an dem Tag waren. Auf jeden Fall war mir das Knöllchen auch nicht ganz klar, aber es stand dann im darauffolgendem Brief, dass ich im Kreuzungsbereich stand....ich hab zwar extra aufgepasst, aber es waren eben nur drei Meter und keine fünf #augen - ich hoffte wohl auf Großzügigkeit des Ordnungshüter #augen *wie konnte ich nur*#klatsch
Also - warte auf den Brief, dort steht dein *Vergehen* sicher drin ;-)

LG Anita

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hm, ich stand etwa 1 Stunde dort und unsere Ordnungshüter sitzen immer im Gebüsch ;-) und warten darauf, dass jemand falsch parkt #rofl

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Ich hab ja so langsam das Gefühl, die kleben mir am Auspuff - ich kann mich schon *Sponsor der örtlichen Bußgeldstelle* nennen...naja, irgendwer muss der Stadt ja in der Wirtschaftskrise unter die Arme greifen...:-D

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Hallo,

also ich finde, dafür das du hier um Hilfe bittest, bzgl. deiner Frage, antwortest du ziemlich patzig.

Anständige Antworten, bzgl. den 3m hast du ja schon bekommen, ich denke auch wenn ich es nochmal schriebe wirst du es nicht verstehen.

Bezahl halt das Knöllchen und gut ist.

Lg

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Wat denn, bist Du etwa auch Miss Superschlau?

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Hallo,

also ich weiß ehrlich gesagt nicht, WO ich patzig geantwortet habe?? (außer bei Schnuffinchen)

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Hallo Jasmin,
ich hatte es auch mal, dass ich eine Strafzettel bekam und da, wo ich um 16.30 parkte, war Parkverbot von 7.00 bis 15.00 Uhr. Da hatte die oder der Knöllchenverteiler nicht aufgepasst. Ich bin zur Stadt und hab das Ticket abgegeben und nie wieder etwas davon gehört.
LG Petra

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Hallo Petra,

ich warte mal ab, was mir da ins Haus flattert.

Danke!

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nur wenn es ein schild erlaubt, eine schmale straße allein reicht nicht. wenn kein schlid da ist darf man es nicht.

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Das Parken auf dem Gehweg ist generell untersagt, außer es existiert ein Schild das dies erlaubt.

Insofern gibt es an dem Verstoß nichts zu bezweifeln.

Wenn die Straße durch normales Parken zu eng wird (weniger als drei Meter, da die reguläre Maximalbreite eines Fahrzuegs 2,50 m ist) dann darf man nicht parken. Ein extra Verbotsschild ist dann nicht notwendig.

Man kann juristisch aber nicht argumentieren, man könne nur so parken um die Straße nicht zu blockieren und deshalb verbotswidrig debn Gehweg mitbenutzen.

Auf der Straße ist Di von 8-10 für alle Halteverbot. Ansonsten nur für die, die die (3x "die" geht das?) Durchfahrt auf der Straße zu eng machen (Kradfahrer dürten z.B. parken).

Auch wenn alle schon immer so parken ist dies kein Argument. Selbst wenn Du die Einzige in der Reihe wärst die einen Strafzettel deswegen bekommt.

Du kannst aber bei der Gemeinde anregen, ob das teilweise parken auf dem Gehweg nicht erlaubt werden kann. Dies hängt aber von den örtlichen Gegegenheiten ab.

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#danke