Ich schildere mal einen Fall:
Ein Mann geht her und reisst einen unschuldig hinzugekommenen einfach zu boden tritt und schlägt ihn mit Fäusten. Tritt dem wehrlos auf dem boden liegenden mehrmals gegeb den Kopf und in den Bauch. Immer und immer wieder bis das Opfer tot ist und haut dann ab.
Ist das Mord? Totschlag ? Körperverletzung mit todesfolge(glaub ich fast weniger denn das Opfer starb ja währen den tritten...)
Alles passiert im Alkoholrausch.
Das opfer hatte multible Kopfverletzungen und brüche und starb an ein pipention (einatmen körpereigener sekrete-blut speichel mageninhalt)
Also definitiv WEGEN dem Täter !
Mit was muß der Täter rechen? der Täter war schon mehrmals auffällig.Immer im zusammenhang mit Alk/schlägereien....ist angeblich auch schon mal gesessen....
danke für Antworten im vorraus
mord/totschlag....
hi,
ich gehe mal von aus, dass die staatsanwaltschaft auf totschlag plädiert. bei mord muss meist ein vorsatz geboten sein und das ist oft schwer zu beweisen. auch wenn es für die nahestehenden ein mord ist...
lg
also eher totschlag. klar für uns ist es mord !!!!
habe soeben erfahren das der Täter angeblich bei einer security ausgebildet war und dort ne zeitlang gearbeitet hatte..... kein wunder konnte er mit links einen Mann töten und den anderen ins kkh schlagen
totschlag-ich hoffe er kommt laaaange hinter gitter
meist ist es so. leider ... aber es kann duchaus auch sein, dass die staatsanwaltschaft doch auf mord plädiert. aber es ist eben wirklich schwer, das in solch einem fall durchzubekommen.
aber auch für totschlag kann es "lebenslang" geben.
http://www.juraforum.de/wiki/totschlag
das hab ich grad gefunden. ich hoffe du hast recht. wenn er pech hat sitzt er na lange lange zeit !!!!!
also nach meiner ansicht ist der subjektive tatbestand durchaus gegeben... aber ich bin leider weder staatsanwalt noch richter...
stimmt^^
ich googel seit tagen..... ich hoffe wirklich das er sein leben sitz!
Der junge Mann ist 24 jahre alt ! ich denke 15 jahre.... wär doch was :) wäre eine genugtung !
Wenn er dann rauskommt hat er keinen plan vom leben mehr !!!!!
Er kommt raus als totaler Depp !!!!!
Hallo,
schau mal hier:
http://archiv.mz-web.de/pasmz/articleShow.do?id=H-1999-05-07-DO052B23
http://archiv.mz-web.de/pasmz/articleShow.do?id=H-1999-05-08-FR052AE9
http://archiv.mz-web.de/pasmz/articleShow.do?id=HC-11-12-1999-080800001911DE
Da geht es um eine Bekannte, die von einem anderen Bekannten umgebracht wurde, weil sie seine Liebe nich erwiderte.
Die Anklage lautete erst auf Mord, aber dann war es doch "nur" Totschlag. Die Tat hat er Anfang Mai begangen, das Urteil wurde erst im November gesprochen! Er kam in eine forensische Anstalt. Sollte eigentlich 10 Jahre kriegen (in meinen Augen viel zu wenig)
Und weißt du was? Er war nach, ich glaube, 5 Jahren wieder draußen!
Es läuft mir heute noch eiskalt den Rücken runter, wenn ich an die Zeit damals denke
LG
gängige Rechtsprechung, da kein Vorsatz nachweisbar, Totschlag zwischen 7 und 15 Jahren.
Die Aussage ist vollkommen unbrauchbar.
Wie kommst Du ohne Vorsatz zu einem Totschlag.
Ein Totschlag kann (wie ein Mord) doch nur vorsätzlich begangen werden.
Ausreichend für einen Totschlag ist, dass man den Tod billigend in Kauf nimmt.
