Hallo zusammen
Bin heute mit dem Auto aus einer Einfahrt gefahren(von einem Geschäft aus).Kurz vor dem Gehweg hab ich natürlich angehalten,da ich mich erst umsehen mußte,da die Ecke sehr unübersichtlich ist.Rechts neben mir kam auf einmal ein junger Radfahrer angesaust und nahm die Kurveaber WIEund knallte mit seinem Rad an die rechte Seite des Autos,so in Seitenspiegelhöhe,etaws tiefer." dicke Schrammen.Aber gottseidank hat sich der Junge nichts getan.Er hat auch sofort gesagt:"Mist...bin zu schnell um die Kurve gefahren!"Nun meine Frage:
Ich hab nicht die Polizei gerufen ,sondern hab mir seinen namen und die Telefonnummer geben lassen;hab vorhin auch im Telefonbuch nachgeguckt.Nr. stimmt.Eben ging er ran und meinte,seine Eltern wären noch nicht da.Ich soll gegen 8 nochmal probieren.Achja,meine Große(11J.) saß auch mit im Auto.Mich traf keine Schuld und er war ehrlich.Ich hoffe,das das so o.K. ist,das ich mir nur Name und Telefonnummer hab geben lassen oder hätte ich die Polizei rufen MÜSSEN?Ohje,mein Mann weiß das noch gar nicht,wenn er das hört,das sein Auto"verletzt"ist
LG
eine
Ramona
Großer Schreck heute
Entschuldigt die Rechtschreibfehler.
Mir ist noch ganz schlecht......
Ich hätte definitiv die Polizei geholt wenn ein Schaden am Auto ist.
Vor allem bei einer Person (in diesem Fall ein Kind) die sich nicht ausweisen kann.
Ich hätte auch die Polizei angerufen
Wenn du jetzt "Glück" hast, wird das Kind oder eher die Eltern die Sache abstreiten
Du hast ja keine Beweise ???
Ich verstehe Leute nicht, die die Polizei bei einem Unfall (+ Schaden) nicht holen.
Das kann´s doch nicht sein!
Na ja, dann viel Glück.
Es ist auch nicht vorgesehen, dass bei einem Bagatellschaden die Polizei eingeschaltet wird.
http://www.versicherungsnetz.de/news/Meldung.asp?Meldung=1231
Hallo
Vielen Dank für den Link!!!!!
LG Ramona
...........hat sich alles vernünftig klären lassen mit der Mutter:)
und dem Jungen gehts auch weiterhin gut...ist nichts nachgekommen oder so:))
Lass dich nicht verunsichern, ein Schaden dieser Art läuft unter Bagatellschaden, da macht die Polizei noch nicht mal eine Beweisaufnahme.
Gut wäre es gewesen, wenn Du ein paar Fotos gemacht hättest, aber du hast ja Deine Tochter als Zeugin des Unfallherganges im Auto.
Gruß
emmapeel
also... ich hätte allein schon wegen, da es ein Kind war? die Polizei gerufen... vielleicht hat der Bengel ja auch n Schock gehabt oder so....die hätten sich um ihn kümmern können...
HI,
klar hätte ich die Polizei geholt. Stell Dir mal vor die Eltern stellen sich quer und plötzlich tut ihm auch noch was weh.
LG Champus
Passierte der Unfall auf dem Gehweg? Wie alt war der Junge (unter 10?)?
Falls beide Fragen mit Ja beantwortet werden, können erhebliche Probleme bei der Regulierung des Schadens eintreten.
Der Junge fuhr dann berechtigt auf dem Bürgersteig und du warst wartepflichtig. Dass der Junge viel zu schnell fuhr ist im Zweifel von Dir nachzuweisen (das zu schnell fahren wird später häufig bestritten).
Du solltest froh sein, dass dem Jungen anscheinend nichts weiter passiert ist. Bei einem Sturz auf den Kopf (ohne Helm) wäre jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gegen dich anhängig (auch wenn der andere wie ein Bekloppter um eine Kurve rast, was sich später häufig nicht nahcweisen lässt).
Du solltest dir angewöhnen vor Überfahren des Gehweges die Hupe kurz zu betätigen.
Vielleicht hast Du Glück und die Eltern haben eine Haftpflichtversicherung sind ehrlich und gehen sachlich und objektiv an die Sache heran.
Wenn Du Pech hast wird ein Arzt aufgesucht der irgendwelche Verletzungen dokumentiert (selbst welche die gar nicht vom Unfall stammen) und die Schuld alleine Dir angelastet nebst Strafanzeige wegen Körperbverletzung (plus dem Versuch Schmerzensgeld zu kassieren).
Hallo
Nein,ich stand überhaupt noch nicht auf dem Gehweg sondern noch davor.Ich habe mir nichts vorzuwerfen.Meine erste Sorge galt natürlich dem "Kind",denke das er aber auf jeden fall über 10 war;vermutlich 12 oder13J..Das tut ja auch nichts zur Sache.Ich bin Krankenschwester und hab mich als erstes vergewissert ,das er sich auch nichts getan hat..........die Schrammen sind für mich zweitrangig.Blechschaden kann man immer ersetzen.Hab ja selber 2 Kinder!
Der Junge war mit seinem Freund unterwegs,war also auch nicht alleine.Klar soll man eig. die Polizei rufen.Einmal hatte ich aber auch mal vor Jahren nen Bagatellschaden und da haben die mich echt blöd für angeguckt,das ich die deswegen gerufen habe.
Es ist auch alles o.K. gelaufen;habe mit der Mutter gesprochen am Telefon ;haben Adressen ausgetauscht und Telefonnummern und das läuft jetzt über ihre Haftpflicht.
Gruß
Ramona
....die demnächst wohl auch besser die Polizei ruft..............
Der Junge hat also den Gehweg verlassen und ist mit deinem in der Einfahrt wartenden Pkw kollidiert? Dann sieht die Sache natürlich wesentlich besser aus. Bei Kinder unter 10 Jahren verbleibt dann aber noch das Problem, dass sie für Schäden im Straßenverkehr nicht haftbar gemacht werden können.
Zunächst ist der Unfall aber der privaten Haftpflichtversicherung zu melden.
Auf den Punkt, dass Du nicht über den Gehweg gefahren bist sollte in der Unfallschilderung ausdrücklich hingewiesen werden.