Änderung auf Geburtsurkunde des Kindes?

Hallo zusammen!

Ich habe folgende Frage:

2011 ist unser Sohn geboren und trägt seitdem schon den Nachnamen des Vaters. Einige Monate nach der Geburt haben wir geheiratet. Ich habe nun den Namen meines MannesNnun sagt die Meldestelle meines künftigen Wohnortes,dass ich die Geburtsurkunde meines Kindse ändern lassen muss,weil da ja noch bei "Name der Mutter" mein Geburtsname steht.
Kennt sich da wer aus? Wo lass ich das denn machen? Was kostet denn der Spaß?!

Lg und #danke schon mal!

honey013

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Hallo,

also das wäre mir neu #gruebel

Meine Tochter hatte auch von Geburt an den Nachnamen des Vaters - geheiratet haben wir erst viel später.

Bis jetzt hat noch keiner eine Änderung der Urkunde verlangt.

Wozu auch? Es war ja mal einfach zu dem Zeitpunkt der Geburt so, dass ich meinen Mädchennamen noch hatte.

Dann müsste man ja bei jeder Namensänderung, beispielsweise heiratet die Mutter irgendwann (nach Scheidung) einen andern und ändert wieder ihren Namen, jedes Mal auch die Geburtsurkunden aller ihrer bis dahin geborenen Kinder ändern.

Das ist doch Blödsinn.

Gruß

Karen

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Ich habe mich auch sehr darüber gewundert. Die "nette" Dame meinte,dass ja nun der Name der Mutter nicht mher stimmen würde und sie sich nicht sicher sein könnte,ob ich die Mutter bin.#augen

Daraufhin habe ich angemerkt,dass ich mich ja aber ausweisen kann und auf meinem Perso ja der Geburtsname steht.
Aber irgendwie ging das auf taube Ohren.

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Bei uns war das auch so. Allerdings hat meine Tochter automatisch auf dem Standesamt, als wir geheiratet haben, eine neue Geburtsurkunde bekommen.

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Irgendwie nicht wirklich logisch. Wenn ihr Euch scheiden lasst und neu heiratet, darf Euer Sohn dann nacheinander 4 neue Geburtsurkunden beantragen?

Ich verstehe auch nicht, wieso die Meldestelle sich da einmischst. Du reichst einfach Deine Heiratsurkunde ein in der Dein Namenswechsel beglaubigt ist. Für jedermann nachvollziehbar - bumm - Ende. Frag nochmal einen anderen Sachbearbeiter vom Meldeamt.

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Danke für die Antwort. Also denk ich doch nicht so verquer.

Lg

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Hi,

wenn Euer Kind unter 5 Jahren alt war, als Du den Ehenamen angenommen hast, hat das Eheschließungsstandesamt automatisch eine Mitteilung an das Geburtsstandesamt Eures Kindes gemacht, da sich die Qualität des Kindesnamens geändert hat.

Vorher hatte das Kind den Familiennamen des Vaters, jetzt trägt Euer Kind den Ehenamen der Eltern.

Da ich in dem Bereich nicht arbeite, müsste ich mal schlau machen, ob man an einer normalen Urkunde überhaupt erkennen kann, dass die Mutter nun x, geb. y heißt. Im Geburtenregister steht allerdings drin, dass ein Ehename bestimmt wurde.

Sollte das Kind älter als 5 Jahre gewesen sein, kann man die Qualitätsänderung gegen eine Gebühr von 20,- EUR beantragen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Der Name ändert sich ja nicht, nur die Qualität des Namens.

Die Qualität des Namens interessiert höchstens mal bei Adoptionen, evt. bei Einbenennungen, wegen evt. Zustimmungspflichten. Wie gesagt, leider nicht mein Bereich und ein nicht ganz unkompliziertes Thema.

Aber um auf Deine Frage zurück zu kommen. Wenn, dann müsstest Du maximal eine neue Urkunde bestellen, alles andere ist bereits automatisch geschehen.

Wenn Du anstelle einer Geburtsurkunde einen Geburtenregisterauszug bestellst, steht auf jedenfall alles drin.

Wenn Du es ganz genau wissen möchtest, ruf im Geburtenstandesamt an.

VG lachris
Die sich selbst mal morgen schlau macht :-)

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Oh ganz lieben Dank!

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HI.

Also bei uns war es auch so dass die Kinder gleich den Namen des Vaters hatten, geheiratet haben wir erst später. Blöd gemacht hat keiner, abgesehen davon steht ja eh in deinen Papieren "geborene xyz". Daher wäre es ja immer noch nachvollziehbar dass du die Mutter bist.

Lg
Babyboom

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Danke für deine antwort. Das habe ich der guten dame auch versucht klar zu machen aber sie meinte wehement das das dokoment ja so nicht mehr richtig wäre. Ich schau mal....werd da nochmal wen anders ansprechen. Vielleicht denk wer anders auch so logisch. ;)

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Da gibt es absolut nix logisches, aber man muss ja bei dem Deutschen Bürokratiesystem nicht immer alles verstehen.

vorallem mal stelle sich vor man heiratet erst wenn das Kind 18 ist hahaha, muss dass dann auch geändert werden?

Ruf doch mal in einer anderen naheliegenden Gemeinde "Anonym" an, und frag mal wie es auschaut. Also so ein reiner Informationsanruf.

Lg

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