Bei einejm Mord geschieht die Tötung, weil ein zusätzliches Mordmerkmal erfüllt ist (häufigste sind aus niedrigen Beweggründen und zur Verdeckung einer Straftat).
Mir scheint Du kennt gar nicht die Voraussetzungen und Unterschiede zwischen Mord und Totschlag.
Hi,
die Frage, ob das ein Mord oder ein Totschlag ist, lässt sich mit so wenig Informationen gar nicht beantworten. Auf den Vorsatz kommt es bei der Unterscheidung eigentlich nicht an, weil man sowohl bei einem Mord als auch bei einem Totschlag vorsätzlich den Tod eines Menschen herbeiführen muss. Wenn man keinen Vorsatz hat, also nicht weiss, dass man einen Menschen tötet oder das nicht wirklich nicht herbeiführen wollte, ist man im Bereich der Körperverletzung mit Todesfolge.
Ein Mord ist einfach gesagt ein Totschlag mit einen Plus. In beiden Fällen ist am Ende einer Tod. Beim Mord kommt es darauf an, ob noch besondere sogenannte Mordmerkmale zutreffen. Das können tatbezogene oder täterbezogene sein. Diese Mordmerkmale stehen im Gesetz - § 211 StGB:
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Sonstige niedrige Beweggründe können zum Beispiel Gründe wie übersteigerte Eifersucht sein.
Sich mit den von Dir gegebenen Informationen auf einen Straftatbestand festzulegen oder gar ein Strafmaß zu bestimmen, ist schlicht unmöglich. Die Vorstrafen, wenn sie einschlägig, d.h. aus dem selben Bereich sind, spielen eine deutliche Rolle. Der Alkohol kann ab einem bestimmten Pegel strafmildernd wirken.
Viele Grüße
Der Alkohol kann ab einem bestimmten Pegel strafmildernd wirken.
na der typ hatte angeblich 4 pro mille. klasse ich bekomm die kriese wenn das angerechnet wird und er deswegen weniger bekommt.
Er ist ja schon bekannt und kampftechnisch ausgebildet!(security) ich als Anwald würde mir versuchen ein plus zu verschaffen in dem ich dies hervorbringe-also der Täter hat sein "können" ausgenutzt und einen anderen zu schädigen/töten.
Er war um einiges größer und stärker! Er hat gleich 2 Menschen geschädigt ! einen getötet einen ins Kkh geschlagen !!! Die 2 hatten null chanse ! Motiv??? Es gab keins!!!! Er hat sich meinen Freund einfach gepackt ! Er kam hinzu und der Täter riss ihn OHNE vorwarnug zu boden und drosch auf ihn ein mit Fäusten und Füssen schön gegen den Kopf !!!! Sogar als er sich nicht mehr bewegte...immer schön weiter das schwein. Er bekam genau mit das er am ersticken war !!!!! Er hat ja erbrochen und geblutet und dies eingeatmet. Das hört man und sieht man !!!! Trotzdem trat er immer weiter !!!!
Also nahm er den Tod in Kauf
Er ist kein unbeschriebenes Blatt ! Es gab immer Theater mit diesem Typen ! Immer alkohol im spiel ! Gegen vollzugsbeamte isser auch schon gegangen!!!!! Das ist ein Psycho !
Und unser Freund ist tot mit 46 Jahren !!!!
R.I.P.
Also ich hab ja beim Anwalt vor meinen Kindern gearbeitet:
So, wie ich es kenne, wäre es fortsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge. Im Normalfall sitzt er dafür!
Wenn ich es so lese, hoff ich es für ihn!
Wenn der Täter den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt ist es Totschlag.
Es wird schwierig sein, bei solch einem Exzess damit durchzukommen, dass man den Tod nicht billigend in Kauf nahm (ausreichend hierfür ist, das man zwar den Tod nicht will es einem aber egal ist, wenn dies passiert).